Hellsichtiger Staatsanwalt

Beredtes Schweigen

d'Lëtzebuerger Land vom 27.05.2010

Heute loben wir den hellsichtigen Staatsanwalt. Er hat eine epochale Entdeckung gemacht. Beim Prozess gegen Marguerite Biermann trumpfte er mit einem Argument auf, das unsere gesamte Streitkultur buchstäblich revolutionieren wird. Seine tiefschürfende Erkenntnis hat die Presse wie folgt beschrieben: „Hinzu komme, dass jeder Bürger das Recht habe, sich zu einem Thema nicht zu äußern, ohne sich dadurch einer Komplizität schuldig zu machen“ (Tageblatt, 18.05.2010).

Es geht um nichts weniger als das fundamentale Menschenrecht, den Mund zu halten. Von diesem Recht macht die schweigende Mehrheit seit jeher ausgiebig Gebrauch. Nun erklärt uns der Staatsanwalt, dass es falsch wäre, dieses Recht mit einem anderen Recht gleichzusetzen: dem Recht, keine Meinung zu haben. Wer schweigt, hat sehr wohl eine Meinung, er hängt sie nur nicht an die große Glocke. Wer keine Meinung hat, schweigt zwar auch, aber aus rein technischen Gründen. Wir befassen uns hier ausschließlich mit jener Spezies von aufgeklärten, politisch bewussten und gesellschaftlich engagierten Menschen, die sich zu verbrecherischen Taten nicht äußern und trotzdem keine Komplizen der Verbrecher sind.

Das vom Staatsanwalt erwähnte Thema sind in unserem Fall die fortgesetzten Kriegsverbrechen des Staates Israel. Marguerite Biermann hatte öffentlich ein paar Freunde Israels aufgefordert, zu diesem Thema endlich laut und vernehmlich Tacheles zu reden. Nun muss sich die streitbare Menschenrechtlerin vom philosophisch aufgelegten Staatsanwalt belehren lassen, dass man sich auch von Israel distanzieren kann, indem man sich nicht äußert. Das ist eine gute Nachricht. Die rhetorische Figur des Staatsanwalts bedeutet nämlich im Umkehrschluss: Wer sich nicht der Komplizität mit Verbrechern schuldig machen will, darf auch schweigen.

Wahrscheinlich muss nach dieser Einlassung des Staatsanwalts die gesamte Weltgeschichte neugeschrieben wer-den. Bisher verharrten auch wir im Irrtum, das Schweigen sei grundsätzlich identisch mit Feigheit und Opportunismus. Die Frage, ob die entsetzlichsten Verbrechen der Menschheit nicht verhindert worden wären, wenn nur rechtzeitig viele ihr Schweigen gebrochen hätten, braucht uns künftig nicht mehr zu beschäftigen. Denn im Schweigen liegt ja der eigentliche Widerstand. Nichts sagen heißt, nicht einverstanden sein. Die schweigende Mehrheit ist also eine gigantische Widerstandsgruppe, die sich dadurch auszeichnet, dass sie nichts zur Sprache bringt, obwohl sie der Sprache mächtig ist. Niemand darf sie daher der stillschweigenden Komplizität mit Verbrechern verdächtigen.

Marguerite Biermann hat sich demnach einen entscheidenden Fehler geleistet. Einen seelischen Hausfriedensbruch sozusagen. Sie hat ein paar prominente Freunde Israels beim demonstrativen Schweigen gestört. Dieses nüancierte und rebellische Schweigen ist der edelste Ausdruck der radikalen Kritik. Die Schweiger wissen, dass die Sprache in jedem Fall zu schwach ist, um ihr Entsetzen auszudrücken. Sie schweigen, weil sie keine Worte mehr haben. Also haben sie es nicht nötig, von einer ungestümen Menschenrechtlerin zurück in den prekären Sprachbezirk gezwungen zu werden. Sie verurteilen den verbrecherischen Staat Israel, indem sie ihm selbst die geringste sprachliche Konfrontation verweigern. Im Grunde haben wir es hier mit der höchstmöglichen Geringschätzung zu tun. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Über den unschätzbaren Wert des Goldes müssen wir uns in diesen Zeiten der sukzessiven Finanzkatastrophen nicht eigens auslassen.

Die angesprochenen Freunde Israels empören sich also zu Recht über Marguerite Biermann, die nur das unvollkommene Instrumentarium der Sprache gelten lässt, wenn deutliche Positionen gefordert sind. Dem Staatsanwalt sind wir dankbar, dass er uns auf die weltanschauliche Brisanz des zielgerichteten Schweigens aufmerksam gemacht hat. Die beharrlichen Schweiger, das haben wir gelernt und beherzigt, sind die lebendigsten Kräfte in der Gesellschaft. Warum sollten wir ausgerechnet diese diskreten Revolutionäre mit einem geharnisch­ten Aufruf zum Hass schachmatt setzen wollen? Warum sollten wir die Schweiger hassen? Sie schweigen doch nur aus staatsbürgerlichem Pflichtbewusstsein.

Das Schweigen der Schweiger böswillig zu unterbrechen, kostet 1 000 Euro, verkündet uns der Staatsanwalt. Das ist aber ein bisschen tief gegriffen, ein regelrechter Schleuderpreis. Wäre sich der Staatsanwalt konsequent, würde er das Kulturgut des Schweigens viel höher veranschlagen. Denn er selber hat sich seine Weisheit ja erst unter Schmerzen aneignen müssen. Vor gar nicht langer Zeit sagte er von zwei ranghohen Ordnungshütern: „Solange sie sich nicht äußern, machen sie sich zu Komplizen der Bommeleeër.“ Das war aber gewiss nur ein kleiner Scherz am Rande. Heute räsoniert der Staatsanwalt: Indem die Ordnungshüter eisern schweigen, fällen sie über die Bommeleeër unwiderruflich ein vernichtendes Urteil.

Guy Rewenig
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