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Leitartikel

2023-08-18 d’Lëtzebuerger Land

Ein Covid-Urteil Im Herbst 2021 arbeitete Frau X. als Krankenpflegerin bei den Hôpitaux Robert Schuman. Am 20. Oktober 2021 bestellte ein Vorgesetzter sie zu einem Gespräch, wie es vor einer Entlassung üblich ist. Am 2. November wurde ihr fristlos gekündigt: Sie sei zehn Mal unentschuldigt dem…

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