In dem Urteil der Sozialrichter über die Berufskrankheit eines krebskranken Gärtners ging es nicht vordergründig um Pestizide. Trotzdem ist der politische Druck zu ihrer Einschränkung gestiegen

Zeitbombe Glyphosat

Ein Traktor mit einem Spritzmittelanhänger fährt über einen Feldweg
Foto: Patrick Galbats
d'Lëtzebuerger Land vom 26.10.2018

Der Landschaftsgärtner aus Rambrouch war sogar im Fernsehen. Zwei Reportagen widmete RTL dem 54-Jährigen, der 30 Jahre beim Fonds de Kirchberg gearbeitet hatte, dort auch mit Pestiziden hantieren musste und deshalb die Anerkennung seiner Krebserkrankung als Berufskrankheit erstreiten wollte. Am Montag vergangener Woche gab der Conseil supérieur de la sécurité sociale ihm in zweiter Instanz Recht. Für seinen Anwalt Jean-Jacques Schonckert ist der Gärtner aus Rambrouch „schon jetzt ein Held“.

Vermutlich ist das nicht übertrieben. Man fühlt sich aus aktuellem Anlass an den krebskranken Hausmeister aus Kalifornien erinnert, dem ein Geschworenengericht im August 289 Millionen US-Dollar Schadenersatz durch Monsanto zusprach: Der Hersteller des Unkrautvertilgers Roundup habe nicht ausreichend vor der Gefährlichkeit des darin enthaltenen Glyphosat gewarnt. Auch in Luxemburg könnte ein Strafgerichtsverfahren folgen. Der Gärtner und sein Anwalt haben Klage gegen den Verwaltungsrat des Kirchberg-Fonds sowie gegen Unbekannt eingereicht, womit Hersteller von Pestiziden, darunter von Glyphosat, gemeint sein sollen. Solange der Fonds solche Produkte verwendete – nach dessen eigenen Angaben bis 2008 –, habe er Sicherheitsauflagen nicht eingehalten, sagt Jean-Jacques Schonckert: „Es wurde nicht exakt Buch geführt über den Pestizideinsatz, es gab keinen separaten Lagerraum für die Produkte.“ Die Arbeiter hätten keine Schutzkleidung getragen, einen Sicherheitsbeauftragten habe es nicht gegeben und regelmäßige Gesundheitskontrollen an den Arbeitern hätten nicht stattgefunden.

Weil der Kirchberg-Fonds der Abteilung für öffentliche Bauten im Nachhaltigkeits- und Infrastrukturministerium untersteht, könnte dieses Strafverfahren, falls es eröffnet wird, auch eine politische Dimension annehmen. Doch schon aus dem Richterentscheid vom vergangenen Montag ergibt sich eine: Das Urteil erhöht den Druck, die Regeln für Pestizide zu verschärfen.

Dabei ging es in der Verhandlung vor dem Conseil supérieur de la sécurité sociale nicht vordergründig um Spritzmittel, und das vieldiskutierte Glyphosat wird in dem Urteil nur an einer Stelle indirekt erwähnt, wenn von Roundup die Rede ist. In erster Linie entschieden die Richter, wie eine Bestimmung des Code de la sécurité sociale anzuwenden ist. Eigentlich ist die sehr versichertenfreundlich: Leidet jemand an einer Erkrankung, die in der Tabelle der Berufskrankheiten steht, und unterlag der Betreffende während seiner Arbeit einem „spezifischen Risiko“, das zu der Erkrankung führen konnte, dann ist davon auszugehen, dass sie berufliche Ursachen hat. Dann ist es nicht am Versicherten, nachzuweisen, dass dem Risiko ausgesetzt gewesen zu sein, zu der Erkrankung führte. Sondern die für Berufskrankheiten zuständige Unfallversicherung müsste beweisen, dass dem nicht so war.

In der ersten Instanz gab vor zwei Jahren der Conseil arbitral de la sécurité sociale der Unfallversicherung Recht, die es im September 2015 abgelehnt hatte, die Krebserkrankung des Gärtners als Berufskrankheit einzustufen. Ein von den Richtern bestellter Experte fand, eine kausale Verbindung zwischen Risiken und Erkrankung lasse sich nicht herstellen. Allerdings erklärte er auch, da der Gärtner seinen Beruf 30 Jahre lang ausgeübt hatte, ehe er 2013 erkrankte, habe das „lui permettait de retrouver quelques expositions susceptibles de participer à la genèse d’un cancer“. Denn in der Déclaration patronale, wie sie die Unfallversicherung in der Prozedur um Berufskrankheiten einholt, hatte der Kirchberg-Fonds angegeben, der Gärtner sei von 1997 bis 2000 in jeweils drei Wochen pro Jahr sechs Stunden täglich „des substances irritantes et nocives“ ausgesetzt gewesen und habe bis 2006 an 30 Tagen pro Jahr Roundup benutzt. Für die zweite Instanz waren das genug Hinweise, um auf eine Berufskrankheit zu schließen, wie die versichertenfreundliche Regelung im Gesetz das erlaubt.

„Das ist ein Präzedenzfall“, ist Jean-Jacques Schonckert überzeugt. „Gut möglich, dass sich nun an Krebs erkrankte Bauern und Winzer melden und es auf Pestizide und vor allem auf Glyphosat zurückführen. Das ist doch das am meisten eingesetzte Herbizid in Landwirtschaft und Weinbau!“ Deshalb ist der Gärtner aus Rambrouch für seinen Anwalt jetzt schon ein Held. Und daraus ergibt sich auch jetzt schon politischer Druck.

Denn die „Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe-Statistik“, die im Landwirtschaftsministerium geführt wird, zeigt: Von den insgesamt rund 177 Tonnen dieser Mittel, die 2016 in Landwirtschaft und Weinbau eingesetzt wurden, entfiel zwar knapp die Hälfte auf Pilzhemmer (Fungizide), und von denen war mehr als die Hälfte Schwefel zur Desinfizierung von Wein. Wenn Schwefel in der Statistik mit 47,3 Tonnen zu Buche schlägt, macht allein ein Viertel der hierzulande eingesetzten Pestizide keinen gefährlichen Eindruck. Doch knapp ein Drittel der in der Statistik gelisteten Gesamtmenge entfällt mit 54,4 Tonnen auf Unkrautvertilger (Herbizide), und unter ihnen rangiert Glyphosat mit 13 Tonnen mit Abstand auf Platz eins.

Und über dessen Gefährlichkeit wird seit 2015 international intensiv debattiert. Im März 2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Zur Erläuterung hieß es später, die Einstufung drücke eine „Gefahr“ aus, sage aber nichts aus über das „Risiko“, inwiefern an Krebs erkranken wird, wer Glyphosat-Produkte benutzt. Man muss aber nicht unbedingt Jurist und Krebsforscher zugleich sein, um sich vorzustellen, dass das Urteil der Sozialrichter vom vergangenen Montag tatsächlich Präzedenzcharakter haben wird: So versichertenfreundlich, wie im Sozialversicherungsgesetzbuch die Regeln zur Feststellung einer Berufskrankheit im Prinzip schon abgefasst sind, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis ähnliche Fälle sich stellen könnten, wie der des Gärtners aus Rambrouch, und dass dann noch deutlicher auf Pestizide und auf Glyphosat verwiesen werden könnte wie bei ihm.

Einen kleinen Hinweis darauf liefert vielleicht, was schon vor neun Jahren das Labor für analytisches Biomonitoring am damaligen CRP-Santé (heute Luxembourg Institute of Health) feststellte: Es hatte zwar nur von 18 Luxemburger Landwirten und Winzern Haarproben auf Langzeitbelastungen mit Pestiziden untersucht. Doch alle getesteten Personen trugen noch immer Pestizide in ihrem Körper, die schon lange verboten waren, und moderne Substanzen fanden sich vor allem in jenen, die besonders viel mit Pflanzenschutzmitteln umgingen. Die Ergebnisse wurden 2012 in der Fachzeitschrift Toxicology Letters (Ausgabe 210/2012) publiziert, aber in Luxemburg nie breit bekannt gemacht.

„Das ist ein Problem wie mit dem Tabak“, meint Roger Dammé, Pestizid-Experte beim Mouvement écologique. „Man weiß um ein Gefahrenpotenzial, hofft aber, die Risiken im Griff zu behalten.“ Die scheidende Regierung hatte Anfang 2017 den Nationalen Pestizid-Aktionsplan in Kraft gesetzt. Unter anderem soll er dafür sorgen, den „mengenmäßigen“ Pestizideinsatz bis 2030 um die Hälfte zu senken, den der meistgenutzen Mittel bis 2025 um 30 Prozent. Minister Fernand Etgen (DP) räumt gegenüber dem Land ein, das seien „vage“ Ziele. Eine Arbeitsgruppe konkretisiere sie aber derzeit. Manche Mittel würden im großen Stil pro Hektar ausgebracht und seien auch „weniger toxisch“. Andere wirkten „schon im Gramm- oder Milligrammbereich toxisch“ und kämen auch in kleineren Mengen zum Einsatz. Wer reduzieren wolle, müsse also „quasi Mittel für Mittel festhalten, wie das konkret ablaufen soll“. Das mache die Arbeitsgruppe, aufgrund ihrer Ergebnisse werde eine großherzogliche Verordnung den Pestizideinsatz demnächst neu regeln. Auch den von Glyphosat. Komplett verbieten könne man glyphosathaltige Produkte zumindest für den professionellen Bereich nicht, sagt Etgen. In der EU sei der Stoff ja 2017 für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Für den
„Amateur-Einsatz“ dagegen sei ein Verbot geplant, nicht nur von Glyphosatprodukten, sondern auch von „vielen anderen“ Pestiziden. Das werde mit der neuen Verordnung geschehen.

„Ein Verbot für Privatanwender wäre auf jeden Fall gut, das fordern wir schon lange“, sagt Roger Dammé vom Mouvement écologique. Er ist aber skeptisch, wie schnell die neue Verordnung zum „Phasing-out“ von Glyphosat führen würde, das laut Aktionsplan gewollt ist: „Auch für den professionellen Einsatz kann man Produkte verbieten. Die EU-Zulassung bezieht sich auf Glyphosat als Grundstoff, aber nicht auf die damit hergestellten Produkte.“ Die würden die Mitgliedstaaten zulassen, und die EU-Kommission habe erklärt, dass sie darin frei sind.

Was man davon halten kann? – Dass wahrscheinlich auch ein Phasing-out die Glyphosat-Zeitbombe nicht entschärft, die in Form von Gerichtsklagen droht. Die Politik sucht verständlicherweise den Ausgleich zwischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zum einen und den ökonomischen Interessen der Agrarbranche zum anderen. Studien zu Risiken von Glyphosat stehen auch solche über die möglichen Folgen eines Totalverzichts auf das Herbizid gegenüber. 2014 schloss eine, entfiele Glyphosat in der EU zur Behandlung der Saatbetten von Wintergetreide und Raps, würden die Landwirte ihre Felder voraussichtlich nicht nur wieder stärker pflügen und auf „selektivere“ Herbizide umsteigen. Es käme dennoch zu Ertragsverlusten, und wollte man das Produktionsniveau halten, müsste die Anbaufläche so stark vergrößert werden, dass das zu höheren Treibhausgasemissionen aus dem Agrarsektor führe.

Aber auf die Einschätzung der Krebsforschungsabteilung der WHO hin war der US-Bundesstaat Kalifornien der erste Staat gewesen, der im Juli 2017 Glyphosat als „known to the State of California to cause cancer“ einstufte. Das war Anlass für die Klage des Hausmeisters, der seine Krebserkrankung auf die jahrelange Nutzung glyphosathaltiger Unkrautvertilger zurückführte. Nach dem Urteil vom August ging Monsanto in Berufung und verlangte, den Fall neu aufzurollen, aber am Montag lehnte eine Richterin das ab und kürzte das Schmerzensgeld auf 78 Millionen Dollar. Der Hausmeister hat bis 7. Dezember Zeit, die Entscheidung anzunehmen; Monsanto hat erklärt, jedes Schmerzensgeldurteil bis in die höchsten Instanzen anzufechten. Doch nach Angaben des deutschen Bayer-Konzerns, der Monsanto erst diesen Sommer für 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, warten in den USA 8 700 ähnliche Klagen. Die Bayer-Aktie verlor von Montag zu Dienstag an der Frankfurter Börse fast zehn Prozent an Wert, und anscheinend wachsen bei den Aktionären Zweifel, ob die Monsanto-Übernahme eine gute Idee war.

Mag sein, dass es vor diesem Hintergrund wahrscheinlicher wird, dass in Luxemburg der Pestizid-Strafprozess tatsächlich eröffnet wird. Auf jeden Fall aber wird es Zeit, jene epidemiologische Studie anzufertigen, die Aufschlüsse über die Belastung der Bevölkerung mit Pestiziden liefern soll. Sie steht als eine der Maßnahmen im Aktionsplan, allerdings mit „Horizont mittel- bis langfristig“. Sie könnte demnach erst nach 2020 vorliegen. „Aber ohne sie ist kein vernünftiges Pestizid-Monitoring möglich“, sagt Roger Dammé. Der Landwirtschaftsminister findet das auch, sagt aber, die Methodik für die Studie auszuarbeiten, sei kompliziert und brauche Zeit. „Angefangen haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium aber schon.“

Peter Feist
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