Für Firmen in Bürogebäuden will Energieminister Claude Turmes (Grüne) es attraktiv machen, zu Strom-Prosumenten zu werden. So bekomme man besonders schnell viel Solarstrom ins Netz

Rifkin, mal anders

Solarmodule an einer Häuserfassade
Foto: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land vom 02.08.2019

„Prosument“: Das Wort begann in Luxemburg die Runde zu machen, nachdem der US-Ökonom und Futurologe Jeremy Rifkin im November 2016 orakelt hatte, in einer vernetzten und digitalisierten Gesellschaft werde eine „Sharing Economy“ entstehen. Vermittelt durch das Internet, würden die Menschen untereinander Dinge zu teilen beginnen, Elektrizität zum Beispiel: Wegen des Preisverfalls der Solarstrommodule werde nicht nur die Eigenversorgung mit Sonnenstrom vom Dach immer interessanter, sondern auch die Weitergabe des Anteils, den man selber nicht verbraucht. Das „Energie-Internet“, meinte Rifkin in seinem Bericht über die „dritte Industrielle Revolution“, werde vermutlich den Einstieg bilden in die Sharing Economy aus Prosumenten, die teils Produzent, teils Konsument wären.

Dem wollte LSAP-Wirtschaftsminister Etienne Schneider unter der vorigen Regierung den Weg bereiten und reichte im März 2018 im Parlament einen Gesetzentwurf ein. Denn noch ist in Luxemburg nicht möglich, was in manchen anderen Ländern schon funktioniert. In den USA und in Australien zum Beispiel haben Bürger „Mikro-Netzgesellschaften“ gegründet und versorgen sich und ihre Nachbarn mit Strom aus Solar-Panels, in die sie investiert haben. In der EU beginnt das auch, aber von Land zu Land in unterschiedlichem Maß. Im vergangenen Jahr untersuchte die von der EU-Kommission geförderte Studie PVP4Grid die regulatorischen Bedingungen in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Spanien und Portugal. Der Studie zufolge ist die gemeinsame Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in einem Gebäude in Belgien, Italien und Spanien verboten, in den fünf anderen Ländern ist sie erlaubt. Die Versorgung mit Solarstrom auf Stadtviertel-Ebene hingegen war beim damaligen Stand nur in Frankreich und den Niederlanden rechtlich möglich und wirtschaftlich umsetzbar.

Verglichen damit, ist in Luxemburg noch weniger machbar. Nicht nur das Sharing von Strom ist nicht möglich. Selbstversorger gibt es ebenfalls keine, denn wer das werden wollte, müsste ganz aus dem Stromnetz gehen und regelrecht autark werden. Was einerseits riskant ist, weil dann das Netz nicht als Puffer zur Verfügung stünde, wenn keine Sonne scheint. Andererseits ist es wirtschaftlich unsinnig: Wer am Netz bleibt und selber produzierten grünen Strom dort einspeist, erhält dafür 15 Jahre lang einen vergünstigten Tarif garantiert. Den Eigenbedarf an Strom aus dem Netz zu beziehen, lohnt sich auch, denn die Luxemburger Strompreise gehören zu den EU-weit niedrigsten.

Schneiders Gesetzentwurf will Schluss damit machen, dass Selbstversorgung gleich Autarkie sein muss: Betreiber einer Solarstromanlage – oder eines Mini-Windkraftwerks – sollen wählen können, wie viel Eigenstrom sie selber verbrauchen und wie viel sie ins Netz einspeisen. Außerdem ist in dem Entwurf von „Energie-Gemeinschaften“ die Rede: Eine solche würden mehrere Anlagenbetreiber bilden, die untereinander Strom teilen möchten. Reicht der geteilte Strom nicht aus, um den Bedarf der Gemeinschaft zu decken, würde sie den Rest von einem traditionellen Stromversorger beziehen. Über das Strom-Sharing müssten die Gemeinschaftsmitglieder unter sich einen Vertrag abschließen, über den „Reststrombezug“ schlösse die Gemeinschaft einen Vertrag mit dem Versorger ab.

Das Wirtschaftsministerium räumte im Frühjahr 2018 selber ein, der Gesetzentwurf sei „keine Revolution“, sondern „ein erster Schritt“ (d’Land, 9.3.2018). Claude Turmes (Grüne), Etienne Schneiders Nachfolger im Energieressort, das in der zweiten DP-LSAP-Grüne-Regierung wieder von einem eigenen Minister geleitet wird, geht Schneiders Entwurf ebenfalls nicht weit genug: „Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Gesetz helfen würde, eine Solarstrom-Offensive loszutreten.“ So eine Offensive brauche Luxemburg aber, „ich will so viel Solarstrom wie möglich“, sagt Turmes dem Land. 23 bis 25 Prozent des heimischen Energieverbrauchs sollen bis 2030 aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, hat die Regierung im Februar beschlossen, rund drei Viertel davon aus einheimischem Aufkommen, der Rest in Kooperationen mit anderen EU-Staaten. 23 bis 25 Prozent sind ziemlich viel, mehr als eine Verdoppelung des Ziels von elf Prozent bis 2020. Turmes will Schneiders Gesetzentwurf ändern, damit daraus ein „Solarstrom-Beschleunigungsgesetz“ wird.

Der springende Punkt ist, dass Selbstversorgung und Energie-Gemeinschaften sich auf dem Papier gut lesen und nach „Rifkin“ klingen, aber wie viel davon Realität werden könnte, fragt sich. Etienne Schneiders Gesetzentwurf zielt auf Privatpersonen ab, doch wenn die sich eine Solaranlage anschaffen, würden sie auch unter dem neuen Gesetz wirtschaftlich am klügsten handeln, wenn sie sämtlichen selber produzierten Strom zum vergünstigten Tarif ins Netz einspeisen und ihren Eigenbedarf ebenfalls aus dem Netz von einem klassischen Versorger decken. Ändern könnte sich das erst, wenn entweder der Netzstrom viel teurer würde, weil darauf zusätzliche Steuern erhoben würden, oder die Preise für Solaranlagen weiter drastisch fallen. Zusätzliche Stromsteuern einzuführen aber müsste politisch begründet werden. Für LSAP-Energieminister kam das nie in Frage: einerseits aus sozialpolitischen Erwägungen, andererseits um den Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten. Claude Turmes hielt sich in dieser Frage bisher ebenfalls zurück (d’Land, 1.3.2019).

Die Solaranlagenpreise wiederum sinken nicht mehr – allen Prognosen Jeremy Rifkins zum Trotz. Luxemburger Installateurbetriebe sagen, seit 2018 habe es keine großen Änderungen mehr gegeben; tendenziell zeige die Preisentwicklung sogar leicht nach oben: Die Anlagen würden effizienter, dadurch pro Watt leicht teurer. Hinzu kommt, dass Anlagen, mit denen Selbstversorgung oder Sharing angestrebt wird, einen Akku als Speicher benötigen könnten; nicht in jedem Fall, aber manchmal schon. Solche Akkus kosten Tausende Euro, staatlich bezuschusst wird ihr Kauf nicht, und 2018 zumindest hieß es aus dem Wirtschaftsministerium, das sei auch nicht geplant. So dass Etienne Schneiders Gesetzentwurf in erster Linie dem „volkswirtschaftlichen Ziel“ verpflichtet zu sein scheint, von dem das Wirtschaftsministerium vor anderthalb Jahren sagte, es bestehe darin, mit der aufkommenden Sharing Economy weder den klassischen Stromversorgern zu schnell zu viele zahlende Kunden zu nehmen, noch den Netzbetreibern.

Claude Turmes will Etienne Schneiders Gesetzentwurf aber nur punktuell ändern, wie er sagt. Seine „Solarstrom-Offensive“ will er weniger unter Privatleuten anstoßen, sondern vor allem unter Firmen, die in Bürogebäuden ihren Sitz haben, Banken, Beraterunternehmen, große Anwaltskanzleien. Große Handwerksbetriebe kämen auch infrage. Solche Unternehmen könnten Solaranlagen im Leistungsbereich 30 bis 200 Kilowatt bei sich installieren. „In diesem Bereich geschieht noch wenig, ich will, dass dort in den nächsten Jahren die Musik spielt“, sagt Turmes.

Warum gerade dort? – Weil diese Betriebe ihre Gebäude über elektrische Wärmepumpen beheizen könnten, ihre Klimatisierung schon elektrisch gespeist wird, Beleuchtung, Computer und Server natürlich auch. Hinzu könnten in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz des Betriebs Ladesäulen für Elektroautos der Mitarbeiter kommen. Alles durch Solarstrom versorgt, und: Wer sein Elek-
troauto tagsüber im Betrieb lädt, braucht das nachtsüber zu Hause entweder gar nicht oder weniger lange zu tun – dann, wenn der Großteil der Elektroautobesitzer das macht. „In den Bürogebäuden steckt viel mehr Potenzial an kritischer Masse als in den Privathaushalten“, sagt der Energieminister. Ein Privathaushalt mit Solaranlage komme maximal auf 15 Prozent Eigenversorgungsanteil, mit Akku vielleicht auf 35 Prozent. Dagegen seien in einem Bürogebäude 50 Prozent und mehr drin.

Mit Sharing Economy nach Rifkin hat dieser Ansatz freilich wenig zu tun, nur mit Selbstversorgung. Der Gesetzentwurf soll deshalb so ergänzt werden, dass Eigenstromverbrauch auch für Betriebe, wie Turmes sie im Auge hat, möglich wird. Eine andere Frage ist, wie das wirtschaftlich attraktiv werden kann. Turmes räumt ein, sein Ministerium sei noch dabei, dazu Konzepte zu erstellen.

Denn wie die Dinge aktuell liegen, profitieren natürlich auch Firmen in Bürogebäuden von den hierzulande günstigen Strompreisen. Hinzu kommt für sie die Möglichkeit, mit Stromversorgern Sonderkonditionen aushandeln zu können. Eine Solarstrom-Eigenversorgung damit konkurrieren zu lassen oder sie parallel zu schalten, ist nicht einfach – zumal wenn die Anlagenpreise derzeit nicht mehr sinken.

Eines kann Turmes schon sagen: Würde eine Firma sich aus einer Solaranlage selber versorgen, so weit das geht, sollen, wie Etienne Schneiders Gesetzentwurf das für Privatleute bereits vorgesehen hat, darauf keine Steuern erhoben werden. Die Grundsatzentscheidung hatte die vorige Regierung gefällt: Die Sonne könne man nicht besteuern. Der Energieminister will dieses Prinzip auf Firmen-Selbstversorger ausweiten. Klären will er bis zum Herbst auch, ob es einen staatlichen Zuschuss für Akkus geben kann; diese Frage ist unter der neuen Regierung wieder offen. Für Betriebe könnte eine Stromspeicher-Bezuschussung bedeutungsvoller sein als für Privatleute. Ob es weitere Anreize geben kann, will Claude Turmes nach den Sommerferien beantworten.

Offensichtlich entspannter als Etienne Schneider sieht Turmes die Frage, ob Selbstversorgung nicht die Finanzierung der Stromnetze in Gefahr bringt. Vor anderthalb Jahren war das ein wichtiger Punkt bei der Ausarbeitung von Etienne Schneiders Gesetzentwurf gewesen: Die Netzkosten sind an den Strombezug gekoppelt, steigen proportional mit jeder Kilowattstunde, die verbraucht wird. Für Privathaushalte machen sie rund 40 Prozent vom Gesamt-Strompreis aus. Etienne Schneiders Wirtschaftsministerium sah in den Netzen eine öffentliche Daseinsfürsorge, die am besten von allen Energieverbrauchern finanziert werden sollte. Bezahlte einer weniger, weil er sich den Strom aus einer Solaranlage vom Dach holt statt aus dem Netz, könne das unfair sein gegenüber jenen, die sich keine Anlage leisten können, oder deren Dach ungünstig liegt, oder deren Haus im geschützten Sektor einer Gemeinde steht, wo Solarmodule auf Dächern nicht erlaubt sind.

Claude Turmes hält dagegen, am Gesamtverbrauch gemessen werde der Eigenstromanteil trotz Solaroffensive noch eine ganze Zeit lang klein bleiben. Ein Gerechtigkeitsproblem werde die Netzfinanzierung so bald nicht stellen. Schneller, hofft Turmes, könnten Bürger sich an Solarstrom-Genossenschaften beteiligen. „Auch wer kein eigenes Dach hat, auf dem sich ein Photovoltaik-Modul installieren lässt, kennt bestimmt einen, der eines hat, und dann finden beide noch weitere Interessierte.“ Für solche Genossenschaften hat die Regierung im April die Ertragsbedingungen verbessert. Die großherzogliche Verordnung über die garantierten Solarstrom-Einspeisetarife wurde einerseits für kleine Anlagen bis 30 Kilowatt überarbeitet, die Privatleute interessieren, und diese Tarife um etwa ein Drittel erhöht. Neu geschaffen wurde ein Leistungsbereich 200 bis 500 Kilowatt, der für Genossenschaften beziehungsweise Sociétés civiles als Anlagenbetreiber gedacht ist. Das ist ein weiteres Instrument der Solar-Initiative.

Peter Feist
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