Kurz vor den Sommerferien brachte der Regierungsrat am Mittwoch noch einige Maßnahmen auf den Weg, damit die Opposition CSV und DP nicht länger vorwerfen kann, sie hätten in den vergangenen Monaten nichts getan. Die vor einer Woche von CSV-Fraktionspräsident Marc Spautz auf einer Pressekonferenz als Steuerreform angekündigten und von CSV-Finanzminister Gilles Roth mit dem griffigen Begriff „Entlaaschtungs-Pak“ zusammengefassten Maßnahmen bargen jedoch kaum Überraschungen. Die meisten davon hatte CSV-Premierminister Luc Frieden schon in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt, sie schreiben sich ein in die Strategie der Regierung, die Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Armut zu bekämpfen: Anpassung der Steuertabelle um weitere 2,5 Indextranchen, Erhöhung der prime participative von 25 auf 30 Prozent des Brutto-Jahreslohns, weitere Steuererleichterung für eine bestimmte Kategorie von zugewanderten Talenten, Senkung der Körperschaftssteuer von 17 auf 16 Prozent, beziehungsweise von 15 auf 14 Prozent für kleine Unternehmen, Abschaffung der taxe d’abonnement, um die bislang vor allem in den Vereinigten Staaten beliebten ETF-Fonds nach Luxemburg zu ziehen. Darüber hinaus will die Regierung aber auch den Armen helfen: Durch eine Erhöhung des Steuerkredits soll der nicht-qualifizierte Mindestlohn künftig in allen Steuerklassen steuerfrei sein. Das erspart ihr eine allgemeine Erhöhung des Mindestlohns, die von der Regierung als wettbewerbsschädlich angesehen wird. Bezahlt wird der Steuerkredit allerdings von der Allgemeinheit, Roth schätzte die Kosten am Mittwoch auf rund 11 Millionen Euro. 82 Millionen Euro sollen die Erhöhung des Steuerkredits für Alleinerziehende von 2 500 auf 3 500 Euro und die Anpassung der Berechnungsformel des Steuerklasse-Tarifs 1a kosten, die die „Kinderarmut“ reduzieren sollen. Daneben wird auch die sogenannte Mittelschicht entlastet: Schuldzinsen beim Kauf einer bestehenden Wohnung und Überbrückungskredite (crédit-relais) sollen künftig für zwei Jahre integral und anschließend noch drei Jahre degressiv absetzbar sein. Weil die luxemburgische Regierung sich mit der deutschen nicht über die Nicht-Besteuerung der Überstunden von Grenzpendlern einig wurde, will sie ihnen künftig einen Steuerkredit für geleistete und bezahlte Überstunden in Höhe von maximal 700 Euro im Jahr gewähren, mit dem sie dann ihre Steuern in Deutschland bezahlen können. Dadurch soll ihr Arbeitsplatz in Luxemburg für sie finanziell wieder attraktiver werden, umso mehr der Mindestlohn in Deutschland nächstes Jahr erneut erhöht wird und dann nur noch knapp unter dem in Luxemburg liegen wird. Steuerliche Entlastung schaffe neue Dynamik, Aufschwung und Wachstum, sie fördere die Investitionen und erhöhe die Steuereinnahmen, erklärte Roth am Mittwoch erneut den auf den ersten Blick leicht widersprüchlich wirkenden Ansatz der Regierung. Die Belastung für den Staatshaushalt schätzte der Finanzminister auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.
Bernard Thomas
Catégories: Impôts
Édition: 19.07.2024