Kompetenzzentren in den Spitälern

Nicht so ernst gemeint

d'Lëtzebuerger Land vom 07.11.2014

In den Krankenhäusern, so steht es im Entwurf zum neuen Spitalplan, sollen zehn „Kompetenzzentren“ eingerichtet werden. Eines zur Behandlung von Schlaganfallpatienten und eines für Wirbelsäulenleiden, zwei für Diabetiker und eines für Rheumatiker. Ein weiteres würde auf Eingriffe am Herzen spezialisiert, zwei auf Krebsbehandlungen und eines auf psychosomatische Krankheiten.

Welches Krankenhaus welches Zentrum erhält, legt der Spitalplan aber, obwohl er Spitalplan heißt, nur ansatzweise fest. So soll das Herzchirurgiezentrum INCCI, das seinen Sitz im CHL-Gebäude in Strassen hat, aus Effizienzgründen in das Herz-Kompetenzzentrum „integriert“ werden. So, wie auch das im Escher Stadtkrankenhaus ansässige Strahlentherapiezentrum François Baclesse einem der beiden Krebszentren angeschlossen werden soll. Da könnte man meinen, im CHL werde sich ein Herzzentrum profilieren, im Süd-Klinikum Chem, zu dem das Escher Spital gehört, ein Krebszentrum. Das zweite Krebszentrum, könnte man außerdem meinen, würde im CHL entstehen: Nur dort ist ein Tomografie-Tisch im Einsatz, ein sehr teurer Apparat für besonders präzise Operationen von Brustkrebs. Mehr als ein solches Gerät dürfe es in den heimischen Kliniken nicht geben, schreibt der Spitalplan, und er erwähnt, das zweite Krebszentrum solle zugleich Brustkrebszentrum sein. Wieso legt Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) dann nicht einfach fest, dass das CHL Herz- und Krebszentrum werden soll, das Chem das zweite Krebszentrum und wo all die anderen Zentren entstehen sollen?

Weil sie nicht darf. Einer der vielen politischen Kompromisse der Gesundheitsreform von 2010 lautet, Kompetenzzentren müssten vom Krankenhausverband beim Ministerium angefragt werden. Einigen sich die Spitäler untereinander nicht, wer künftig was macht, und vor allem: wer was nicht mehr macht, gibt es keine Zentren. Weil die blau-rot-grüne Koalition daran offenbar nichts ändern will, gibt die Gesundheitsministerin dem Verband, der schon drei Jahre vergeblich über die Zentren debattiert, per Spitalplan ein paar Fingerzeige zur Aufteilung des Kuchens.

Doch die Lage ist noch komplexer. „Certains centres“, so der Spitalplan, könnten in mehreren Spitälern angesiedelt werden. Wäre das sinnvoll? Wer weiß. Für welche Zentren das gelten soll, verrät der Plan nicht. Dagegen verrät er, es sei „plutôt envisagé que la structure de pilotage d’un centre de compétences soit une structure légère telle que par exemple un comité de gestion, assisté par un conseil scientifique“. Dass eine derart lockere Führung zu einer „filière de soins hautement spécialisée et interdiciplinaire autour d’une pathologie ou d’un groupe de pathologies“ passt, die jedes Kompetenzzentrum „organisieren“ soll – daran können einen bohrende Zweifel auch befallen, wenn man weder Arzt noch Krankenhausmanager ist.

Aber schon Mutschs Vorgänger Mars Di Bartolomeo hatte vor knapp zwei Jahren im Parlament erklärt, der neue Spitalplan sei „keine Revolution, aber wieder ein Schritt in eine gute Richtung“. Denn von externen Beratern musste er sich zum Beispiel sagen lassen, im aktuellen Luxemburger Klinikwesen seien Kompetenzzentren gar nicht machbar. Nicht machbar, solange die letztlich als freie Geschäftsleute in den Spitälern tätigen „liberalen“ Ärzte nicht enger an die Krankenhäuser gebunden werden und die Gebührenordnung dazu anreizt, viele einzelne Behandlung vorzunehmen.

Die Gebührenordnung zu überarbeiten, wurde unter der neuen Regierung begonnen. Das „Statut“ der Klinikärzte zu ändern, steht im Regierungsprogramm. Welche Änderung gemeint sein soll, ist allerdings noch völlig offen. So lange darüber keine Klarheit herrscht, kann das mit den Krebs-, Herz- oder Rheumazentren nicht richtig ernst gemeint sein. Dazu passt, dass nirgendwo im Spitalplan steht, wie der Bürger und Patient erfahren soll, wofür jedes Kompetenzzentrum kompetent ist und wie sich das im Vergleich zu Zentren im Ausland verhält. Ein ganz locker organisiertes schnitte ja womöglich so gut nicht ab.

Peter Feist
© 2024 d’Lëtzebuerger Land