Premier Jean-Claude Juncker verstieß gegen Gesetze, Minister Luc Frieden wollte eins verhindern

Der Rücktritt der Regierung scheint unumgänglich

d'Lëtzebuerger Land vom 28.06.2013

Nur vier Wochen nach den gescheiterten Misstrauensvotum gegen Finanzminister Luc Frieden (CSV) könnte es bis zum 11. Juli zu einem Misstrauensvotum gegen Premierminister Jean-Claude Juncker (CSV) kommen – wenn die Regierungskoalition nicht zuvor beschließt aufzuhören. Sogar ein Teil der LSAP, der noch am 13. Juni das Misstrauensvotum gegen Frieden für eine Überreaktion gehalten hatte, erwägt, nächsten Monat Juncker die Gefolgschaft aufkündigen. Denn die Vorwürfe gegen den ehemaligen Justizminister Luc Frieden waren von den Mehrheitspolitikern noch als „subjektive“ Bewertung seines Verhaltens durch Generalstaatsanwalt Roby Biever und Untersuchungsrichterin Doris Woltz gewertet worden: Er soll die Ermittler, welche die Terrorwelle der Achtzigerjahre aufzuklären versuchten, entmutigt und ihnen die Arbeit erschwert haben. Doch Biever und Woltz betonten, dass er ihnen nie ausdrücklich geraten habe, die Ermittlungen einzustellen. Damit gab es für die LSAP keinen hinreichenden Grund, seinen Rücktritt zu verlangen und damit die Koalition zu sprengen, zudem der Generalstaatsanwalt noch am Tag des Misstrauensvotums widersprüchliche Signale ausgesendet hatte. Zu dem Zeitpunkt war allerdings noch nicht bekannt, dass Frieden den Gesetzesvorentwurf über die Justizbehinderung 2008 wegen der angeblich „véhémentes réactions des syndicats de police“, so die Mail einer Beamtin, auf Eis gelegt hatte. In Wirklichkeit hatte er sich aber bloß „ein bis zwei Mal“ die Beschwerden des wegen Behinderunhg der Justiz dienstenthobenen Polizeidirektors Pierre Reuland angehört, wie der Minister am Donnerstag vor Gericht erklärte. Reuland befürchtete möglicherweise, als erster der neuen Straftat beschuldigt zu werden. Frieden gab zudem zu, dass er wohl eigenhändig die entscheidenden Passagen aus dem Gesetzesvorentwurf gestrichen und ihn dann nie auf den Instanzenweg gebracht hatte. Das tat erst sein Nachfolger François Biltgen. Doch die gegen Premier Jean-Claude Juncker erhobenen Vorwürfe sind ungleich schwerwiegender. Berichterstatter François Bausch hatte jene Vorwürfe vergangene Woche für den parlamentarischen Ermittlungsausschuss aufgelistet, die Ausschusspräsident AlexBodry am Mittwoch unter „subjektiver“ Verantwortung umschrieb. Die CSV scheint bereit, Junckers „objektive“ Verantwortung als oberster Dienstherr des Geheimdienstes anzuerkennen. Sie will aber nicht viel von seiner „subjektiven“ Verantwortung wissen, seinen Verfehlungen und Unterlassungen, welche zumindest teilweise auch die LSAP und damit die überwiegende Mehrheit des Parlaments erkennt. Was von Junckers Verfehlungen und Unterlassungen in Bauschs Bericht am Ende übrig bleibt, soll noch bis nächste Woche zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Der Entwurf des Berichts war aber bereits umgehend an die Presse gebracht worden, um die Öffentlichkeit als Zeuge aufzurufen und es damit der CSV und möglicherweise der LSAP schwerer zu machen, hinter verschlossenen Türen eine Verwässerung des Textes durchzusetzen. Berichterstatter François Bausch schreibt in seinem Entwurf über die Machenschaften des Juncker unterstellten Nachrichtendienstes von einem „nombre hallucinant d’opérations qui se situent au moins en partie en dehors du cadre légal“ und von „divers manquements, que certains d’entre eux sont d’une rare gravité et engagent la responsabilité politique du ministre sous l’autorité duquel le SRE est placé“. Dazu gehörten zahlreiche Operationen, die teilweise außerhalb des gesetzlichen Rahmens stattfanden, wie das illegale Abhören von Telefongesprächen, Korruptionsversuche, Geheimdienstoperationen im Zusammenhang mit dem Millionär Arcadi Gaydamak (siehe auch Seite 4) und dem Cargolux-Aktionariat. Der Berichtsentwurf stellt fest „que M. le Premier ministre avait connaissance de plusieurs délits pénaux qu’il a omis de communiquer au Parquet comme l’exige la loi“. Dadurch hat Juncker gegen Artikel 23, Absatz zwei der Strafprozessordnung verstoßen, der vorschreibt: „Toute autorité constituée, tout officier public ou fonctionnaire, ainsi que tout salarié ou agent chargés d’une mission de service public, qu’il soit engagé ou mandaté en vertu de dispositions de droit public ou de droit privé, qui, dans l’exercice de ses fonctions, acquiert la connaissance de faits susceptibles de constituer un crime ou un délit, est tenu d’en donner avis sans délai au procureur d’Etat et de transmettre à ce magistrat tous les renseignements, procès-verbaux et actes qui y sont relatifs, et cela non­obstant toute règle de confidentialité ou de secret professionnel lui étant applicable le cas échéant.“ Juncker wird auch vorgeworfen, die am meisten für die Dysfunktionen verantwortlich gemachten Nachrichtendienstagenten ungeschoren in die Privatwirtschaft ziehen gelassen beziehungsweise in eine andere Verwaltung versetzt zu haben. Deshalb sei zu bedauern, „que M. le Premier ministre n’ait pas décidé de prendre les mesures disciplinaires adaptées envers les différents agents en cause“. Dies stellt einen Verstoß gegen Artikel 56, Absatz 2 des Gesetzes über das Staatsbeamtenstatut dar, welcher besagt: „Lorsque des faits, faisant présumer que le fonctionnaire a manqué à ses devoirs, sont à sa connaissance, le membre du Gouvernement compétent saisit le commissaire du Gouvernement qui procède à l'instruction disciplinaire.“ Außerdem habe der Premier den parlamentarischen Kontrollausschuss ungenügend oder irreführend informiert. Im Berichtsentwurf geht von „politique de désinformation à l’égard de la commission de contrôle parlementaire“ die Rede und davon dass „M. le Premier ministre a perturbé l’élaboration d’un rapport qu’il avait lui même commandité auprès de la commission de contrôle“. Dies ist ein Versuch, sich der in einer parlamentarischen Demokratie üblichen Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Legislative zu entziehen. Juncker sei auch verantwortlich für „le fonctionnement interne défaillant (procédures de recrutement, règles internes lacunaires et peu respectées)“. Manche Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienst- und zum Abhörgesetz wurden mit großer Verspätung oder bis heute nicht getroffen, so dass der Nachrichtendienst in einer gesetzlichen Grauzone schalten und walten kann. Schließlich wirft der Berichtsentwurf Juncker vor, dass er „au courant de l’espionnage systématique du monde politique avant d’être Premier ministre“ war, ohne diese Vorgänge aufgeklärt zu haben. So überzeugend François Bauschs Berichtsentwurf die Verantwortung des Premierministers auflistet, so diskret geht er über die Verantwortung des parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollausschusses hinweg, die auch der Ermittlungsauschuss am Mittwoch gleich einhellig bestritt. Denn sämtliche Frak­tionssprecher im Ausschuss verstießen ebenfalls gegen die Strafprozessordnung, als sie von Juncker über verschiedene Gesetzesverstöße unterrichtet wurden, aber diese Kenntnisse nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiteten. D’Lëtzebuerger Land hatte bereits im November 2010 bedauert, dass der Rechenschaftsbericht des Ausschusses für 2009 mit keinem Wort „auf die personelle und organisatorische Krise des Nachrichtendienstes“ einging und „manche Abgeordnete den Eindruck gewonnen hatten, dass der zerstrittene Nachrichtendienst und dessen Direktor sie zum Narren hielten.“ Worauf Ausschusspräsident François Bausch in einem langen Leserbrief protestierte: „Die parlamentarische Kontrolle funktioniert, und dafür steht auch ein Grüner als Vorsitzender der Kontrollkommission.“ Zweieinhalb Jahre später erklärt sein Berichtsentwurf das vollständige Versagen des Kotrollausschusses damit, dass er naiv gewesen und vom Geheimdienst und von Premier Juncker irregeführt worden sei. Doch dessen ungeachtet gehören die durch Zeugenaussagen untermauerten und von Jean-Claude Juncker kaum bestrittenen Vorwürfe zu den schwersten, die seit Kriegsende gegen einen Minister, ganz zu schweigen von einem Premierminister, erhoben wurden. Nach rechtsstaatlichen und politischen Kriterien wäre demnach ein Rücktritt des verantwortlichen Regierungsmitglieds oder ein Misstrauensvotum des Parlaments gegen es unumgänglich. Da es sich um den Regierungschef handelt, wäre es in dem Fall aber politisch kaum durchsetzbar, ein Jahr vor dem regulären Wahltermin den Regierungschef zu ersetzen, statt Neuwahlen auszurufen: Viele Wähler würden dies als einen kalten Putsch der CSV empfinden. Während der Debatten über den Misstrauensantrag gegen Luc Frieden hatte der Premier gesagt, dass er die Verantwortung für den Geheimdienstskandal übernehmen werde, schwieg sich aber darüber aus, in welcher Form er diese Verantwortung zu übernehmen gedenkt. Aber das liegt nicht alleine in seiner Hand.

Romain Hilgert
© 2024 d’Lëtzebuerger Land