Hebdomadaire politique,
économique et culturel indépendant
Später gehen
Peter Feist
Zu den Anregungen an die Regierung aus der großen Rentendebatte im Parlament vorige Woche zählte die, das „tatsächliche“ Renteneintrittsalter näher an das legale von
65 zu bringen. Nicht nur von CSV und DP kam das, die meisten Oppositionsparteien argumentierten auch in diese Richtung. „Dacks fatzeg fréi“ werde der Ruhestand angetreten, fand Pirat Sven Clement. Entgegenwirken könne man mit „Anreizen“, länger zu arbeiten, und mit „Teilzeitmodellen“. Djuna Bernard von den Grünen deutete an, ein „Koeffizient körperliche Abnutzung“ könne erlauben, „eher in Pension zu gehen“. Was implizieren würde, dass es bei kleinem Koeffizient später würde, doch so deutlich wurden die Grünen nicht. Die LSAP auch nicht, die „travaux pénibles nach dem französischen Modell definieren“ würde, so Fraktionspräsidentin Taina Bofferding. Am Klarsten äußerte sich die ADR: Das Mindestalter, ab welchem eine vorgezogene Rente angetreten werden kann, sollte um ein Jahr erhöht werden. Über zwölf Jahre gestreckt und um je einen Monat pro Jahr. Ehe „langfristig“ zum Kapitaldeckungsverfahren übergegangen würde.
Zum Hintergrund haben diese Ideen, dass 2023 im Privatsektor eine Altersrente mit durchschnittlich 61,3 Jahren angetreten wurde. Im öffentlichen Dienst lag der Schnitt 2024 bei 60,67 Jahren, wenn man Polizist/innen und Berufsmilitärs ausklammert. Vergleiche mit dem öffentlichen Dienst sind wegen des Übergangsregimes, in das die meisten Pensionierten fallen, nicht leicht. Im
Politisch hätte es Konsequenzen, das tatsächliche Rentenalter näher ans legale bringen zu wollen. Denn die Frage wäre, wie. Extra Anreize, länger zu arbeiten, gibt es seit dem Rententischgesetz von 2002. Sie wirken aber nicht, wie die Generalinspektion der Sozialversicherung Ende vergangenen Jahres vorrechnete. Eine Kombination Teilrente-Teilzeit, wie sie im öffentlichen Dienst für drei Jahre beantragt werden kann, auch im Privatsektor einzuführen, geriete an die Herausforderung, das für möglichst viele, am besten alle Betriebe verbindlich zu machen. Vor zehn Jahren gelang das dem damaligen LSAP-Arbeitsminister Nicolas Schmit nicht. Und selbst wenn es anders liefe, wäre nicht garantiert, dass das gleitende Modell viel in Anspruch genommen würde. Beim Staat arbeiteten voriges Jahr 18 Bedienstete so, 2023 waren es 24. Und noch nie mehr als 38.
Die Wahrheit ist eben vor allem die, dass ältere Arbeitnehmer/innen abwägen, ob die Rente hoch genug wäre, wenn man ginge, sobald das möglich ist. Was der Politik zwei Optionen lässt: Entweder die Renten so stark kürzen, dass viele gezwungen würden, länger zu arbeiten. Oder die vorgezogene Rente nach 40 Beitrags- oder Ergänzungsjahren nicht mehr mit 60 zu erlauben, sondern vielleicht erst mit 62. „Aber die Auswirkungen auf die Ausgaben der Kasse wären wahrscheinlich klein“, hatte CSV-Sozialmisterin Martine Deprez, die Mathematikerin, dem Land vor 15 Monaten zu diesem Szenario gesagt. „Wirkung entfalten würden sie erst nach 40 Jahren, die einer vollen Beitragskarriere entsprechen” (d’Land, 5.1.2024).
Was sollen dann alle Reflexionen über das „tatsächliche“ Rentenalter? Entweder sie sind Verlegenheitsargumente und waren es vorige Woche im Parlament vor allem bei der Opposition. Oder sie sind, bei den Mehrheitsfraktionen jedenfalls, Ausdruck der Suche nach einer passenden Erzählung, mit der sich eine Rentenkürzung begründen ließe. Falls die Regierung nach Abschluss der „breiten Konsultation“ kürzen will. Und zum Beispiel sagt, die Rentenreform von 2012 biete „à la carte“ an, entweder drei Jahre länger zu arbeiten, oder eine Kürzung um bis zu 15 Prozent hinzunehmen. Das aber wirke sich erst 2052 voll aus und damit nicht früh genug, um der „Wachstumsfalle“ zu entgehen.
Landkonscht
Depuis avril 1998, le Land publie des interventions d’artistes, suivez leurs travaux sur https://www.instagram.com/landkonscht.
Archives
En collaboration avec la Bibliothèque nationale de Luxembourg, le Lëtzebuerger Land met la totalité de ses articles à la disposition du public. Plus de 300 000 articles et illustrations, du premier numéro daté 1er janvier 1954 jusqu’à l’édition parue il y a six semaines, forment ainsi des archives uniques de l’histoire contemporaine du Luxembourg.
La ligne éditoriale des Editions d’Lëtzebuerger Land
Par l'édition de l’hebdomadaire d’Lëtzebuerger Land, sa rédaction contribue au fonctionnement d'une société libre, démocratique et tolérante, basée sur les valeurs de solidarité et de respect. La protection de l’environnement figure parmi les principales préoccupations de la rédaction depuis la création du journal en 1954. La rédaction s’oppose en outre à tout autoritarisme. Le journal s'adresse à la population générale du Grand-Duché du Luxembourg. Le journal informe les lectrices et lecteurs sur l'actualité politique, économique et culturelle du pays, mais il traite aussi des sujets de pertinence au niveau européen et international. La rédaction cherche à nourrir le débat public, mais laisse le lectorat former ses propres opinions. Les Éditions d'Letzeburger Land ont identifié comme la raison d'être du journal, vouloir donner à ses lectrices et lecteurs les clefs pour la compréhension de la société.
Par la parution hebdomadaire, le travail journalistique de la rédaction du Lëtzebuerger Land consiste en une synthèse des principales actualités et en leur analyse. Parce que l’information qui nous parvient n’est souvent que partielle, la rédaction du Lëtzebuerger Land réalise aussi des enquêtes et contribue de fait à faire bouger les lignes du débat. La rédaction ambitionne ainsi de proposer chaque semaine un journal de référence.
La Fondation d’Letzeburger Land, en tant que seul actionnaire des Éditions d’Letzeburger Land s.à r.l., garantit l’indépendance de cette société.