Vergangene Woche hatte CSV-Justizministerin Elizabeth Margue dem zuständigen Kammerausschuss ihre Reform des Code pénal vorgestellt. Die mendicité simple wird nun endgültig aus dem Strafgesetz gestrichen. Schon 1987 hatte der damalige Justizminister Robert Krieps (LSAP) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, dass Vagabundentum und Bettelei nicht mehr als strafrechtliche Vergehen geahndet werden sollten. Zur Abstimmung kam der Entwurf jedoch nicht. 2008 wurde der Paragraf über die mendicité simple dann mutmaßlich versehentlich gestrichen und seitdem nicht mehr angewandt. Erst vergangenes Jahr wurde er von CSV-Innenminister Léon Gloden wieder bemüht, um das Bettelverbot im Polizeireglement der Stadt Luxemburg strafrechtlich zu legitimieren. Statt des einfachen Bettelns will Margue nun das aggressive Betteln härter bestrafen. „Le fait de solliciter, de manière agressive, sur la voie publique, dans des lieux et immeubles accessibles au public, ainsi qu’à l’entrée des immeubles servant à l’habitation, la remise de fonds, de valeurs ou d’un bien“ soll künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 3 000 Euro geahndet werden. Definiert wird „aggressiv“ erst im commentaire des articles des avant-projet de loi. Dort heißt es, der Bettelnde sei aggressiv, wenn er einer anderen Person den Weg versperrt, ihr hinterherläuft, sie anfasst, anschreit oder daran hindert, die Haustür zu schließen. Diese Dispositionen überschneiden sich zum Teil mit denen, die Léon Gloden mit seinem „Platzverweis renforcé“ (d’Land, 19.7.2024) einführen will, für den allerdings noch kein Vorentwurf vorliegt. Ausführlichere Details, als die, die vergangene Woche nach dem Regierungsrat mitgeteilt wurden, seien erst in einigen Wochen verfügbar, antwortet das Justizministerium diese Woche auf Nachfrage.
Stéphanie Majerus
Kategorien: Sozialpolitik
Ausgabe: 26.07.2024