Damit nicht gegen das Vermummungsverbot verstößt, wer in Spitälern, Altenheimen oder im öffentlichen Transport eine Schutzmaske trägt, soll im Strafgesetzbuch Artikel 563 um diese Ausnahme ergänzt werden. Den Gesetzentwurf reichte CSV-Justizministerin Elisabeth Margue diese Woche im Parlament ein. Ab Juli 2020 stand der Passus im Covid-Gesetz. Dessen letzte Verlängerung trat am 30. Juni außer Kraft, eine weitere wollte die Regierung nicht. Margues Text will die Ausnahme eingrenzen. Sie soll nur in sieben Kontexten gelten, bei „motifs sanitaires dûment établis“. Was, so der Kommentar zum Artikel, nicht heiße, „que chaque cas soit médicalement certifié“ und „pas nécessairement la production systématique d’un …
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