d’Lëtzebuerger Land: Stimmt der Eindruck, dass man von Ihnen nicht viel hört?
Félix Braz: Weniger als von anderen, ja. Es ist eine bewusste Entscheidung. Ein Justizminister soll, im Interesse der Justiz und der Justiziablen, eine gewisse Zurückhaltung üben und nicht alles kommentieren, auch wenn es ihm unter den Nägeln brennt. Die Justiz braucht Serenität. Und es ist nicht so, als sei ich in der Öffentlichkeit gar nicht sichtbar.
Im Streit um eingesperrte delinquente Minderjährige im Erwachsenengefängnis Schrassig und um die Reform des Jugendschutzes hat die Öffentlichkeit die Staatsanwaltschaft das Wort ergreifen hören statt Sie. Das ist ungewöhnlich.
Dass die Staatsanwaltschaft reagiert hat, ist ihre Entscheidung. Ich kann das aber nachvollziehen. Denn der offene Brief des externen Kontrolldienstes des Mediateurs vermittelte den Eindruck, als würden die Justizautoritäten delinquente Jugendliche bevorzugt in Schrassig einweisen, obwohl die Unisec seit November geöffnet hat. Tatsächlich stammen die zwei Entscheidungen zur Inhaftierung aus der Zeit vor November. Es wurde zudem der falsche Eindruck erweckt, als sei den Justizbehörden die Sorge um den Jugendschutz weniger wichtig.
Unter den Inhaftierten befand sich bis vor kurzem ein minderjähriger Flüchtling. Es ist unklar, was genau den anderen beiden Jugendlichen, die noch in Schrassig sind, vorgeworfen wird.
Ich kommentiere die Entscheidungen der Justiz nicht. Ich kenne aber niemanden in diesem Land, der der Meinung ist, es sei grundsätzlich gut, Jugendliche ins Erwachsenengefängnis einzusperren. Richtig ist, dass in der Arbeitsgruppe zur Reform des Jugendschutzes – in der alle Akteure vereint waren – auch die Frage diskutiert wurde, ob Luxemburg auf den Weg eines Jugendstrafrechts gehen soll oder nicht. Das Ombudskomitee für Kinderrechte hatte diese Frage aufgeworfen. Die Arbeitsgruppe war allerdings der Meinung, die Logik des vorrangigen Schutzes von straffälligen Jugendlichen beizubehalten.
Es gab aber sehr wohl zwei gegensätzliche Positionen, nämlich ob eine Hintertür für eine Inhaftierung von Minderjährigen in Schrassig im Gesetz offenbleiben sollte oder nicht.
Das ist richtig, niemand bestreitet allerdings das Prinzip. Die internationalen Empfehlungen etwa des Antifolterkomitees des Europarats in Straßburgs sind da sehr streng: Nur in ganz seltenen, genau begründeten und eng umrahmten Fällen kann eine Unterbringung von minderjährigen Straffälligen in einem Erwachsenengefängnis zulässig sein. Es kann auch für mich nur eine Übergangssituation sein.
Die Staatsanwaltschaft spricht von erweitertem Einbruch bis Mord als schwere Straftaten, die ein Wegsperren in Schrassig künftig rechtfertigen könnten.
Wenn im März der Gesetzentwurf im Regierungsrat grünes Licht bekommt und er der Abgeordnetenkammer vorliegt, kann jeder selbst beurteilen, ob wir strenge Auflagen vorsehen und ob Luxemburg sie einhalten wird. Es gibt darüber hinaus aber ein weiteres Problem, das ich gerne breiter diskutiert hätte: ,Dreiborn’ und besonders die Unisec können nicht die Antwort auf alle unsere Probleme sein. Es gab von Anfang an Kritik daran, delinquente Jugendliche in unmittelbarer Nachbarschaft mit Heimkindern des Centre socio-éducatif de l’État zu betreuen. Auch in der Unisec stellt sich die Frage des Miteinanders zwischen Jugendlichen, die bis zu schwersten Straftaten begangen haben und solchen, die ein ganz anderes Profil aufweisen. Über eine dritte Gruppe wird zudem kaum gesprochen: die der Heranwachsenden oder jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren. Das aktuelle Jugendschutzgesetz erlaubt, 16- bis 18-Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht zu urteilen. Die verhängten Strafen können über die Altersgrenze von 18 hinausgehen und beim Erreichen der selbigen würden sie dann automatisch von der Unisec nach Schrassig überwiesen. Erlöschen im strafrechtlichen Rahmen alle Probleme dieser jungen Menschen über Nacht mit der Volljährigkeit? Ich denke das nicht, wir brauchen demnach angepasstere Lösungen für Minderjährige, aber auch für junge Volljährige. Erziehungsminister Claude Meisch und ich arbeiten derzeit an einem Dokument, das wir dem Gesetzentwurf beifügen wollen, mit Vorschlägen, wie Luxemburg in Zukunft diese sehr unterschiedlichen Problemgruppen besser betreuen kann.
Haben Sie das mit Ihrer Partei abgestimmt? Die Grünen waren immer gegen die Praxis des Wegsperrens und haben sich für dezentrale Strukturen und weniger Strafvollzug eingesetzt.
Das müssen Sie meine Partei fragen. Ich antworte als Justizminister einer Regierungskoalition und werde das bis Ende der Legislaturperiode weiterhin tun. Ich bin dabei, genau das umzusetzen.
Als Justizminister handelten Sie sich jüngst Kritik ein für Ihren Entwurf zum Vermummungsverbot. Die Menschenrechtskommission sieht keinen Grund, dies gesetzlich zu regeln. Ein Verbot sei unverhältnismäßig.
Ich respektiere die Position der Menschenrechtskommission, die sich gegen ein Verbot ausspricht. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat aber sowohl das französische wie das belgische vollständige Vermummungsverbot als grundsätzlich im Einklang mit den Menschenrechten angenommen.
Ihr Entwurf beruft sich auf das „vivre ensemble“. Sind Ihnen Konflikte im Zusammenleben aufgrund von Vollverschleierung bekannt? Es gibt zwischen fünf und13 Niqab-Trägerinnen im Land.
In Luxemburg kennen wir das Vermummungsverbot vielerorts, zum Teil seit hundert Jahren. Wir sind nicht in derselben Lage wie Länder, die jetzt aus dem Nichts oder anlässlich einer konkreten Debatte eine politische Entscheidung für ein Vermummungsverbot treffen. Bei uns leben über 70 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde mit kommunalem Vermummungsverbot.
Aber in den entsprechenden kommunalen Verordnungen ging es nicht um die religiöse Vollverschleierung.
Das stimmt. Es geht um alle Arten von Vermummung, auch im neuen Gesetz.
Die Jugendorganisation Ihrer Partei, déi jonk Gréng, hat sich zunächst dagegen ausgesprochen.
Die Resolution, die meine Partei – als einzige –diesbezüglich auf einem Kongress verabschiedet hat, nimmt dieselbe Haltung ein wie die Regierung. Sie wurde übrigens im Konsens angenommen. Ich finde es schade, dass sich nicht noch andere außerhalb der Grünen viel früher und unterstützend für eine nuanciertere Betrachtungsweise in die Debatte eingebracht haben.
Mit den betroffenen Frauen wurde gar nicht geredet.
Das ist richtig. Die betroffenen Frauen sind in dieser Diskussion zu kurz gekommen. Die grundsätzlichen Argumente sind aber klar.
Eine Zwischenbilanz des Nationalitätengesetzes, das Ihre Handschrift trägt, hat ergeben, dass mehr Anträge auf Einbürgerung gestellt werden als jemals zuvor.
Seit 2009 lagen wir bei etwa 2 800 Einbürgerungen pro Jahr. Mit dem neuen Gesetz liegen wir, wenn wir die neun Monate seit Bestehen hochrechnen, bei rund 9 000. Da ist eine Verdreifachung und mit Sicherheit europaweit, wenn nicht weltweit, ein Spitzenwert und ein Erfolg. Ich habe allerdings immer darauf hingewiesen, dass das Nationalitätengesetz alleine nicht alle Fragen der Partizipation der Nicht-Luxemburger lösen kann. Sicher steigt der Anteil ausländischer Einwohner im Land jetzt wesentlich langsamer, aber wir schreiten weiter auf die psychologisch wichtige Grenze von 50 Prozent zu. So dass sich die Frage nach der Einbindung der ausländischen Bewohner weiterhin stellen muss. Ich gehe davon aus, dass sie – im Respekt des Referendums – im Wahlkampf eine Rolle spielen wird.
Es scheint, als würden seit dem Referendum Ressentiments gegenüber Ausländern offener geäußert. Es werden mehr Gerichtsurteile wegen Anstiftung zu Hass und übler Nachrede in sozialen Netzwerken gesprochen. Wie schaut der Justizminister auf diese Entwicklung?
Ich teile die Einschätzung nicht ganz. Wir haben nach dem Referendum ein Nationalitätengesetz verabschiedet, mit einem breiten parteienübergreifenden Konsens, um den ich mich bemüht habe. Man kann also nicht sagen, das Votum des Referendums wäre ein Votum gegen Ausländer.
Das habe ich nicht behauptet.
Hate speech gibt es überall in Europa, auch in Ländern ohne Referendum. Die Analyse muss tiefer gehen. Durch die Entwicklung der sozialen Medien wird eine sehr laute, minoritätenfeindliche Minderheit sehr erkennbar. Alle Länder sind ein stückweit überfordert, wenn es darum geht, bestehende Gesetze im Internet durchzusetzen. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb habe ich unter der Luxemburger EU-Präsidentschaft das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, übrigens als erster. Hass ist keine Meinung, das habe ich auch auf dem grünen Parteikongress am Wochenende betont. Deshalb ist es notwendig, dass auf europäischem Niveau diesbezüglich Fortschritte gemacht wurden.
Reicht der Arm von Polizei und Justiz weit genug?
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (Ecri) attestiert Luxemburgs Justizbehörden in punkto Hate speech, dass sie das Thema ernstnehmen, mutmaßlichen Straftaten und Tätern nachgehen und sie gegebenenfalls verurteilen. Jeder weiß, dass er, verstößt er im Netz gegen Gesetze, die Konsequenzen tragen muss. Unser Strafrecht ist da eindeutig.
Sie haben während der Srel-Affäre als grüner Abgeordneter rechtsstaatliche Prinzipien betont. Heute ernten Sie als Justizminister in dieser Hinsicht Kritik. Sie mussten beim Anti-Terror-Gesetz nachbessern, beim Vermummungsverbot ebenso.
Die meiste Kritik, die ich höre oder lese, kommt vom Lëtzebuerger Land... (schmunzelt).
... das sich auf Gutachten der Menschenrechtskommission, der CNPD und andere beruft.
Diese Gutachten habe ich selbst beantragt, da sie über spezialisierte Kompetenz verfügen und sie wurden auch umgesetzt. Computer spielen bei der Begehung terroristischer Straftaten nachweislich eine Schlüsselrolle. Deswegen müssen die Strafverfolgungsbehörden dort auch Beweise suchen können. Ich habe auf einem Parteikongress versprochen, ein Anti-Terror-Gesetz vorzulegen, das allen grundrechtlichen Bedenken präzise Rechnung trägt, und das wird auch geschehen. Die Überlegungen, die bisher von Staatsrat, CCDH oder CNPD geäußert wurden, gehen ja nicht gegen die Instrumente als solche, die sind mit den Grundrechten konform und alle weiterhin im Entwurf enthalten, sondern um ihre Ausgestaltung. Dass wir nachgebessert haben, ist Beleg dafür, dass diese Regierung es ernst meint mit den Grundrechten. Wir haben alle Anregungen und Einwände geprüft und sie weitestgehend berücksichtigt.
Ist das der Grund, warum Entwürfe aus Ihrem Ministerium oft so lange brauchen?
Ich versuche, im Vorfeld der Verabschiedung durch den Regierungsrat alle Akteure nicht nur zu konsultieren, sondern aktiv einzubinden. Das mag dazu führen, dass es etwas länger dauert, bis ein Entwurf in den Regierungsrat kommt, hat aber den Vorteil, dass ein guter Text vorliegt. Demokratisch halte ich das für die bessere Vorgehensweise.
Könnte es sein, dass die Projekte so lange dauern, weil Sie kein Jurist sind?
Da müssen Sie meine Mitarbeiter und die Magistrate fragen, mit denen ich kooperiere oder kooperiert habe. Ich habe damit jedenfalls kein Problem, von Anfang an nicht.
Große Reformen von Ihnen sind jetzt erst bei der Chamber. Manch einer fragt, was Sie vier Jahre lang gemacht haben.
83 Gesetzestexte und Reglemente sind seit 2014 in Kraft getreten, davon 70 von mir eingereichte. Bis zum Ende des Jahres kommen noch einige hinzu, da 28 von mir eingereichte Texte in der Prozedur sind, sowie weitere acht von meinen Vorgängern. Nur zum Vergleich: In der gesamten vergangenen Legislaturperiode sind 48 Texte aus der eigenen Feder in Kraft getreten. Außerdem hat der luxemburgische EU-Vorsitz das Justizministerium fast ein Jahr unter Beschlag genommen.
Ein großer Entwurf Ihres Ministeriums ist die Reform des Strafvollzugs. Sie mussten sie nach hinten verschieben. Statt Januar 2018 soll sie im September 2018 kommen.
Ein sehr wichtiges Gesetz. Ich bin optimistisch, dass wir bei einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen zum Abschluss kommen. Da sind auch noch das Anti-Terror-Gesetz, die Einführung des Familienrichters respektive die Scheidungsreform, aber auch das Gesetz um die Abänderung des Geschlechts im Personenstandsregister bei Transgender-Personen. Das ist mir wichtig und ich würde mir wünschen, dass diese Entwürfe bis zum Sommer durch das Parlament geprüft werden.
Ziel der Strafvollzugsreform ist eine verbesserte Resozialisierung. Aber nicht nur die Begleitung von Häftlingen ist dringend reformbedürftig, es existiert nach wie vor keine anerkannte Therapie für Sexualstraftäter.
In Zukunft soll jeder Häftling ab dem Tag, an dem er inhaftiert wird, auf seine Entlassung so vorbereitet werden, dass es seiner Resozialisierung förderlich ist. Das gilt auch für Untersuchungshäftlinge und bei der Unschuldsvermutung. Das geht nur, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. Ich werde demnächst darauf zurückkommen, aber eine zentrale Rolle für alle Resozialisierungsbemühungen spielt die jetzt reformierte Bewährungshilfe (Scas). Wir haben ein Audit machen lassen, weil sie in einem desaströsen Zustand gelassen wurde. Punkt für Punkt der Expertenempfehlungen haben wir umgesetzt. Sie betreffen sowohl das Personal – von 56 auf 88 Vollzeitstellen gesteigert – als auch die interne Organisation. Zudem werde ich mich wohl im März mit allen Akteuren, die darüber hinaus eine Rolle bei der Resozialisierung spielen, von Gefängnisdirektionen bis psychologischem Dienst, zusammensetzen und mit ihnen Punkt für Punkt prüfen, welche Defizite und Herausforderungen noch bestehen, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen. Therapieangebote können in dem Rahmen diskutiert werden.
Ein Dauerbrenner ist der Strafvollzug der Frauen, die nicht die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten haben wie die Männer. Was verbessert sich für sie durch die Reform?
Der externe Kontrolldienst des Mediateurs hat dazu einen Bericht gemacht. Ich bin allgemein mit den Analysen und Schlussfolgerungen einverstanden. Das Problem, das wir im Luxemburger Strafvollzug haben, ist doch: Seit 20 Jahren scheitert alles, was in Schrassig verbessert werden könnte – für Männer wie für Frauen –, an den Räumlichkeiten. Seien es Beschäftigungsmöglichkeiten oder qualifizierende Ausbildungen, Sport... Es existieren viele Ideen für die Verbesserung der Haftbedingungen, aber Schrassig ist seit Jahren überbelegt. Nimmt das Untersuchungsgefängnis in Uerchterhaff seinen Betrieb auf, wird sich die Zahl der Inhaftierten in Schrassig um die Hälfte reduzieren und somit viel Platz frei, der umgebaut werden muss. Ich habe daher im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe mit dem Bautenministerium ins Leben gerufen, um jetzt schon über Umbaupläne zu beraten, damit wir keinen Tag Zeit mehr verlieren.
Im Kontext der Luxleaks-Entscheidung haben Sie sich für den besseren Schutz von Whistleblowern ausgesprochen. Gleichwohl haben Sie mit Finanzminister Pierre Gramegna (DP) einen Entwurf für ein Transparenzregister über die Eigentumsverhältnisse bei Firmen vorgelegt, das von Journalisten scharf kritisiert wird.
In der Diskussion um die Umsetzung der entsprechenden vierten EU-Direktive gibt es Länder, die angesichts der Beratungen für die mittlerweile fünfte Direktive in dem Bereich für sich entschieden haben, die vierte nicht umzusetzen. Luxemburg gehört nicht dazu, sonst hätte es sich dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entschieden genug gegen Geldwäsche vorgehen zu wollen. Wir haben unseren Entwurf also wissend hinterlegt, dass in der Frage des Transparenzregisters nicht das letzte Wort gesprochen war. Nun sind die Beratungen hierzu abgeschlossen und wir unterstützen sie. Wir wollen sie als early adopter umsetzen.
Wie, meinen Sie, bewertet die grüne Wählerschaft Ihre Bilanz?
Ich will das nicht selbst bewerten, bin aber froh über das Erreichte wie Nationalitätsgesetz, Ehe und Adoption für alle, Schwangerschaftsabbruchsreform, Opferambulanz, Istanbulkonvention, um nur diese für Grüne sehr wichtigen zu nennen. Auch europäisch über Datenschutzpaket und die Reform des Europäischen Gerichthofs unter unserem Vorsitz oder die europäische Staatsanwaltschaft, die ihren Sitz in Luxemburg haben wird.
Ihre Partei war gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 2014 habe ich das Thema auf die Tagesordnung eines Gipfeltreffens der EU-Justiz- und Innenminister gesetzt hat. Das war im Oktober 2015, vorher ist ein Jahr lang nichts geschehen. Seit Jahren bestehe ich darauf, dass eine gemeinsame europäische Lösung vorankommt. die das Urteil vollständig umsetzt. Eine Antwort auf rein nationaler Ebene bleibt fragmentarisch.
Werden die Grünen dann mit einem starken Kapitel zum Thema Grundrechte zu den Wahlen antreten?
Das ist bis heute Thema in unserer Partei und ich kenne meine Partei gut genug, um zu wissen, dass es auch dieses Mal der Fall sein wird. Ich jedenfalls meine, dass wir uns als Regierungspartei in dem Punkt weder verstecken müssen, noch zu schämen brauchen.
Umfragen sehen die CSV bei den Parlamentswahlen im Oktober vorne. Stehen Sie für eine schwarz-grüne Koalition zur Verfügung?
Die Frage so prinzipiell zu stellen, macht wenig Sinn. Selbstverständlich zählt die CSV für eine grüne Partei zu den koalitionsfähigen Parteien. Es wäre doch eine Frechheit, wenn eine Partei, die fast 70 Jahre durchgängig die Regierung stellte, für uns plötzlich nicht koalitionskompatibel sein soll. In einer Koalition zählen aber die Inhalte, die man zusammen umsetzen möchte. Und, vor allem entscheiden die Wähler, welche Koalitionen möglich und gewollt sind.