Deutschland

Für das Klima

d'Lëtzebuerger Land vom 25.06.2021

Es war Ende April als die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärten. Der Tenor des Urteils: Regierung und Parlament müssen konkrete Reduktionsmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität eindeutig benennen. Das Gesetz hingegen sah vor, dass diese Maßnahmen mit einer Verordnung erst im Jahr 2025 erlassen werden. Das befand das Gericht als zu spät. Den Verfassungsrichtern war durchaus bewusst, dass es für die Abheilung der rechtlichen Mängel des Klimaschutzgesetzes Zeit braucht: Bis Ende nächsten Jahres sollte geliefert werden. Doch die Regierung brachte nun einen überhasteten Entwurf ins Gesetzgebungsverfahren ein, in Angst und Panik vor der dräuenden Bundestagswahl Ende September. Gerade so als hänge der Ausgang der Wahl einzig und alleine vom Klimaschutz ab. Mit erstaunlichem Ergebnis: Die Präzisierung der Klimaschutz-Maßnahmen für die Zeit nach 2030, die vom Verfassungsgericht gefordert wurden, bleibt augenfällig dünn. Gleichzeitig beschloss das Kabinett Verschärfungen in Bereichen, die vom Gericht gar nicht beanstandet wurden.

So gibt das Gesetz nun ein neues Reduktionsziel für den Ausstoß von sogenannten Klimagiften für die Zeit bis zum Jahr 2030 vor – war bisher eine Verminderung von 55 Prozent in den kommenden achteinhalb Jahren vorgesehen, soll der Ausstoß nun im gleichen Zeitraum um 65 Prozent zurückgefahren werden. Weitere Verschärfungen schließen sich an, mit dem ehrgeizigen Ziel, dass die Klimaneutralität bereits 2045 erreicht ist und nicht – wie bisher gesetzlich verankert – im Jahr 2050. Um dies zu erreichen, werden pauschale Zielvorstellungen für einzelne Sektoren genannt. Konkrete Schritte oder Vorgaben zur Zielerreichung fehlen jedoch. Die große Koalition erschuf so ein vortreffliches Wahlkampfinstrument, mit dem sich hervorragend der politische Gegner – allen voran die Grünen – piksen lässt: Sie nennt Ziele ohne Vorgaben zu machen und wagt sich dann etwa die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock an eine Konkretisierung der Maßnahmen, dreschen Christ- wie Sozialdemokraten verbal mit Verve auf diese ein.

Momentan sind zwei Maßnahmenpakete in der politischen Diskussion: Zum einen ein höherer Kohlendioxid-Preis, der fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas teuer machen würde. Ein ganz schlechtes Wahlkampfthema. Zum anderen mehr Tempo beim Ausbau von erneuerbaren Energien. Beide Projekte könnten noch vor der Bundestagswahl zumindest angefasst werden. Aber welche politische Partei möchte im Wahlkampf schon von steigenden Kosten sprechen – und so möchte die derzeitige Regierung diesen Part gerne der neuen Regierung überlassen. Sollte diese dann die CO2-Abgabe stärker anheben als derzeit ohnehin geplant, würden etwa Benzin und Diesel entsprechend teurer werden. Den Vorschlag der CSU, den Preis pro Tonne Kohlendioxid von 25 Euro auf 45 Euro anzuheben, führt zu einer Verteuerung beim Treibstoff von sechs bis sieben Cent pro Liter. Um das der Bevölkerung schmackhaft zu machen, soll es einen Ausgleich geben: die Konservativen wollen die Stromkosten senken, was auch der Industrie zu Gute käme, die Grünen wollen eine Pro-Kopf-Prämie für alle Haushalte, die SPD hält nichts von einem höheren CO2-Preis.

Weitere Sektoren, die auf neue gesetzliche Ziele verpflichtet werden, sind die Energiewirtschaft und der Straßenverkehr: Seit 1990 bewegen sich beispielsweise hier die Emissionen auf konstantem Niveau. Nun will die Bundesregierung die Elektrifizierung von Fahrzeugen „massiv“ vorantreiben, weigert sich jedoch ein festes Datum für den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor zu nennen. Die Grünen fordern diesen für 2030. CDU und SPD lehnen dies ab. Die Energiewirtschaft soll am stärksten in die Pflicht genommen werden. Minus 60 Prozent bis 2030. Um dies zu schaffen, wird darüber nachgedacht den Kohleausstieg vorzuziehen. Bislang ist geplant, dass die letzten Meiler spätestens 2038 vom Netz gehen. Hier wäre eine höhere CO2-Abgabe hilfreich, denn so wird der Betrieb von Kohlekraftwerken weniger rentabel. Gleichzeitig könnte die Windkraft zügig ausgebaut werden, wobei jedoch strittig ist, in welchem Abstand zu Wohngebäuden Windräder gebaut werden dürfen.

Auch die Industrie muss ran. Einsparziele sind hier allerding nur „bei massiver Dekarbonisierung der Industrieanlagen und -prozesse erreichbar“, heißt es im Gesetzentwurf. Allein die Stahlindustrie schleudert rund acht Prozent der Treibhausgasse Deutschlands in die Luft. Große Stahlkonzerne wie Thyssen-Krupp testen bereits neue Verfahren, bei denen zum Anfeuern der Hochöfen nicht mehr Koks, sondern Wasserstoff genutzt wird. Allerdings hat diese Technologie ihren Preis. Damit es nicht zu einer Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland kommt, haben sich nun alle Parteien eine aktive Industriepolitik auf die Wahlkampfplakate geschrieben. Diese reicht von einer vertraglich zugesicherten staatlichen Investition in klimaneutrale Produktionsprozesse bis hin zu protektionistischen Maßnahmen. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll auch bei Wohn- und Bürogebäuden reduziert werden. Hier macht derzeit ein Vorschlag von linken Parteien die Runde, die Heizkosten in Mietwohnung künftig zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Dem Mieter als Bonus, umweltbewusst zu heizen, dem Vermieter als Anreiz für moderne und effiziente Heizungen zu sorgen oder energetische Sanierungen durchzuführen.

All diese Maßnahmen sollen nun von einem neu eingerichteten Rat für Klimafragen evaluiert werden, der ab dem Jahr 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten zur Entwicklung der Treibhausemissionen vorlegen und so die Wirksamkeit der bisher noch unbekannten Maßnahmen prüfen soll. So sieht es der Gesetzentwurf vor. Es wird sich nun zeigen, welchen Ehrgeiz die derzeitige Bundesregierung noch hat und welche Maßnahmen im Wahlkampf in die Diskussion eingebracht und geschreddert werden. In einem waren die Karlsruher Richter sehr deutlich: Die Zeit wird knapp..

Martin Theobald
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