Warum das Gesetz der Sammelklagen die Unternehmerschaft in Aufruhr bringt

Kläger aller Welt, vereinigt euch

d'Lëtzebuerger Land du 18.10.2019

Ein Gespenst geht um bei den Unternehmern. Das Gespenst der Sammelklage. Alle Patronatsverbände in Luxemburg haben sich seit Jahren verbündet, um gegen das Instrument der Sammelklage vorzugehen. Doch vergebens. Die Regierung hat die Idee des Recours collectif im Koalitionsabkommen festgehalten. In wenigen Wochen wird Verbraucherschutzministerin Paulette Lenert (LSAP) ihren Gesetzentwurf im Ministerrat sowie im Parlament vorstellen.

Klage-Industrie Wer an Sammelklagen denkt, wird sehr schnell in den Vereinigten Staaten landen. Nirgendwo sonst auf der Welt wird so häufig geklagt wie in den USA. Über 1,3 Millionen Rechtsanwälte gibt es derzeit im Land der Unbegrenzten Möglichkeiten. Sie erklagen durchschnittliche Entschädigungssummen von zwei Millionen Dollar. Kritiker sprechen deshalb von einer Klage-Industrie oder zumindest von einer Prozess-Ökonomie. Ein lukrativer Geschäftszweig, der zum Selbstzweck geworden ist.

Das Instrument der Sammelklage existiert dort bereits seit 1938 und gilt in seiner gegenwärtigen Form seit 1966. Es ermöglicht es Millionen mutmaßlicher Betroffener, ihre Klagen in einem repräsentativen Fall vor Gericht zusammenzutun. Befürworter sehen darin ein Mittel, um die Asymmetrie zwischen Verbrauchern und Großunternehmen aufzuheben. Die Rechte des Einzelnen werden gestärkt, indem sie im Kollektiv vorgehen können und sich Risiko, Kosten und Aufwand eines Prozesses teilen.

Kritiker hingegen führen mit Fingerzweig in Richtung Vereinigte Staaten das Missbrauchsrisiko dieses Instruments an. Inzwischen kann man in Amerika nämlich für fast alles Regress fordern: weil man sich an einem Hot Dog verschluckt hat, weil man raucht, trinkt oder zu lange vorm Rechner zockt; weil man zu dick ist – oder zu dünn. Spezialisierte Anwaltskanzleien ziehen durchs Land und werben aktiv, um Kläger zu finden. So wie die fiktive Figur Jimmy McGill, der als dubioser Anwalt in der preisgekrönten Serie
Better Call Saul mittels Werbeanzeigen nach Kundschaft sucht. Alles, was es braucht, ist jemand, der sich geschädigt fühlt.

Zu einem wahren Massenphänomen hat sich vor Jahren etwa das Geschäft mit den Astbestklagen entwickelt. „Finden Sie heraus, ob auch Sie eine Millionen-Dollar-Lunge haben“, heißt es in Anzeigen, in denen die Asbestexperten ihre Kundschaft zum Röntgentest auffordern. Mehr als 200 Milliarden Dollar mussten Unternehmen an Betroffene bis jetzt zahlen. Doch Asbest als Übeltäter ist ebenso wie Tabak längst nicht mehr en vogue. Firmen, wie das Analyseunternehmen Praedict, suchen in wissenschaftlichen Studien bereits nach der nächsten krankmachenden Cash-Cow. Der neueste Trend: Zucker.

Inselstaat Luxemburg Es ist dieses Schreckensszenario aus Übersee, das Unternehmerverbände in Luxemburg seit Jahren anführen, um vor dem Instrument der Sammelklage zu warnen. Und das ist ihnen bis dato erfolgreich gelungen. Bereits im Koalitionsabkommen von Gambia I aus dem Jahre 2013 war die Idee des Recours collectif als Maßnahme zur Stärkung der Verbraucherrechte vorgesehen. UEL und Co. konnten die Umsetzung jedoch abwenden. Dabei sind Sammelklagen oder Class actions kein genuin US-amerikanisches Phänomen. Im Gegenteil. Mittlerweile haben nahezu alle Staaten, die sich als Teil des Westens begreifen, das Instrument der Sammelklage in ihrem Recht verankert. So etwa Litauen und Bulgarien. Auch in den Nachbarstaaten Belgien und Frankreich besteht seit 2014 die Möglichkeit, mittels Sammelklage vor Gericht zu ziehen. In Deutschland in abgeschwächter Form als Musterfeststellungsklage seit vergangenem Jahr. Das neue Gesetz in Italien gilt als das modernste mit Modellcharakter. Und die Europäische Union ist gerade dabei, eine EU-Reglung auszuarbeiten, die allerdings ins Stocken geraten ist.

Von US-amerikanischen Verhältnissen zu reden und vor einer Klage-Industrie zu warnen, ist demnach Polemik. Das sagen sowohl Bob Schmitz vom Verbraucherschutzverband ULC als auch Ministerin Lenert. Die Politik-Quereinsteigerin Lenert war über 13 Jahre Richterin und hat die Umsetzung des Instruments der Sammelklage zur Chefsache erklärt. Manche sagen, das Ministerium für Verbraucherschutz wurde eigens geschaffen, nur um dieses Gesetz auszuarbeiten. Lenert ist bereits Politikerin genug, um zu wissen, dass politische Kämpfe auch semantisch ausgetragen werden. Sie weigert sich kategorisch von Class actions zu sprechen, wie Sammelklagen in den Vereinigten Staaten heißen, und bevorzugt lieber den nüchternen Begriff Recours collectif. Das klingt weniger bedrohlich für Unternehmen und entfernt ihren Gesetzesvorstoß vom Image einer Klage-Industrie.

Doch tatsächlich verhindert allein schon die Rechtstradition in Luxemburg, dass es zu einer Perversion des Systems der Sammelklagen kommen kann. Aggressives Marketing über Anzeigen ist in Luxemburg für Anwälte verboten. Sie müssen Umwege finden und sich etwa an gesellschaftlichen Debatten beteiligen, um in der Öffentlichkeit indirekt für sich zu werben. Zudem gibt es Besonderheiten im angelsächsischen Recht, die Verfahren vor US-Gerichten so unberechenbar machen. Das Jury-System legt die Urteilsfindung in die Hände von Laienrichter, die emotional leicht zu beeinflussen sind und anschließend ihre Entscheidungen kaum begründen müssen. Der größte Schrecken geht jedoch von den Punitive damages aus, ein Sanktionsinstrument, das zu den eigentlichen Entschädigungssummen hinzukommt. Die Strafzahlungen übersteigen oftmals um ein Vielfaches die tatsächlichen Entschädigungssummen, so dass jedes Bagatellverfahren zu einem Millionen-Dollar-Verfahren aufgeblasen werden kann.

Kleine Delikte Das geht in Luxemburg nicht. Der Text, den Lenert bald vorstellen wird, soll den Verbrauchern lediglich die Möglichkeit geben, im Kollektiv ihren reellen Schaden einklagen zu können. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Systemänderung ist es nicht. Es geht dabei auch, aber weniger um große Skandale wie die Dieselaffäre, in der Millionen europäische und tausende Luxemburger Kunden durch gezielte Manipulation des Volkswagen-Konzerns betrogen wurden. Denn im luxemburgischen Recht bleibt der Dieselskandal ein kompliziertes Unterfangen, bei dem Kunden nachweisen müssen, dass sie tatsächlich Geschädigte sind. Dass sie Opfer von Betrug sind, reicht anders als in den Vereinigten Staaten noch nicht dazu aus.

Vielmehr geht es um weniger unspektakulärere Fälle. Etwa die Verrechnung von Mehrkosten oder die automatische Verlängerung eines Abonnements. Kleinere Delikte von Unternehmen, bei denen Kunden oft machtlos den Schaden über sich ergehen lassen müssen. „Wer klagt schon seine Rechte wegen fünf Euro ein?“, sagt Lenert. Mittels Sammelklagen können die Verbraucher sich jedoch zusammentun und im Kollektiv vor Gericht ziehen.

Nicolas Henckes, Direktor des Handelsverbands CLC und Exekutivmitglied der UEL, hält das Prinzip der Sammelklage deshalb für ein PR-Instrument der Politik. „Wem soll das nützen?“, so die rhetorische Frage. Es gäbe unlängst Möglichkeiten, kleinere Probleme zwischen Kunden und Unternehmen zu regeln jenseits von Gerichten. Henckes hält das geplante Gesetz für einen Fehler und spricht von rein symbolischer Politik. Er befürchtet, dass Unternehmen wegen Lappalien vor Gericht gezerrt werden, und dadurch einen großen Imageverlust erleiden. „Selbst, wenn die Gerichte ihnen Recht geben, liegt der Reputationsschaden nachher beim Unternehmen.“ Kurz: Das Sammelklagengesetz ist geschäftsschädigend.

Soziale Frage Eine Schlüsselfrage beim Gesetz wird dabei sein, ab wann die Klage öffentlich sein wird. Also wann die Öffentlichkeit von der Justiz über ein Verfahren informiert werden soll. Für die ULC soll es so schnell wie möglich sein. Im Idealfall soll die Öffentlichkeit informiert werden, sobald ein Richter die Klage für zulässig hält. „Dadurch nehmen weitere Betroffene vom Verfahren Kenntnis und können sich der Sammelklage anschließen“, so Schmitz von der ULC. Für die UEL soll es so spät wie möglich sein. Laut Henckes soll die Öffentlichkeit erst am Ende eines Verfahrens informiert werden, wenn die Gerichte ein Urteil gesprochen haben. Nur so verhindere man einen Imageschaden. Ministerin Lenert will sich dazu noch nicht öffentlich äußern, aber aus Regierungskreisen heißt es, dass sie sich wohl der Position der UCL anschließen wird. Es soll eben kein Alibi-Gesetz werden, sondern ein Instrument für mehr Gerechtigkeit.

Doch Lenert geht es nicht nur um Verbraucherschutz. Ihr schwebt vor, die kollektive Klage generell als Rechtsprinzip in Luxemburg zu verankern. Das heißt auch für Fragen im Arbeits-, Umwelt-, Steuerrecht oder auch im Strafrecht. Noch muss sie sich dazu mit Justizministerin Sam Tanson (Grüne) einigen, aber die Gespräche mit Félix Braz waren bereits weit vorangeschritten. Nach Lenerts Aufassung geht es dabei darum, den Zugang zur Justiz generell zu vereinfachen. „Ein Prozess darf kein Luxus sein“, sagte Alex Bodry in seiner letzten Pressekonferenz als LSAP-Fraktionsvorsitzender passend dazu. Die Sammelklage ist demnach auch ein soziales Instrument, um einkommensschwache Schichten den Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Es ist eine Fortsetzung der sozialen Politik mit anderen Mitteln.

 

Pol Schock
© 2024 d’Lëtzebuerger Land