Als am Dienstagmorgen der Prozessauftakt gegen einen Frauenarzt beginnt, sitzen nur Frauen in den Pressebänken. Dabei geht es um ein gesellschaftliches Thema, das alle etwas angeht: Dem Angeklagten wird von vier Frauen Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen; eine weitere hat sich in der Zwischenzeit bei der Polizei gemeldet, nachdem sie in den Medien von dem Fall gelesen hat.
Als die Klägerin vors Gericht tritt, bricht sie in Tränen aus. Die Frau war zwischen 2013 und 2018 beim Angeklagten in Behandlung, da sie sich sehnlichst ein Kind wünschte. „Der Arzt hat mir kaltes Gel auf die Klitoris geschmiert und mir gesagt: Um ein Kind zu bekommen, muss man öfter zum Orgasmus kommen. Als ich aufschrie, befahl er mir, ruhig zu sein.“ Neben diesen „Massagen“ soll er ebenfalls mehrmals mit einer Erektion hinter ihr gestanden haben, um ihre Brust zu untersuchen, seine Hand an ihren Bauch und ihre Brust gelegt und ihr beim An- und Ausziehen zugeschaut haben. „Ich dachte, das sei normal, dass jeder Arzt seine Methode habe“, sagt die Frau. Sie habe so stark ein Kind gewollt, dass sie über nichts nachgedacht habe. Der Arzt soll ihr einen Termin am Sonntagmorgen vorgeschlagen haben, wo man gemeinsam Crémant trinken könnte. „Es bringt uns nichts, wenn Sie jetzt anfangen, zu weinen“, entgegnet ihr die Richterin. „Ich kann nicht darüber sprechen, wie man Wasser trinkt“, antwortet ihr die Klägerin. Als die Frau wegen eines Notfalls im CHL gewesen sei und den Namen des behandelnden Arztes nannte, habe sie anhand der Reaktionen des medizinischen Personals verstanden, etwas sei nicht in Ordnung.
Der Prozess vergegenwärtigt einige der Probleme, vor denen Frauen, insbesondere jene mit Migrationshintergrund, stehen können. Mehrmals erklärt die Klägerin, ein reicher Luxemburger Arzt, der viele Kinder auf die Welt gesetzt habe, habe ihr Vertrauen eingeflößt. Sie sei von ihrem Kinderwunsch geblendet gewesen. Nach einer ersten Klage 2019 haben weitere mutmaßliche Opfer gegen den Gynäkologen geklagt.
Richtlinien, was Staaten tun können, um gynäkologischer Gewalt entgegenzuwirken, gibt es seit einer Handvoll Jahren. Doch eine der größten Hürden liegt darin, dass Frauen ihre Erfahrungen überhaupt als Gewalt einschätzen, heißt es in „Obstetric and gynaelogical violence in the EU“, einem Bericht des Europaparlaments aus dem Jahr 2021. Belastbare Zahlen zur Gewalt in der Geburtshilfe gibt es mangels spezia-
lisierter Anlaufstellen in den wenigsten europäischen Ländern. Auch Luxemburg hinkt hinterher. Der EU-Bericht führt aus, dass es im Gesundheitssystem Widerstand gibt, diese Art von Gewalt als systemisch und geschlechtsspezifisch anzuerkennen.
Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt. Das Strafgesetzbuch sieht für Vergewaltigungen eine Haftstrafe zwischen fünf und zehn Jahren vor. Der Angeklagte streitet jegliche Intervention, die über eine normale frauenärztliche Untersuchung hinaus gegangen wäre, ab. Am zweiten Prozesstag wurde ein Experte gehört. Seiner Einschätzung nach seien weder die Berührungen noch die Brust-Untersuchungen, die von hinten durchgeführt werden, normal, wie der Quotidien berichtete. Die Verteidigung erklärt, ein ehemaliger Kollege wolle dem Frauenarzt schaden und verbreite deswegen Unwahrheiten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.