Ein Landwirt und Betreiber einer Biogasanlage beschimpfte wiederholt Beamte – und verunreinigte Gewässer. Seit über 15 Jahren beschäftigt der Mann die Behörden

„Aarm Geeschter“

Silo einer Biogasanlage
Foto: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land vom 21.11.2025

Als sich Mitarbeiter der Forstverwaltung auf einen Bauernhof in der Nähe der Hauptstadt begaben, um sich über eine mögliche Verschmutzung eines Baches zu informieren, zeigte der Landwirt plötzlich „ein unangemessenes Verhalten“. So steht es im Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg-Stadt, das am 22. Oktober 2025 gefällt wurde. Der Beschuldigte habe die Beamten als „dreckeg gréng Nazien“, „domm Idioten“ und „gréng Arschlächer“ beschimpft. Weil die Beamten die Anfeindungen vor Gericht brachten, musste sich der Bauer erklären: Er sagte, die Beamten hätten ihn ins Visier genommen und seien wiederholt und ohne vorherige Ankündigung auf seinem Grundstück erschienen, was seinen Arbeitsalltag störte. Der Beschuldigte gab zu, emotional überreagiert zu haben, bestritt jedoch, die Beamten als „Nazis“ bezeichnet zu haben. Insgesamt neunmal seien Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes innerhalb jenes Jahres aufgetaucht. Zudem seien sie dem 59-Jährigen zufolge „arrogant“ aufgetreten. Das Gericht zweifelte jedoch nicht an der Glaubwürdigkeit der Kläger und verhängte in erster Instanz eine Geldstrafe von 500 Euro.

Es war nicht das erste Mal, dass der Landwirt Beamte beleidigte. 2013 fuhren Polizisten auf seinen Hof, um zu überprüfen, ob er sich der Rabentötung schuldig gemacht hatte. Tatsächlich konnten sie drei durch eine Falle getötete Vögel auffinden. Daraufhin rastete er aus und bezeichnete die Polizisten als „aarm Geeschter“ und „Gestapo“, wie der Journal berichtete. Das Getobe wurde zeitweise derart heftig, dass die Beamten entschieden, den Mann kurzzeitig festzunehmen. Die Konflikte zwischen den Behörden und dem Landwirt reichen jedoch noch weiter zurück. Im Herbst 2010 beklagten sich die Einwohner seiner Gemeinde über einen ätzenden Gestank. Damals stellte die Polizei rissige und überfüllte Silos einer Biogasanlage auf seinem Grundstück fest. Zudem floss Abwasser in den nahegelegenen Bach, dessen Sauerstoffgehalt fiel, weil die Phosphor- und Stickstoffzufuhr zu hoch war. Die Folgen können fatal sein: Kippt der Sauerstoffgehalt kann das zum Absterben von Fischen und Wasserpflanzen führen. Zu diesem Zeitpunkt lag auch noch keine Genehmigung für die Energieproduktion vor – obwohl eine Verwaltungsbeamtin den Landwirten, der der alleinige Geschäftsführer der Biogas-Firma ist, bereits 2009 gewarnt hatte, er solle seine Anlage nicht illegal errichten, wie das Journal wiedergab.

Dabei scheint der Landwirt jahrelang auf das Projekt hingearbeitet zu haben. In einem Wort-Porträt mit dem Titel „Was lange gärt, wird gut“ aus dem Jahr 2012 behauptete der Biogas-Produzent, er beschäftige sich seit 1999 mit Biogasanlagen. Die Hälfte des Biomülls aus der Hauptstadt werde bei ihm vergoren; auch Kantinenreste oder Abfälle von Lebensmittelherstellern – etwa gefüllte Ravioli – sowie Mais von den Feldern landeten in seinen Tanks. Zu dem Zeitpunkt seines Besuchs stellte der Journalist lediglich einen „auffällig störenden“ Schwefelgeruch fest. Der Anlagenbetreiber informierte, künftig werde dem ein „Biofilter“ entgegenwirken, dieser brauche jedoch „noch etwas Zeit, um operativ zu werden“. Voller Unternehmerdrang sagte er, er schaue „in die Zukunft“: Ausbaupläne lägen bereits in seiner Schublade; er wolle an seine Anlage ein Blockheizkraftwerk anschließen, damit ein vom Biogas angetriebener Motor Strom erzeugen könne. Das Gesetz sehe zwar nicht vor, dass in einer Biogasanlage sowohl Strom als auch Gas produziert wird, doch er sei geduldig. Überhaupt sei er ein Pionier in puncto erneuerbare Energien: Bereits 2004 habe er Photovoltaikanlagen auf dem Dach seines Bauernbetriebs installieren lassen. ,

Wegen der 2010 festgestellten Gewässerbelastung kam der Bauer und Biogas-Produzent schließlich 2014 vor Gericht. Und noch immer lag keine Betriebsgenehmigung vor. Bauingenieure erklärten dem Richter, dass es zu wiederholten und nicht abgesprochenen Baueingriffen gekommen sei, weshalb sie sich kaum noch mit den Behörden abstimmen und Genehmigungen beantragen konnten. Im Wort-Porträt spricht der Anlagen-Eigentümer von einem kurzfristigen Ausbau aufgrund von Rentabilitätsproblemen – offenbar hatte er beim Bau selbst Hand angelegt. Ein weiterer Gutachter teilte der Staatsanwaltschaft zudem mit, sei in den Silos nicht konformer Stahl verbaut worden, der die Risse verursacht und dazu geführt habe, dass durch Fäulnisprozesse entstandene giftige Substanzen entwichen. Der Biogas-Unternehmer wurde schließlich zu 10 000 Euro verurteilt.

Da das Wasserwirtschaftsamt 2015 immer noch Probleme mit dem Abwasser feststellte, stand der Mann im Oktober 2016 ein weiteres Mal vor Gericht. Diesmal lag der Fokus auf Ableitungsrohren von staatlichen Agrarflächen, die der Landwirt genutzt hatte, um verschmutztes Wasser in einen Bach fließen zu lassen. Der Beschuldigte gestand die Wasserverschmutzung ein, stritt jedoch ab, dass dies vorsätzlich geschehen sei. Vor Gericht zeigte der Angeklagte zudem ein ganz eigenes Gerechtigkeitsempfinden, wie das Journal wiedergab: Die Schuldigen seien die Beamten, die ihn unfair behandelten. Das Gericht legte eine Strafe von 15 000 Euro fest – für einen Wiederholungstäter eine milde Sanktion, denn auf Wasserverschmutzung stehen Geldstrafen von bis zu 750 000 Euro und Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

Parallel zu den Klagen über Wasserverunreinigungen brachte das Landwirtschaftsministerium Zweifel an den von der Biogasfirma eingereichten Dokumenten vor. Der Menschenrechtsgerichtshofs (an den er sich später wandte), hielt in seinem Bericht fest, dass der Bauer in einem Schreiben von einer Gesamtinvestition von fast 15 Millionen Euro sprach. Zunächst überwies das Ministerium dem Antragsteller Anfang September 2011 fast viereinhalb Millionen Euro; Ende desselben Monats unterband es jedoch weitere Beihilfen und leitete das Dossier an die Staatsanwaltschaft weiter. Noch im selben Jahr legte der Landwirt Einspruch gegen den Beihilfestopp ein. Aber es dauerte bis Februar 2013, bis der wegen Betrugsverdachts stehende Bauer erstmals von der Kriminalpolizei vernommen wurde. Schließlich wurde er im Dezember 2014 vom Untersuchungsrichter befragt und wegen Subventionsbetrugs, Missbrauchs von Gesellschaftsvermögen und Dokumentenfälschung angeklagt. Als der Landwirt und Biogas-Produzent mit seinem Einspruch gegen die Aufhebung der Subventionsauszahlung nicht weiterkam, entschied er sich, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Schadensersatz wegen des ungewöhnlich lang andauernden Strafverfahrens zu klagen. 2017 wies der Richter in Straßburg die Beschwerde allerdings zurück: Der Luxemburger habe die innerstaatlichen Rechtsbehelfe noch nicht ausgeschöpft und daher keinen hinreichenden Grund gehabt, sich an den Menschenrechtsgerichtshof zu wenden.

Im März 2023 besuchte das Journal erneut die Anlage. Der Journalist thematisierte dabei nicht die juristischen Vorfàlle, sondern den finanziellen Druck, der inzwischen auf demAnlagen-Betreiber lastet. Unter dem Titel „Ein bisschen dicke Luft“ berichtete die Onlinezeitung, dass in den vergangenen fünf Jahren vier Anlagen Defizite verbuchten und ihren Betrieb eingestellt hätten. Auch die Anlage des Betreibers nahe der Hauptstadt verzeichnete 2023 und 2022 jeweils etwas mehr als 300 000 Euro Verlust. Obwohl insgesamt inzwischen 27 000 Tonnen Speisereste und Fehlchargen sowie 8 000 Tonnen landwirtschaftliche Biomasse an die Anlage geliefert wurden und nach Angabe des Betreibers 1 800 Haushalte mit Gas versorgt werden. Der Landwirt erklärte, der finanzielle Druck entstehe durch die auf 15 Jahre festgelegten Einspeisetarife bei gleichzeitig stark gestiegenen Stromkosten. Der Präsident der Biogasvereinigung, Pol Wagner, meint ebenfalls, die Biogasproduktion sei ein schwieriges Geschäft: Sie bringe unvorhersehbare Kosten und Investitionen mit sich – „mal fallen Zulieferer weg, mal ändern sich die Preise für Rohstoffe oder Transportkosten“.

In dem gleichen Jahr spitzte sich erneut ein Konflikt mit den Behörden zu. Als die Beamten im Mai 2023 die Wasserqualität der Alzette erfassten, nachdem ihnen brauner Schaum auf dem Fluss gemeldet worden war, stellten sie eine veränderte Ökologie des Wasserlaufs fest. In einem Zubringerbach fanden sie zudem eine hohe Anzahl an Fadenbakterien sowie einen für Lebewesen geringen Sauerstoffgehalt. Mehrfach wurde vor zwei Jahren festgestellt, dass die entsprechende Biogasanlage „ohne erforderliche Genehmigung indirekt Wasser, das im Zusammenhang mit der Biogasanlage gesammelt wurde“, in einen Bach geleitet hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten deshalb im März dieses Jahres naturzerstörerisches Handeln vor, wofür er eine Geldstrafe von 30 000 Euro erhielt. Notfallmaßnahmen, die das Umweltministerium zur Eindämmung der Wasserverschmutzung angeordnet hatte, befolgte der Landwirt nicht. Dabei wurde er mehrfach aufgefordert – im März, Mai und Juli 2024 erhielt er entsprechende Schreiben. Jedoch ohne Ergebnis. Schließlich ließ das Umweltministerium im Dezember 2024 die defekten Silos der Anlage schließen, die zur Verunreinigung geführt hatten, wie das Wort berichtete. Weitere Teile der Anlage konnten jedoch weiterhin in Betrieb bleiben. 

Kein Einzelfall

Die juristischen Auswüchse sowie die durch den hier beschriebenen Standort verursachte Wasserverschmutzung sind in ihrem Ausmaß einzigartig. Dennoch sind durch Biogasanlagen bedingte Umweltschäden keine Ausnahme. Seit 2015 werden die Interventionen des Wasserwirtschaftsamts in einer Datenbank erfasst. Daraus geht hervor, dass in den vergangenen zehn Jahren
22 Verunreinigungen festgestellt wurden, was einem Durchschnitt von 2,2 Fällen pro Jahr entspricht. In der Datenbank tauchen die Produktionsorte Colpach, Itzig, Gonderange, Manternach und Beckerich mehrfach auf. Sie haben zur Belastung der 106 in Luxemburg kartierten Wasserkörper beigetragen – von denen sich laut Wasser-wirtschaftsamt keiner in einem guten ökologischen Zustand befindet. 

Stéphanie Majerus
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