Referenzarzt

Die letzten Etappen

d'Lëtzebuerger Land vom 02.12.2011

Kommenden 1. Januar tritt ein wichtiges Element der vor knapp einem Jahr verabschiedeten Gesundheitsreform in Kraft: der médecin-référent. Der Referenzmediziner wird ein detailliertes Dossier des Patienten führen, das er regelmäßig ergänzt, und er wird individuelle Risikofaktoren ermitteln, denen der Patient unterliegt, um daraus Vorschläge zur Prävention von Krankheiten zu machen. Sich einen Referenzarzt zu wählen, ist dem Patienten freigestellt; ebenfalls fakultativ ist es für den Arzt, diese Rolle zu übernehmen.

Über den formalisierteren Hausarzt, der dem Patienten auch als Lotse durch das Gesundheitswesen beistehen soll, wird gegenwärtig noch in den Gremien der Gesundheitskasse CNS diskutiert. Letzte Entscheidungen soll der CNS-Vorstand in zwei Wochen treffen. Eine zeichnet sich schon ab: Wer einen Referenzarzt hat und sich von ihm weiter zum Spezialisten verweisen lässt, statt direkt den Spezialisten aufzusuchen, wird dafür wohl nicht mit einer besseren Rückerstattung durch die Kasse belohnt werden. Einen solchen positiven Anreiz zu schaffen, nennt die Gesundheitsreform zwar ausdrücklich eine politische Option, von der die CNS Gebrauch machen könne. Doch dem Vernehmen nach wollen das weder die Delegierten der Sozialpartner in der CNS noch der Sozialminister. Jedenfalls vorerst nicht – zunächst soll der Referenzmediziner sich über ein, zwei Jahre entwickeln.

Nachdem vergangenen Freitag eine großherzogliche Verordnung zum médecin-référent in Kraft getreten ist, steht fest, dass das Verhältnis zwischen Patient und Arzt nicht durch einen Vertrag besiegelt werden soll, sondern nur durch eine Abmachung, von der die CNS Mitteilung erhält. Bei einer Kündigungsfrist von zwei Monaten können Arzt und Patient die Abmachung jederzeit auflösen, in den ersten zwölf Monaten aber nur im gegenseitigen Einvernehmen. Später kann jede Seite die Verbindung auch unilateral kündigen. Nach Einspruch des Staatsrats hat die Regierung am Ende darauf verzichtet, der CNS zu ermöglichen, die Referenzbeziehung von Amts wegen zu beenden, falls der Patient den Arzt mehr als zwölf Monate lang nicht aufgesucht hat. Und falls ein Referenzarzt voraussichtlich mehr als vier Monate lang abwesend sein wird, kann er sich für maximal ein Jahr von einem Fachkollegen ersetzen lassen.

Schon im Sommer konnte der Ärzteverband AMMD erklären, unter den Medizinern sei das Interesse, Referenzarzt zu werden, groß. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Hausarzt mit erweitertem Tätigkeitsfeld nicht schon ab Anfang Januar ausgewählt werden kann. Wenngleich CNS und Ärzteverband sich über die Entgelte des Referenzmediziners einig sind, müssen neue Akte, die der Referenzarzt bei der Kasse abrechnen kann, erst noch von der Nomenklaturkommission genehmigt und anschließend durch eine großherzogliche Verordnung in Kraft gesetzt werden. Das dürfte noch ein paar Wochen dauern, zumal die Nomenklaturkommission durch die Gesundheitsreform erweitert und erst Mitte November neu besetzt wurde. Doch diese Verzögerung ist kaum ein Problem: Erhebungen, wie etwa der vergangenen Monat veröffentlichten Deloitte-Gesundheitsumfrage zufolge, haben in Luxemburg neun von zehn Patienten bereits einen Hausarzt ihres Vertrauens.

Peter Feist
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