Öl in den Motor, nicht aufs Feuer, mahnte die Menschenrechtsliga am Montag. Alle Beteiligten sollten sich zusammenreißen und dazu beitragen, dass die Strafvollzugsreform endlich gelingen möge. Die Liga distanzierte sich von jeglicher Gewalt, zu der ehemalige Gefangene in sozialen Netzwerken aufgerufen hatten.
Fakt ist, die Gefangenenproteste vor einigen Wochen waren laut zuständiger Generalstaatsanwaltschaft friedlich geblieben, abgesehen davon, dass ein Sitzstreik und die Weigerung, den Anordnungen der Gefängnisleitung zu folgen, als Ungehorsam und Widerstand gegen die Autoritäten disziplinarisch bestraft wurden.
Fakt ist leider auch, dass die trostlosen Bedingungen in der Schrassiger Haftanstalt oft erst dann von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wenn Insassen revoltieren oder etwas Schlimmes geschieht. Ansonsten kümmert der Knast kaum jemanden, selbst die Politik nur am Rande. Sonst hätte sie längst dafür gesorgt, dass der Luxemburger Strafvollzug generalüberholt wird: Seit Jahrzehnten überfüllt; die Resozialisierungsangebote von Berufsausbildung bis Therapieangebote sind, das muss man so deutlich sagen, alles andere als optimal aufgestellt und nicht auf der Höhe der Zeit. Wie auch, wenn der Staat sich nicht einmal die Mittel gibt, solide kriminologische Analysen von Taten, Rückfallwahrscheinlichkeit und Haft anzufertigen, bestehende Beschäftigungs- und Weiterbildungsangebote auszuwerten? Es gibt kaum einen Bereich, der Staat und Steuerzahler jährlich so viele Millionen kostet, über den sie aber so wenig wissen, ob das, was sie teuer bezahlen, überhaupt einen Nutzen hat – außer dass verurteilte Straftäter für eine Zeit aus dem Blickfeld verschwinden und sich die Allgemeinheit in – trügerischer – Sicherheit wähnt. Für eine begrenzte Zeit, denn wenn nicht morgen, dann in ein paar Jahren werden sie entlassen und sind dann Bürgerinnen und Bürger wie wir alle. Mit denselben Grundbedürfnissen nach Essen, Beschäftigung, sozialer Nähe. Deswegen macht Wegschließen nur bedingt Sinn.
Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) hat das erkannt. Er hat mit der vom Vorgänger François Biltgen angeschobenen Strafvollzugsreform die – überfällige – Gelegenheit ergriffen, endlich positive Geschichte im Strafvollzug zu schreiben, als da wären: transparente Regeln in der Haft auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention, die selbstverständlich auch für Gefangene gilt. Vor allem aber einen Strafvollzug, der nicht mehr einseitig auf Verwahrung ohne Zukunftsaussichten setzt, sondern sein Mögliches probiert, Menschen, die vom Weg abgekommen sind, wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Wobei, das muss gesagt werden, dieser rasch an Grenzen stößt: Nämlich dort, wo geschulte Aufseher, Psychologen, Bewährungshelfer fehlen, wo gegen- statt miteinander gearbeitet wird. Guter Wille ist da. Nicht zuletzt bei der Gefängnisleitung und der übergeordneten Behörde, die Verbesserungen angeregt hat, aber in einem engen Rahmen operiert. Es gibt aber auch solche, für die sind Häftlinge Kriminelle, deren Werdegang sie null interessiert – bis es zur Wiederholungstat kommt.
Resoszialisierung kann nur gelingen, wenn der Strafvollzug nicht länger isoliert dasteht, wenn andere Dienste außerhalb der Mauern das Ihrige beitragen. Und wenn die Politik bereit ist, einige Prämissen mit direkten Folgen für den Strafvollzug, etwa in der Drogenpolitik, zu überdenken. Ein Gefängnis hat noch keinen Süchtigen geheilt. Es braucht mehr Angebote: in der Therapie, in punkto Wohnen und bei der Arbeitssuche. Es braucht echte Chancen auf Bewährung. Braz’ Reform steht und fällt daher mit den Mitteln und der öffentlichen Unterstützung, die sie bekommt.