ZUFALLSGESPRÄCH MIT DEM MANN IN DER EISENBAHN

Eure Armut kotzt mich an

d'Lëtzebuerger Land vom 29.10.2021

Am 17. Juni 1997 verabschiedete das Parlament ohne die Stimmen der Demokratischen Partei ein Gesetz, das Diskriminierungen, Aufrufe zum Hass und Revisionismus unter Strafe stellt. Seither ahnden die Gerichte öfters solche Vergehen. Meist handelt es sich um rassistische Hetze von Rechtsradikalen im Internet. Die Gerichte scheuen sich nicht, im Vergleich zu anderen Delikten beträchtliche Strafen zu verhängen.

Derzeit bildet sich eine Strafkammer des hauptstädtischen Bezirksgerichts ein Urteil über einen hasserfüllten Leserbrief. RTL und Lëtzebuerger Journal veröffentlichten ihn im Sommer 2015. Darin heißt es, die Stadt Luxemburg „est devenue répugnante“. Denn „[l’]air est rempli des puanteurs que dégagent les cortèges quotidiens de mendiants dégueulasses“. Es ist die uralte Klage der Bürger über das „Bettelunwesen“ und die „bandenmäßige Bettelei“.

Zwischen 1714 und 1766 kriminalisierten ein Dutzend Edikte die Armut und Obdachlosigkeit im Herzogtum. 1810 führte der Code Napoléon wieder die Brandmarkung von Obdachlosen mit glühenden Eisen ein. Erst 2008 wurde die Bestrafung von „[l]es vagabonds et ceux qui auront été trouvés mendiants“ aus dem Strafgesetzbuch gestrichen (Artikel 563/6°).

Der Leserbrief stellt die Armut als schmutzig und übelriechend dar. Er beschimpft die Besitzlosen als „cette racaille“ und „sinistres individus“. Die Bürgermeisterin wird gefragt: „Pourquoi tolérez-vous que votre Cité, au demeurant en état d’asphyxie par tous les chantiers qui l’affligent, sont [sic] en passe de devenir le ‚vomissoir‘ de la mendicité ?“

Der „Speikübel der Bettelei“ erinnert an die Aufkleber „Eure Armut kotzt mich an“. Sie wurden 1993 von der MHW Innova Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH aus Essen vermarktet. In Deutschland klebten sie an den Stoßstangen von Sportwagen und Luxuslimousinen. Der französische Schauspieler Yves Montand moderierte 1984 eine Fernsehsendung „Vive la crise !“. 2002 begannen die Saturn-Läden, mit dem Werbeslogan „Geiz ist geil“ zu werben. Die Losungen drücken die Brutalität der neoliberalen Gesinnung aus. Sie verpönt jede Rücksicht auf die Schwachen.

Der Autor des Leserbriefs, der Rechtsanwalt Gaston Vogel, gehört zum Kleinbürgertum. Unentwegt führt ein Teil des Kleinbürgertums mit Statussymbolen von Besitz oder Bildung seinen Traum vor, zum Großbürgertum aufzusteigen. Gleichzeitig lebt es in der ständigen Angst vor dem sozialen Abstieg in die Arbeiterklasse oder gar die Armut. Deshalb steigert es seine Verachtung für die besitzlosen Klassen bis ins Unflätige. Der Autor reduziert die Bettler durchgängig auf ihre Körper, die er mit Gestank, Ekel und Erbrochenem in Verbindung bringt. Das ist die uneingestandene Angst, dass die nackte Armut eine ansteckende Krankheit sein könnte.

Der Leserbrief ist ein Aufruf zum Klassenhass. Er wurde als Aufruf zum Rassenhass missverstanden. Weil darin behauptet wird, die Armen stammten aus Rumänien. Das Missverständnis ist ein juristischer Behelf. Weil das Gesetz Aufrufe zum Hass wegen der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, der Herkunft unter Strafe stellt, aber nicht wegen der Klassenzugehörigkeit oder Bedürftigkeit. In einer Leistungsgesellschaft sind die Verachtung und Beleidigung der Besitzlosen eine Produktivkraft des Konkurrenzdenkens und Gewinnstrebens: „Assommons les pauvres !“ (Baudelaire, Petits Poëmes en prose, S. 142).

Deshalb sind es nicht die Beleidigten, die Klage einreichten oder gehört werden. Deshalb fand der Brief Gehör: Vergangene Woche versprachen gleich fünf Minister die „[p]ossibilité pour la Police d’éloigner par la force si besoin, une personne qui entrave ou bloque l’entrée/la sortie d’un bâtiment“. Der gewaltsame Platzverweis soll die gutbürgerlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen vom menschlichen Elend säubern.

Romain Hilgert
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