Deutschland

Es gilt das freie Wort

d'Lëtzebuerger Land vom 15.01.2021

Corona-Diktatur. So lautet eines der beiden Unwörter des Jahres 2020 in der deutschen Sprache. Das Wort, so begründet die Jury „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ ihre Auswahl, sei seit Beginn des öffentlichen Diskurses um den politischen Umgang mit der Pandemie „von der selbst ernannten ‚Querdenker‘-Bewegung und insbesondere von deren rechtsextremen Propagandisten“ gebraucht worden, um regierungspolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu diskreditieren.

„Dass der Ausdruck auf Demonstrationen verwendet wird, die – anders als in autoritären Systemen! – ausdrücklich erlaubt sind, stellt schon in sich einen Widerspruch dar,“ so der weitere Wortlaut der Begründung. Zudem verharmlose der Ausdruck tatsächliche Diktaturen und verhöhne Menschen, die sich dort gegen die Diktatoren wenden und dafür Haft und Folter bis hin zum Tod in Kauf nehmen oder fliehen müssten. Dies erscheine umso problematischer, als das Schlagwort oft von jenen verwendet werde, die „ja selbst und zum Teil ganz offen auf die Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten und der sie repräsentierenden Verfassung“ zielten.

Auf den großen Internet-Plattformen, wie etwa Facebook, begründen die Gegner/innen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie das Vorherrschen der Corona-Diktatur damit, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft sei. Fragt man nach, woran dies denn konkret festgemacht werde, wird darauf verwiesen, dass man etwa in einschlägigen Internetforen – wie dem Online-Angebot des Nachrichtenmagazins Der Spiegel – nicht mehr kommentieren dürfe. Zusammengefasst definiert sich eine Diktatur also darüber, ob einzelne User bei Spiegel Online gesperrt wurden. Wasser auf die Argumentations-Mühlen bekamen die Corona-Gegner in ihrer Diktatur-Argumentation als vergangene Woche das Twitter-Konto des Noch-Präsidenten der Vereinigten Staaten Donald Trump gesperrt wurde.

Was allgemein bemängelt wurde: Angela Merkel kritisierte die Entscheidung von Twitter vorsichtig diplomatisch und fand sich plötzlich in einer seltsamen Allianz mit dem Wall Street Journal, dem russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny und den Fans von Trump. Die Sperrung des präsidialen Accounts auf Twitter, Facebook oder anderen sozialen Plattformen sei falsch, so die geteilte Meinung, wenn auch gleichzeitig Konsens darüber bestand, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei, Aufrufe zur Gewalt nicht zu dulden seien und auch dass die Macht der Plattform-Betreiber begrenzt werden müsse. Demokratisch nicht legitimierte Privatunternehmen dürften nicht nach eigenen Maßstäben entscheiden, ob und in welcher Form der frei gewählte Präsident der USA sich mit seinen Botschaften direkt an seine Anhänger wendet.

Es gilt aber auch: Worte haben Konsequenzen. In den Jahren der Trump-Regierung hat sich immer offener die manipulative Macht der sogenannten sozialen Netzwerke gezeigt. Aus Online-Hetze wurde oftmals echte Gewalt: Der Terroranschlag auf die Tree-of-Life-Synagoge in Pittsburgh etwa oder der Anschlag im hessischen Hanau wurden von Menschen verübt, die sich im Netz radikalisiert haben. Und Trump hat durch seine Demagogie eine Stimmung erzeugt, die auch zu solchen Radikalisierungen führten. Die Sperrung seiner gerne genutzten Kommunikationskanäle scheint damit mehr als folgerichtig. Doch die Auswirkung dieser Entscheidung scheint wenig bedacht: „Dieser Präzedenzfall wird von Feinden der Redefreiheit weltweit ausgenutzt werden, auch in Russland“, kritisiert etwa Nawalny die Twitter-Sperre.

Neben den schwerwiegenden demokratietheoretischen Einwänden birgt die Entscheidung zwei weitere weitreichende Folgen: Erstens einen Solidarisierungseffekt nicht nur unter Rechtsextremisten in den USA und zweitens eine Tribalisierung der Internet-Netzwerke. Diese forciert eine Filterblasendynamik, indem Trump-Fans auf reaktionäre Alternativen zu Twitter ausweichen, sei es Parler oder Telegram, wo sich die Radikalisierung weiter verstärkt. Parler wurde zwar von Google, Apple und Amazon verbannt. Doch der Trend zu einer Aufsplitterung der Internetkommunikationskanäle entlang politischer Präferenzen wird zunehmen. So werden demnächst die einen auf Facebook sich austauschen, die anderen auf Telegram, wie die einen einst die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung lasen, die anderen die eher linke Frankfurter Rundschau. Man bleibt auf den Plattformen unter sich, ungestört von Einwänden und anderen Weltsichten, igelt sich ein und verliert vollkommen den Kontakt zu anderen Lebensrealitäten.

Darüber hinaus belebt die Twitter-Sperre von Trump ein altes Narrativ der politisch Rechten, das da lautet: Unter den Stichworten „Cancel Culture“ und „De-Platforming“ verfestige sich das tendenziell Totalitäre der Linken, die im Verbund mit den Plattform-Betreibern ihre Macht ausnutzen, um konservative Meinungen zu unterbinden. Dabei wird auf den Internetplattformen die Meinungsfreiheit oft weitgehend zum eigenen persönlichen Nutzen ausgelegt und mit einem Publikationsgebot gleichgesetzt.

Übersehen wird dabei, dass Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass jedwede Meinungsäußerung unwidersprochen hingenommen und weitergetragen werden muss. Die Kunst der Debatte oder der Diskussion ist den Plattformen längst abhandengekommen. Auch wenn Berlin mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einen ersten Versuch unternommen hatte, dem Internet einen Rahmen zu geben, bleibt am Ende die Frage, wer entscheidet darüber, was gesagt werden darf und was nicht – und inwieweit diese entscheidende Institution gegen politisch einseitige Einflussnahme gefeit ist.

Martin Theobald
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