Plans sectoriels

Retten, was zu retten ist

d'Lëtzebuerger Land vom 21.11.2014

Was der Staatsrat am Dienstag der Regierung zu ihrem Änderungsentwurf am Landesplanungsgesetz schrieb, war vernichtend. Die vier Projets de plans sectoriels könnten keine Festlegungen treffen, an die die Gemeinden ihre Bebauungspläne anzupassen hätten. Denn die Pläne sind lediglich Beschlüsse des Regierungsrats. Auch wenn sie eines Tages, nach Konsultation der Öffentlichkeit und der Gemeinden, per großherzoglicher Verordnung verbindlich werden, reiche das nicht aus, um vorzuschreiben, wie Grundstücke in Zukunft genutzt werden sollen. Denn die Verfassung stellt Privateigentum unter Schutz. Eingriffe in Grundstücksbesitz im allgemeinen Interesse müssten durch ein Gesetz festgelegt werden und nicht durch eine Verordnung.

Da sich der Staatsrat auf ein Verfassungsgerichtsurteil vom Oktober 2013 stützt, könnte das tatsächlich heißen, dass die Regierung ihre Planentwürfe vergessen kann: weil nicht nur die strenge Prozedur zu den Plans sectoriels, die derzeit im Landesplanungsgesetz steht, potenziell verfassungswidrig ist, sondern die Ansätze der Regierung, die Strenge ein wenig zu lockern, am Prinzip nichts ändern. Kein Wunder, dass der Präsident der Union des propriétaires, der Anwalt Georges Krieger, nach dem Staatsratsgutachten erneut verlangte, die Planentwürfe zurückzuziehen.

Kriegers Vorstöße könnten aber nicht nur juristisch, sondern auch politisch gemeint sein. Als das Parlament im Juli 2013 die Reform des Landesplanungsgesetzes beschloss, schrieb es nicht nur jene Prozedur zu den Plans sectoriels fest, die heute Probleme bereitet, sondern auch ein Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand sowie Enteignungsregelungen im allgemeinen Interesse. Staat und Gemeinden sollten die Oberhand im Management der knappen Flächen gegenüber Grundstücksbesitzern und Bauunternehmern erhalten. Um diese Bestimmungen drehte die öffentliche Debatte sich bisher kaum. Als die Gesetzesänderung zwischen 2010 und 2013 diskutiert wurde, verschliefen die Interessenvertreter der Grundstücksbesitzer sie weitgehend. Heute halten sie sie für eine Zumutung. Und für potenziell verfassungswidrig.

Wie dieser Tage bekannt wurde, ist ein Zurückziehen der Pläne für die Regierung eine Option, aber erst am Freitag nächster Woche will sie das weitere Vorgehen entscheiden. Noch versucht der grüne Landesplanungsminister zu retten, was zu retten ist und „von unten her“ die Planentwürfe mit den Gemeinden abzustimmen. Das ist ein Riesenaufwand, vermeidet aber einen Stillstand in der Landesplanung. Eine interessante Frage ist dabei aber die, ob sich mit einem Landesplanungsgesetz, dessen Prozedur zu Plans sectoriels nicht mehr gelten würde, noch Vorkaufsrecht und Enteignungen durchsetzen ließen.

Da fiel auf, dass François Bausch am Mittwoch nach dem Regierungsrat die CSV schonte: Die vor allem von ihr gewollte Verschärfung des Landesplanungsgesetzes, inklusive Vorkaufsrecht und Enteignungsregelungen, sei im Juli 2013 „quasi einstimmig“ beschlossen worden und man habe ja nicht ahnen können, dass das Verfassungsgericht ein Vierteljahr später ein folgenschweres Urteil fällen würde. Letzteres ist natürlich wahr, Ersteres nicht: DP und Grüne hatten gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Für die Grünen enthielt das neue Gesetz zu wenig kommunale Mitsprache. Die DP war vor allem gegen stärkere Eingriffe ins Privateigentum gewesen.

Was die Regierung derzeit ganz pragmatisch versucht, folgt eher dem grünen Ansatz von Landesplanung als es den Einwänden der DP gegen das Vorkaufsrecht und ausgeweitete Enteignungsmöglichkeiten gerecht würde. Dass Bausch der CSV einen Friedensschluss anbot, deutet darauf hin, dass die Auseinandersetzung über die Landesplanung koalitionsintern schwierig genug ist.

Peter Feist
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