Gerichtskosten von 75 000 Euro, Kundgebungen von Mitgliedern, Kirchenaustritte, Betrugsverdacht: Die Protestantische Kirche von Luxemburg steckt in einer tiefen Krise

Über den eigenen Regeln

d'Lëtzebuerger Land vom 26.07.2019

Dass eine Kirche das Kassationsgericht bemüht, um zu erreichen, dass die Justiz sie in Ruhe lässt, kommt nicht alle Tage vor. Dass die Mehrheit der Kirchenmitglieder immer wieder ihre Exekutive abwählt, die aber nicht gehen will, ist ebenfalls bemerkenswert. Dass der oberste Geistliche der Fälschung beschuldigt wird, auch. Auf die Protestantische Kirche von Luxemburg trifft all dies zu.

Ihren Sitz hat sie in der Dreifaltigkeitskirche in der Luxemburger Oberstadt. Dort hielten in der Mittagsstunde des 1. März 2018 Gemeindemitglieder eine Kundgebung ab. Sie protestierten gegen „Lügen“ und „Wahlmanipulation“, verlangten „Demokratie“ und „eis Wahlresultater“.

Eigentlich basisdemokratisch

Am Sonntag vorher, dem 25. Februar 2018, hatte im Anschluss an den Gottesdienst eine Generalversammlung stattgefunden. Die Protestantische Kirche ist basisdemokratisch organisiert, die Vollversammlung ihrer Mitglieder ist ihr höchstes Organ. Es legt die allgemeinen Zielsetzungen der Kirche fest, beschließt Änderungen an deren Satzung (der „Kirchenordnung“), wählt die Laienmitglieder ins Konsistorium der Kirche, nimmt den Finanzbericht und das Budget an. Das Konsistorium ist die Exekutive: Es führt aus, was die Vollversammlung beschlossen hat, verwaltet die laufenden Geschäfte und unterstützt die Pfarrer bei ihrer Amtsausübung.

Doch die innerbetriebliche Demokratie ist seit Jahren gestört. Zur Vollversammlung am 25. Februar 2018 war ein Gerichtsvollzieher anwesend. Er war vom Konsistorium bestellt und sollte belegen, dass die Abstimmungen einwandfrei abliefen. Doch sie verliefen nicht einwandfrei. Der Gerichtsvollzieher verfügte über keine Wählerliste, um kontrollieren zu können, wer von den in der Kirche Anwesenden stimmberechtigt war. Das führte zu Debatten mit den Versammelten, aber der Titularpfarrer der Kirche, Volker Strauß, lehnte es ab, eine Wählerliste aus dem Kirchensekretariat zu besorgen: Die Liste sei vertraulich. Stattdessen sollte der Gerichtsvollzieher auf einem leeren Blatt notieren, wer an der Abstimmung teilnahm, und die Identität der Leute anhand ihrer Ausweise kontrollieren. Am Tag nach der Abstimmung teilte das Konsistorium auf der Kirchen-Webseite lakonisch mit, es habe „Anomalien“ gegeben, die man nun untersuche. Zum Beispiel hatte der Gerichtsvollzieher vor den Abstimmungen 222 stimmberechtige Anwesende gezählt, aber nur 169 ließen sich auf der Liste eintragen. Was vielleicht schon daran lag, dass er die Leute erst nach der Abstimmung erfasste und einige die Kirche schon verlassen hatten. Den abgegebenen Stimmen nach aber war die Kirchen-Exekutive de facto abgesetzt – wieder einmal.

Abgesetzt und wiedergewählt

Das geht schon seit 2016 so: In jeder Vollversammlung im Februar oder März erhält das Konsistorium der Protestantischen Kirche durch die Mehrheit keine Entlastung für den Kassenabschluss, den Finanzbericht des Vorjahrs und den Bericht über die Verwaltung der Kirchengüter. Zuletzt am 30. März dieses Jahres, als Konsistoriumsvorsitzende Eliane Fuchs die versammelte Gemeinde wissen ließ, der Finanzbericht werde nicht ausgeteilt, sondern nur verlesen. Für ein Kirchenorgan, das laut dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über den Zuschuss an die Protestantische Kirche pro Jahr 450 000 Euro (zum damaligen Indexstand) aus der Staatskasse erhält, ist das ein seltsames Gebaren.

Doch in der Protestantischen Kirche geht es nicht allein um die Finanzverwaltung. Die Mehrheit ihrer Mitglieder will offenbar, dass das Konsistorium neu gewählt wird. Der Satzung der Kirche nach ist das Konsistorium automatisch demissionär, wenn es keine Entlastung erhält, und binnen drei Monaten müssen Neuwahlen einberufen werden. 2016 und 2017 fanden die auch statt – und bestätigten jedes Mal mit einer komfortablen Mehrheit die Exekutive in ihrem Amt. Daher rühren die Vorwürfe auf Wahlmanipulation. Fünf Kirchenmitglieder führen seit 2015 Gerichtsklagen gegen das Konsistorium und Titularpfarrer Strauß. Sie finden, das derzeitige Konsistorium sei nicht imstande, Wahlen zu organisieren, über denen kein Verdacht auf Betrug schwebt.

Weder das Konsistorium noch Pfarrer Strauß standen für einen Kommentar zur Verfügung. Das Konsistorium reagierte auf die Anfrage des Land nicht. Volker Strauß schrieb in einer E-Mail, wegen der Sommerferien könnten er und das Konsistorium erst in einem Monat „Fragen beantworten“.

„Sektiererischer Pfad“

Dass der Erste Pastor der Kirche sich stellvertretend für das Konsistorium äußert, dem er zwar angehört, dem er aber auch untersteht, mag Zufall sein. Vielleicht ist es aber auch Ausdruck davon, wer in der Protestantischen Kirche den Ton angibt. Gemeindemitglieder sagen, Strauß führe sich auf wie der „Chef der Kirche“. Die Protestantische Kirche mit ihrer basisdemokratischen Verfassung riskiere, auf einen „sektiererischen Pfad“ geführt zu werden, sagt einer. Strauß habe das Konsistorium „in der Tasche“.

Kirchenintern begegnet das Konsistorium solchen Vorhaltungen mit Gegenvorwürfen: Eine kleine Gruppe von Mitgliedern intrigiere gegen die Exekutive und wiegele andere auf. Was übrigens frauenfeindlich sei, denn an der Spitze des Konsistoriums stehen als Laienmitglieder Frauen.

Doch die Protestantische Kirche von Luxemburg ist eine Art Dachorganisation. Ihr gehören drei Einzelgemeinden an: die Nederlandse Protestantse Gemeenschap, die Paroisse francophone und die Gemeinde Luxemburg-Stadt. Alle drei verfügen über eigene Ratsgremien (Presbyterien), die von den Gemeinden gewählt werden. Der Präsident eines Presbyteriums wird automatisch Mitglied des Konsistoriums, der Titularpfarrer und sein Stellvertreter ebenfalls. Von der Vollversammlung gewählt werden Laienmitglieder, ganz gleich welcher der drei Gemeinschaften sie angehören. An die Laienmitglieder gehen die Präsidentschaft, die Vizepräsidentschaft und der Trésorier-Posten.

Aber während das Konsistorium einst 13 Mitglieder zählte – die zwei Pfarrer und die drei Präsidenten der Presbyterien sowie acht Laien – sind es heute nur noch sieben, die Pfarrer und fünf Laien. Der Präsident der Paroisse francophone wurde 2016 von Pastor Strauß des Konsistoriums verwiesen. Der Präsident der Nederlandse Gemeenschap musste ebenfalls gehen. Der Vorsitzende der Gemeinde Luxemburg-Stadt ging 2017 von selber und trat sogar aus der Kirche aus. Die Niederländische Gemeinschaft funktioniert mittlerweile für sich.

Erinnerungen an die Siebziger

So dass nicht nur die Frage sich stellt, wer die Protestantische Kirche in Zukunft führen wird, sondern die nach ihrer Zukunft überhaupt. In den Siebzigerjahren gaben die Zustände in der Kirche sogar Stoff für Spiegel-Artikel her. Am 6. April 1970 berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin von Nic. A. Housse, einem Lieferwagenfahrer, der sich selber zum „evangelischen Bischof von Luxemburg“ ernannt hatte und sonntags auf Friedhöfen und Campingplätzen predigte. Und von Johannes Päutz, dem Pfarrer, der aus der DDR geflohen war und die Pastorenstelle an der Dreifaltigkeitskirche erhielt, obwohl die Sächsische Landeskirche ihm seine Ordination entzogen hatte. Manche Luxemburger Protestanten, die bei Päutz ihren Konfirmanden-Unterricht empfingen, nennen ihn noch heute „Nazi-Paschtouer“, weil er in seine Unterweisungen Bemerkungen einflocht wie die, dass die „Wilden“ in Afrika nicht bis drei zählen könnten: „Eins, zwei, viele – mehr ist da nicht!“

Ältere Mitglieder der Protestantischen Kirche erinnern sich mit Grausen an diese Zeit. Und fürchten, so etwas wie das Chaos von damals könnte nun wieder drohen. Geeint organisiert ist der Protestantismus in Luxemburg ohnehin nicht. Die Protestantische Kirche streifte erst in den Neunzigerjahren das Erbe aus der Zeit von Housse und Päutz ab. In Esch/Alzette gründete sich eine Reformiert Protestantische Kirche, die bis heute unabhängig von der in der Hauptstadt ist und eine eigene Konvention mit dem Staat besitzt. In Belair gibt es die Evangelische Kirche deutscher Sprache, die der Evangelischen Kirche Deutschlands angeschlossen ist und deren Pfarrer von dieser bezahlt wird.

Bis 2010, sagen Gemeindemitglieder, habe die Protestantische Kirche sehr gut und getreu ihrer basisdemokratischen Verfasstheit funktioniert. Der damalige Titularpastor, der Elsässer Michel Faullimel, habe es verstanden, die verschiedensprachigen Gemeinschaften zu integrieren. Als er pensioniert wurde, folgte auf ihn Volker Strauß. 2015 fingen die Probleme an, und die Protestantische Kirche begann die Gerichte zu beschäftigen.

Die erste Verurteilung

Im Frühjahr 2015 wurde Strauß und dem damaligen Konsistorium vorgeworfen, einem Mitglied der Paroisse francophone einfach die Kirchenzugehörigkeit entzogen zu haben. Im Gerichtsprozess, der dem folgte, wurden Strauß, der Präsident des Konsistoriums und sein Vize zu Schadenersatz verurteilt.

Die nächste Episode folgte ab Sommer 2015, und sie wirkt im Grunde bis heute nach: Strauß hatte unter den Kirchenmitgliedern Unterschriften für Änderungen an der Kirchenordnung zu sammeln begonnen. Seine Ideen waren von großer Tragweite: Jede Änderung an der Kirchensatzung muss mit Zweidrittelmehrheit der Vollversammlung beschlossen werden. Strauß wollte, dass künftig die einfache Mehrheit reiche. Seine zweite Idee: Stimmt die Vollversammlung über etwas ab, geht das nur per Handzeichen; wer mitstimmen will, muss sich in die Kirche begeben. Einzige Ausnahme: Werden die Laienmitglieder zum Konsistorium gewählt, ist auch Briefwahl möglich. Strauß wollte, dass das in Zukunft für sämtliche Abstimmungen so sein sollte. Das, erzählte er in der Kirche, komme alten und gebrechlichen Mitgliedern entgegen.

Dieser Vorstoß, zusammen mit der Streichung eines Kirchenmitglieds, ist der wesentliche Ausgangspunkt für alle Vorwürfe auf Manipulation und betrügerische Absichten. Als der Titularpastor im September 2015 eine außerordentliche Vollversammlung einberufen lassen wollte, um über die Satzungsänderungen abstimmen zu lassen, distanzierte das Konsistorium sich von ihm und gab es den Kirchenmitgliedern schriftlich, von den Ideen nichts gewusst zu haben. Die Gruppe der fünf Mitglieder, die immer wieder gegen Strauß und die Kirchen-Exekutive Klage führen, reichte im September 2015 ihren ersten Eilantrag beim Luxemburger Bezirksgericht ein, um die Vollversammlung annulieren zu lassen; was auch geschah.

Fälschungen per Briefwahl?

Doch das Konsistorium war nicht grundsätzlich gegen die Satzungsänderungen. Man könne sie zur Abstimmung stellen, nachdem sie „vertieft“ worden wären. Vier Mal haben Titularpfarrer und Konsisto-rium die Änderungen seitdem absegnen zu lassen versucht, zuletzt in der Versammlung im Februar 2018, auf die Tage später eine Protestkundgebung folgte. Denn jedes Mal scheiterte der Antrag nicht nur an der Mehrheit der Versammelten, auch der Verdacht der Manipulation wurde immer lauter: Lag es vielleicht an der Briefwahl-Option bei Wahlen zum Konsistorium, dass dieses immer wieder in seinem Amt bestätigt wurde, nachdem es nur Wochen zuvor von einer Mehrheit der in der Kirche Versammelten keine Entlastung erhalten hatte?

Der Unklarheiten in den Abstimmungen wegen wurde am 8. September 2017 vom Gericht ein Anwalt als unabhängiger „Ad-hoc-Verwalter“ ernannt: Die nächste Vollversammlung der Protestantischen Kirche sollte er präsidieren, die Diskussionen leiten und die abgegebenen Stimmen zählen. Pikanterweise war die nächste Vollversammlung die vom 25. Fabruar 2018, die nicht der Verwalter, sondern das Konsistorium organisierte, zur Stimmenzählung einen Gerichtsvollzieher engagierte und den Verwalter überging.

Vielleicht hatten Pfarrer Strauß und das Konsistorium ganz bewusst einkalkuliert, dass bei dieser Vollversammlung die Stimmabgabe und der Gerichtsvollzieher, der keine Wählerliste hatte, auf Widerspruch stoßen würden: Seine erneute Abwahl wegen Nicht-Entlastung durch die Mehrheit der Mitglieder hätte das Konsistorium nicht anerkennen müssen. Als ein Gemeindemitglied offiziell erklärte, er sei an der Stimmabgabe gehindert worden, annulierte die Exekutive die Abstimmung.

Über allen Auseinandersetzungen steht die große Frage, wer genau in der Protestantischen Kirche stimmberechtigt ist. Dem Ad-hoc-Verwalter war die Wählerliste verweigert worden: Das Konsistorium behauptete, die fünf Kirchenmitglieder, die immer wieder Klage führen, wollten sich über den Verwalter Zugriff auf sensible Persönlichkeitsdaten verschaffen, und berief sich auf das Datenschutzgesetz.

Wer darf wählen?

Die Frage nach der Wählerliste ist deshalb so wichtig, weil anscheinend von rund 900 Mitgliedern nur knapp 300 aktiv wählen, Stand Frühjahr 2018. Theoretisch brauchte, wer Briefwahl will, nur an die Nicht-Aktiven keinen Wahlzettel zu schicken und an ihrer Stelle Wahlzettel ans Kirchensekretariat zu senden. Unter anderem dieses Argument führte der Anwalt der fünf Kirchenmitglieder im April 2018 vor dem Luxemburger Bezirksgericht an, damit die Richter entschieden, einem Verwalter eine Liste auszuhändigen, die als Referenz gelten kann: die vom 9. Juli 2017, weil sie von einem Gerichtsvollzieher am Rand ihrer Seiten abgezeichnet worden war.

Mit dieser Liste muss es eine besondere Bewandtnis haben. Denn am 18. Mai 2018 berief das Luxemburger Bezirksgericht erneut einen Ad-hoc-Verwalter, der diesmal beauftragt wurde, Neuwahlen für die Laienmitglieder zum Konsistorium zu organisieren. Das Konsistorium wurde dazu verurteilt, dem Verwalter die Wählerliste auszuhändigen. Bei Nichtbefolgen würde pro Tag ein Zwangsgeld fällig.

Doch durch eine ungeschickte Formulierung ging aus dem Urteil nicht klar hervor, dass damit die Liste vom 9. Juli 2017 gemeint war, die ein Gerichtsvollzieher quittiert hatte. Prompt erklärte das Konsistorium dem Ad-hoc-Verwalter, diese Liste erhalte er nicht. Die fünf Kirchenmitglieder gingen in Berufung, um diesen Punkt in zweiter Instanz klären zu lassen. Das Konsistorium legte ebenfalls Berufung ein: Es handle sich bei dem ganzen Fall um eine interne Angelegenheit der Kirche. Da die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention Religionsfreiheit garantieren, sei damit auch die Verwaltungsautonomie der Religionsgemeinschaften gemeint. Außerdem schreibe ein Artikel in der Kirchenordnung vor: „Gegen die in Anwendung der vorliegenden Kirchenordnung gefassten Beschlüsse ist jeder Rechtsweg zu staatlichen Gerichten ausgeschlossen.“

Keine Frage der Religionsfreiheit

Es sollte bis zum 30. Januar 2019 dauern, ehe darüber entschieden wurde. Die Berufungsrichter fanden nicht nur, dass mit der Wählerliste sehr wohl die am 9. Juli 2017 vom Gerichtsvollzieher abgezeichnete gemeint sei. Sie verwarfen auch den Einwand, dass die Gerichte sich aus den Kircheninterna herauszuhalten hätten: Der Artikel in der Kirchenordnung, der den Rechtsweg zu staatlichen Gerichten ausschließt, gelte nur, wenn eine Entscheidung konform mit der Satzung der Kirche getroffen wurde. Die Gruppe der fünf Gemeindemitglieder aber verlange gerade die Einhaltung der Regeln, wie sie in der Satzung stehen. Der Kassationsgerichtshof, vor den das Konsistorium gezogen war, sah das vor zwei Monaten, am 23. Mai, nicht anders: Die Protestantische Kirche habe sich mit ihrer Satzung eigene Regeln gegeben; die Ernennung eines Ad-hoc-Verwalters zur Einberufung von Neuwahlen konform zur Satzung sei eine rein administrative Angelegenheit und der Ausgang der Wahlen offen. Die Religionsfreiheit schränke das nicht ein.

So dass demnächst Neuwahlen zum Konsistorium der Protestantischen Kirche stattfinden müssten. Diesmal mit einer vertrauenswürdigen Wählerliste und geleitet von einem unabhängigen Administrateur ad hoc. Aber nicht nur wird sich anschließend die Frage stellen, ob und wie lange Titularpastor Strauß sich noch halten kann. Sondern auch die, ob die drei Mitglieds-Gemeinden wieder zum Leben erweckt und der Dach-Kirche so angeschlossen werden können, wie das eigentlich gedacht ist und auch den Abmachungen mit dem Staat zugrunde liegt.

Kirchenaustritte hat es schon gegeben; wie viele, ist nicht bekannt. Eine Menge Geld gekostet haben die Protestantische Kirche die Rechtsstreits mit fünf ihrer eigenen Mitglieder auch: Auf der Vollversammlung Ende März wurden sie für 2018 auf 75 000 Euro beziffert. „Das sind unsere Spenden!“, regten Kirchenmitglieder sich auf. Womöglich aber könnte die Protestantische Kirche noch weiterhin die Gerichte beschäftigen, diesmal in Strafverfahren. Vor zwei Jahren nahm die Kriminalpolizei eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Titularpastors und im Sekretariat der Kirche vor. Unter dem Namen „Protestanteninitiative“ unterhalten Gemeindemitglieder einen Internet-Blog, in dem sie Gerichtsurteile und Nachrichten publik machen. Einer „Breaking News“ vom Juni zufolge, wurde Volker Strauß „formell von dem Untersuchungsrichter wegen Fälschung und dem Gebrauch von Fälschung beschuldigt“. Dem Land sagt ein Gemeindemitglied: „Dass in unserer Kirche betrogen worden sein soll, ist für mich das Schlimmste. Ich fürchte, wir drohen nicht nur abzurutschen in die Zustände der Siebzigerjahre, sondern sind schon mittendrin.“

Peter Feist
© 2024 d’Lëtzebuerger Land