ZUFALLSGESPRÄCH MIT DEM MANN IN DER EISENBAHN

Arbeit

d'Lëtzebuerger Land vom 20.02.2026

Am 21. Januar verabschiedeten Regierungsmehrheit und LSAP eine Motion im Parlament. Darin forderten sie ein Verbot für „l’accès aux réseaux sociaux aux moins de 16 ans“.

Ein solches Verbot besteht seit 57 Jahren. Artikel 342-1 des Arbeitsgesetzbuchs verbietet bis 15 Jahre „tout travail rémunéré accompli par des enfants ainsi que tout travail non rémunéré mais accompli d’une façon répétée ou régulière“.

L’Essentiel, RTL, Paperjam leben von Werbeeinnahmen. Sie müssen Leserinnen, Zuhörer zur Werbung locken. Indem sie den Raum zwischen den Anzeigen, die Sendezeit zwischen den Werbespots mit passenden Inhalten auffüllen. Für diese Arbeit zahlen sie Journalistinnen, Ansagern Lohn oder Honorar.

Auch soziale Medien leben von Werbeeinahmen. Sie verkaufen Werbekunden nicht nur Werbefläche, Werbezeit. Sie verkaufen ihnen auch Zielgruppen: mit allen auf den Plattformen gesammelten Angaben zur Person der Benutzer, zu Konsumverhalten, Gewohnheiten, Interessen, Bekanntenkreis. Damit große Marken personalisierte Werbung auf die Bildschirme schicken können.

Wie Gratiszeitungen, Privatsender müssen auch soziale Medien Konsumenten zur Werbung locken. Indem sie den Raum zwischen der Werbung mit passenden Inhalten auffüllen. Dazu sind sie auf die Beiträge der Benutzer angewiesen. Aber sie zahlen weder Lohn noch Honorar dafür.

Die User kaufen nichts. Sie sind keine Kunden. Ökonomisch sind sie unbezahlte Arbeiter. Produzieren Texte, Bilder, Videos, mit denen Facebook, Instagram, Tik Tok den Wert der Werbung realisieren können. Viele unter Verstoß gegen Artikel 342-1 über Kinderarbeit. Sie bezahlen ihre Arbeitsinstrumente, Computer, Handy, selbst.

Die entfremdete Bildschirmarbeit macht ihnen Spaß. Sie werden um 100 Prozent Mehrwert gebracht. Davon können andere Unternehmer nur träumen. 2024 machte Facebook mit dem Verkauf von Benutzerprofilen, der Unterbringung von Anzeigen einen Nettoprofit von 91 Milliarden Dollar (businessofapps.com). Das entspricht dem Luxemburger Bruttoinlandsprodukt.

Soziale Medien sind Rechenfabriken mit Computerservern, Software, Büros. Die Eigentümer dieser Produktionsmittel entscheiden über deren Zugang, die Funktionsweise, den Datenschutz, die Meinungsfreiheit. Die größten Firmen sind Quasimonopole mit zwei bis drei Milliarden Benutzern. Mit Ausnahme von Tik Tok sind sie im Besitz von US-Milliardären: Mark Zuckerberg (Facebook, Whatsapp, Instagram), Larry Page (Youtube), Bill Gates (Linkedin), Elon Musk (X). Donald Trump ist ihr Präsident. Bei seiner Vereidigung saßen sie auf den Ehrenplätzen.

Der rechtsradikale Elon Musk kaufte die unrentable Plattform Twitter. Weil soziale Medien auch eine ideologische Funktion erfüllen. Als „mediale, semantische und soziale Mechanik zur Aufnahme, Wiedergabe und Verstärkung von individueller und kollektiver Blödheit. [...] Und aus einer psychischen entsteht in dieser Maschine die politische Blödheit“ (Georg Seeßlen, Blödmaschinen II, Berlin 2025, S. 329).

Im Parlament klagten die Abgeordneten, dass die Jugend sich unwohl in ihrer Haut fühle. Weil soziale Medien, Handy, „Doomscrolling“ psychische Defekte verursachten. Die Politiker wollen den Jugendlichen kein Recht auf begründete Angst zugestehen vor Krieg, Klimakatastrophe, Arbeitslosigkeit, Armut.

Soziale Medien bilden bloß die reale Brutalität, den Sexismus, Rassismus der Konkurrenzgesellschaft ab. Hysterisiert mittels unbezahlter Arbeit von Erwachsenen und Kindern zur Steigerung der Aufmerksamkeit, ergo des Werbevolumens.

Premier Luc Frieden versprach dem Parlament, „digital Souveränitéit [...] fir d’Daten, fir d’kënschtlech Intelligenz a fir d’Quantentechnologie“ (13.5.25). Während Schülerinnen vorgeworfen bekommen, dass sie „ze vill um Écran sinn“. Gleichzeitig drückt Erziehungsminister Claude Meisch ihnen Ipads in die Hand. Zur Einübung arbeitsmarktkonformer Produktivität. Die weniger Produktiven können sich beim Arbeitsamt einschreiben. Über myguichet.lu mit einem Online-Formular.

Romain Hilgert
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