Unabhängige Wochenzeitung

für Kultur, Wirtschaft und Politik

Die Themen der aktuellen Ausgabe

Wie können Sie das Land kaufen ?

Das Land ist am Kiosk, im Abonnement, für das iPad, iPhone beziehungsweise einem mobilen Android-Gerät erhältlich.

Das Land abonnieren?

Das Abonnement in digitaler und/oder Papierform stellt eine Erparnis vun 30% im Vergleich zum Preis einer Ausgabe dar. Mit Ihrem Abo unterstützen Sie den unabhängigen und nachhaltigen Journlismus.

Land E-Mail Newsletter

Um sich über den Inhalt des neuen Lëtzebuerger Land am Vorabend seiner Veröffentlichung zu informieren, abonnieren Sie die Mailingliste Lëtzebuerger Land.

leitartikel

Von Qualität reden

Peter Feist

Am Dienstag Abend machte die Nachricht über den Chirurgen die Runde, der an den Hôpitaux Robert Schuman zehn Patienten am Knie operiert haben soll, obwohl das nicht nötig war. RTL hatte berichtet, dass der Arzt von der Direktion der Schuman-Krankenhäuser vorläufig suspendiert wurde, „par mesure de précaution“, wie der HRS-Kommunikationschef erklärte. Denn ein Krankenhaus, „dat muss e Raum vu Sécherheet a vu Vertraue sinn“.

Was sich von selber versteht. Doch über diesen einzelnen Arzt hinaus stellen sich Fragen. Zum Beispiel die, wieso eine Benachrichtigung aus dem CHL nötig war, um bei Schuman ein Nachforschen auszulösen. 15 Patient/innen des suspendierten Arztes hatten sich ans CHL gewandt, zehn wurden dort nachoperiert. Sechs Chirur/innen aus dem CHL schrieben am 6. Januar einen Brief an dessen Direktion, „conformement à notre devoir d’information et dans l’intérêt de la protection des patients“, wie RTL am Mittwoch aus dem Brief zitierte, der am 9. Januar an die HRS ging. Offenbar nahm die Geschichte schon 2023 ihren Anfang und der letzte fragwürdie Eingriff fand kurz vor Weihnachten vorigen Jahres statt. War in all diesen Monaten bei Schuman nicht aufgefallen, dass ein Arzt unnötig operiert hatte?

Womöglich nicht. Im Krankenhausgesetz steht in Artikel 33, Absatz 6, ein Klinikarzt übe seine Arbeit „sans lien de subordination sur le plan médical, sous sa propre responsabilité“ aus. Und dass die individuellen Entscheidungen, die er für den Patienten trifft, „relèvent de la liberté thérapeutique“. In die darf ein Krankenhaus nicht eingreifen. Einerseits ist das gut. Es verhindert zum Beispiel, dass ärztliche Entscheidungen von ökonomischen Erwägungen beeinflusst werden können. Doch wie kann andererseits der Patient sicher sein, dass in der scheinbar grenzenlosen Freiheit gut gearbeitet wird? Dass er eine Behandlung „conformes aux données acquises par la science“ erhält, wie das ebenfalls im Gesetz steht? Woher weiß er, welches Spital gut ist und welcher Arzt dort? Er kann es nicht wissen. Darüber herrscht keine Transparenz.

Das ist die politische Dimension hinter der Affäre um den HRS-Chirurgen. Es gibt in Luxemburg keinen einheitlichen Qualitätsansatz für alle Spitäler, dessen Einhaltung überprüft würde. Jedes Krankenhaus hilft sich selber, um dafür zu sorgen, dass es ein „Raum von Vertrauen“ ist, dem die Patient/innen sich anvertrauen können. Aus Patientensicht wichtig wäre zum Beispiel die Publikation von Fallzahlen chirurgischer Eingriffe je nach Arzt und dem mit ihm arbeitenden Team. Aber das müsste politisch entschieden werden, und das würde für Wirbel mit dem Ärzteverband sorgen und vielleicht auch mit den Kliniken.

Doch wie die Dinge aktuell liegen, erfährt auch eine Klinikdirektion nicht ohne Weiteres etwas über die Resultate pro Arzt an ihrem Haus. Im Rahmen spezieller Qualitätsprogramme geht das. An den Schuman-Spitälern zum Beispiel nimmt das Zentrum für Orthopädie an einem deutschen Programm teil. Es liefert Daten pro Arzt, aber das gilt für die Implantation künstlicher Gelenke, Knieprothesen etwa. Für Operationen am Kreuzband, von denen der HRS-
Chirurg zehn unnötig vorgenommen haben soll, gilt es nicht.

Das ist ein Punkt, der nun die Gesundheitsministerin beschäftigen müsste. Die sich, wie RTL und 100,7 am Mittwoch meldeten, eingeschaltet hat und den beschuldigten Arzt anhören wollte. Und ihn womöglich sanktionieren könnte. Aber das ist das eine. Das andere ist die politisch heiße Kartoffel, wie die Krankenhäuser dafür sorgen können, dass in ihrem Kerngeschäft, der medizinischen Versorgung, Qualität garantiert ist.

Wobei: Ob eine Operation nötig ist, ist eine Frage der Indikationsstellung durch den Arzt. Die steht im Kern der liberté thérapeutique. In Frage stellen kann sie nur der Patient selber und sich dazu eine „zweite Meinung“ einholen. Ärzte sind eben keine Götter in Weiß. Doch dass dem so ist, spricht sich wiederum am besten herum, wenn die Qualität in der Medizin endlich zum Thema wird..

Landkonscht

Seit April 1998, publiziert das Land eine Künstlerseite https://www.instagram.com/landkonscht.

Archiv

In Zusammenarbeit mit der Luxemburger Nationalbibliothek stellt das Lëtzebuerger Land die Gesamtheit seiner Beiträge der Öffentlichkeit zur Verfügung. Über 300 000 Text- und Bildbeiträge von der ersten Nummer vom 1. Januar 1954 bis zur vor 6 Wochen erschienenen Ausgabe stellen so ein einmaliges Archiv zur Luxemburger Zeitgeschichte dar.

Redaktionelle Linie des Lëtzebuerger Land

Mit der Herstellung der Wochenzeitung d’Lëtzebuerger Land trägt deren Redaktion zum Funktionieren einer freien, demokratischen und toleranten Gesellschaft bei. Der Schutz der Umwelt gehört zu den Hauptanliegen der Redaktion seit der Gründung der Zeitung im Jahre 1954. Die Redaktion wendet sich gegen jede Form von Autoritarismus.

d’Lëtzebuerger Land richtet sich an die Luxemburger Bevölkerung im Allgemeinen. Die Wochenzeitung informiert ihre Leserinnen und Leser über die politische, wirtschaftliche und kulturelle Aktualität des Landes, greift aber auch relevante europäische und internationale Themen auf. Die Redaktion strebt danach, die öffentliche Debatte zu bereichern, überlässt es jedoch ihrer Leserschaft, sich eigene Meinungen zu bilden. Die Éditions d’Letzeburger Land als Verlag erkennen den Daseinsgrund der Wochenzeitung darin, dass sie den Leserinnen und Lesern die Schlüssel zum Verständnis der Gesellschaft liefert.

Aufgrund des wöchentlichen Erscheinens der Zeitung besteht die journalistische Arbeit ihrer Redaktion in der Synthese der wichtigsten aktuellen Entwickungen sowie deren Analyse. Da die der Redaktion vorliegenden Informationen oft nicht vollständig sind, stellt sie eigene Nachforschungen an und trägt dazu bei, Debatten zu beleben. Es ist die Ambition der Redaktion, jede Woche eine Referenzzeitung anzubieten.

Die Fondation d’Letzeburger Land als einziger Aktionär der Éditions d’Letzeburger Land s. à r.l. garantiert die Unabhängigkeit dieser Verlagsgesellschaft.

Die Redaktion des Lëtzebuerger Land


Sven Becker

Zoubida Belgacem

France Clarinval

Peter Feist

Pierre Greiveldinger

Stéphanie Majerus

Sarah Pepin

Pierre Sorlut

Bernard Thomas