Zur Umsetzung der Tripartite-Beschlüsse hat die Regierung Gesetzentwürfe im Parlament deponiert. Ihr Inhalt steht zum großen Teil im Resilienzpak 2026, interessant sind die geschätzten Kosten für die Staatskasse.
120 Millionen Euro nächstes Jahr veranschlagt das Finanzministerium für den Steuerkredit für Mindestlohnbezieher (CISSM), der in zwei Etappen erhöht werden soll. 70 Millionen dieses Jahr soll der Konjunktur-Steuerkredit (CIC) kosten. Er kompensiert retroaktiv zum 1. Juni und bis Ende dieses Jahres ungefähr die Wirkung einer Index-Tranche. Ab 1. Januar 2027 wird die Tranche in der Einkommensteuertabelle ausgeglichen. Dass für die steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 1 344 Euro für Einzahlungen in Bausparverträge die Altersgrenze von 40 Jahren entfallen soll, dürfte zehn Millionen Euro Steuerausfall nach sich ziehen. Aber erst ab 2028, wenn die Steuererklärungen für 2027 eintreffen.
Gas soll ab 1. August und bis zum Jahresende im Endpreis um 15 Cent pro Kubikmeter billiger werden. Dazu werden die Netzkosten bezuschusst. Dem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers ist zu entnehmen, dass die relative Wirkung der Maßnahme vom Netzbetreiber abhängt. Netzkosten haben einen festen und einen variablen Anteil. Der variable kostet für kleine Gaskunden im Netz der Gemeinde Düdelingen rund 30 Prozent mehr als bei Creos, bei Sudenergie 13 Prozent weniger als bei Creos. Die Gashilfe soll den Staat 20 Millionen kosten.
Transportbetriebe erhalten bis Jahresende und rückwirkend ab März nach einem Schema der EU-Kommission Beilhilfen für fossile Treibstoffe. Die Kosten für den Staat schätzt das Wirtschaftsministerium auf 25 bis 61 Millionen Euro. Schweröl als Heizungsmasutt und als Treibstoff in der Landwirtschaft wiederum soll durch einen Zuschuss um 15 Cent je Liter billiger werden. Was die Staatskasse im Zeitraum vom 1. August bis zum Jahresende zehn Millionen kosten wird.
Die Endpreise von Benzin und Diesel sollen um fünf Cent pro Liter, der Strompreis für kleine Verbraucher um vier Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Regeln sollen das Verordnungen, veröffentlicht sind sie noch nicht. Den Tankrabatt soll es laut Tripartite-Abkommen nur geben, wenn die Spritpreise zwischen 1. Juli und Jahresende höher sind, als sie am 1. Februar waren. Das ist insofern erstaunlich, als beim Beginn der US-israelischen Bombardements von Iran am 28. Februar Benzin fünf Cent teurer war als am 1. Februar, Diesel 5,3 Cent teurer. Auf die Nachfrage, wieso ein Bezugsdatum gewählt wurde, das die Wahrscheinlichkeit für eine Beihilfe unnötig erhöht, entgegnete das Finanzministerium, das sei Teil des in der Tripartite gefundenen Konsenses. Gilles Roths Ministerium schätzt den Kostenpunkt des Tankrabatts, falls er bis zum Jahresende gilt, auf 44 Millionen Euro. Nicht auf die Tripartite zurück geht ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers, der aber im Zusammenhang mit der Energiekrise durch den Irankrieg steht: eine Subvention des Strompreises für Großverbraucher aus der Industrie. Nach Vorgaben der EU-Kommission soll das dieses Jahr und bis 2028 den Preis im Großhandel senken. Die Höhe der Beihilfe wird von den Entwicklungen an den Strombörsen abhängen. Kostenpunkt für die Staatskasse: 32 bis 52 Millionen Euro insgesamt bis 2028.
Während die Regierung die Verordnungen schnell in Kraft setzen kann, müssen die Gesetze noch vor der Sommerpause durchs Parlament (außer der Entwurf über die Industriestrompreise). Das letzte Kammerple- num ist in der ersten Juliwoche. Der Tripartite-Spezialauschuss der Kammer hat vorige Woche zu tagen begonnen, dabei drei der vier Tripartite-Gesetzentwürfe diskutiert, diesen Mittwoch den vierten. Der Staatsrat trifft sich am heutigen Freitag zur Begutachtung der vier Texte. Nächste Woche tritt der Spezialausschuss wieder zusammen. p