Wenn eine Regierung hohe Beamte loszuwerden versucht

Heroischer Reformversuch

d'Lëtzebuerger Land vom 22.05.2015

Kurz nach ihrem Amtsantritt hatte sich die Regierung einen feinen Spaß daraus gemacht, sich in aller Form beim von CSV-Minister Jean-Louis Schiltz abgesetzten und vom Verwaltungsgericht wieder eingesetzten Generalstabschef für das ihm widerfahrene Unrecht der Amtsenthebung zu entschuldigen. Doch vor drei Wochen entschied der Verwaltungshof, dass die im Sommer 2012 von LSAP-Arbeitsminister Nicolas Schmit beschlossene Absetzung der von seinem CSV-Vorgänger François Biltgen berufenen Direktorin des Arbeitsamts gegen das Beamtenstatut verstieß. Diesmal entschuldigte sich die Regierung nicht, sondern der Minister unternahm gleich einen neuen Versuch, um die Direktorin gesetzeskonform abzusetzen.

Dieser und andere peinliche Vorgänge ähnlicher Natur zeigen, wie schwer es für eine Regierung ist, sich Verwaltungschefs zu entledigen, die sie für unfähig hält oder die ihr politisch nicht in den Kram passen – wenn sie alle Angebote ablehnen, die „Treppe heraufzufallen“ oder sich bis zur Pension auf ein goldenes Abstellgleis stellen zu lassen. Sinn des Beamtenstatuts war es eben, Beamte vor der Willkür ihrer Minister zu schützen, damit sie ihren Dienst im Interesse der Allgemeinheit ohne Druck von oben, unbestechlich und ohne Angst vor Erpressung ausüben konnten. Was allerdings auch schon einmal zur Verselbstständigung der Bürokratie und zu einer Willkürherrschaft auf Kosten der Untergebenen führte. Um im Geist der Zeit aus staatlichen Verwaltungschefs Manager nach dem Vorbild der Privatwirtschaft zu machen, hatte das Parlament deshalb schon vor zehn Jahren, lange vor der nun in Kraft getretenen Reform des Statuts, ein Gesetz verabschiedet, laut dem Verwaltungschefs nicht mehr auf Lebenszeit, sondern nur für Zeitspannen von jeweils sieben Jahre berufen werden können. Allerdings gilt es nicht für schon zuvor berufene Direktoren, darunter auch die Direktorin des Arbeitsamts.

Aber der peinliche Streit um die Leitung des Arbeitsamts ist nicht nur eine Frage des Beamtenstatuts. Er ist auch eine Episode des heroischen Versuchs, die Verwaltung zu reformieren. Die aktuelle Direktorin, die ihr Büro auf Gerichtsbeschluss räumen musste, war gerade zwei Jahre im Amt; ihr Vorgänger hatte, trotz seiner soldatischen Tugenden, bereits nach wenigen Monaten das Handtuch geworfen. Zuvor hatte ein etwas spontanes Triumvirat die Geschicke der Verwaltung zu leiten versucht, die, ähnlich wie die ADR, nach jedem Rückschlag den Namen ändern muss. Und so wie das Arbeitsamt die Arbeitslosen pathologisiert, wenn es unfähig ist, ihnen eine Arbeit zu finden, so pathologisieren seit Jahren Heere von Unternehmensberatern das chronisch unter Personal- und Platzmangel leidende Arbeitsamt in immer neuen Audits. Doch neben allen dem Arbeitsamt immer wieder vorgeworfenen Unzulänglichkeiten dürfen die teilweise widersprüchlichen Anforderungen nicht übersehen werden, denen es ausgesetzt ist. Auch von Regierungen, die bald die individuelle Betreuung der Arbeitslosen, bald die Verschärfung des ökonomischen Drucks auf sie verlangen, bald ein Wirrwarr von Beschäftigungsmaßnahmen und Beschäftigungsinitiativen erfinden, bald beim Missbrauch und bei Mitnahmeeffekten sparen wollen.

Das Duell zwischen dem Minister und der Direktorin, die sich offenbar nicht an der Adem-Kampagne Dress for Success beteiligt hatte, erinnert daran, dass auch diese Regierung den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit wieder zu ihrer Priorität erklärt hatte, dass sie wieder ein „neues Aktionsprogramm“ versprochen hatte, so wie LSAP-Wirtschaftsminister Etienne Schneider im Wahlkampf einen „Marshallplan“ zur Schaffung neuer Arbeitspläne angekündigt hatte. Doch ein perfekt funktionierendes Arbeitsamt bedeutete auch der Verlust eines Sündenbocks, es zeigte, dass die Arbeitslosigkeit am Ende vielleicht gar nicht die Schuld des Arbeitsamts ist.

Romain Hilgert
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