Um die 2002 in den Himmel gelobten Altersvorsorgeverträge gibt es Ärger. 20 Personen haben die ULC eingeschaltet, weil ihre Versicherer „Sterbetafeln“ benutzen

Biblisch alt dank Juncker-Rente

d'Lëtzebuerger Land vom 17.01.2014

Es war ein schönes Nikolausgeschenk, das die Abgeordnetenkammer am 6. Dezember 1990 den Steuerzahlern machte. Mit der Verabschiedung einer großen Steuerreform gelangte ins Einkommenssteuergesetz ein Artikel 111bis: Wer eine private Rentenversicherung abschloss, konnte seine Beiträge nun bis zu einer Höhe von 48 000 Franken jährlich von der Steuer absetzen.

Abgeordnete der damaligen CSV-LSAP-Mehrheit sahen darin nicht nur ein Steuergeschenk, sondern auch einen Beitrag zur Annäherung der beiden Pensionssysteme. Kein Wunder, denn bei den Wahlen ein Jahr zuvor war die heutige ADR mit ihrer Neid-Kampagne auf die Beamtenrenten erstmals und gleich mit vier Mandaten ins Parlament eingezogen.

Als 2001 eine CSV-DP-Regierung erneut eine Steuerreform vornahm und gleichzeitig der Rentendësch tagte, wurde Artikel 111bis noch nachgebessert. Je nachdem, wie alt man bei Abschluss des Versicherungsvertrags ist, kann man die Prämien seitdem bis maximal 3 200 Euro im Jahr in der Steuererklärung geltend machen. In CSV-Kreisen wurde die Regelung begeistert die „Juncker-Rente“ genannt, in Anspielung auf die deutsche „Riester-Rente“: Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den 1999 geschaffenen Betriebs-Zusatzrenten verfüge die Altersvorsorge nun über einen soliden „dritten Pfeiler“. Und tatsächlich: Schon 2003 nannte der damalige Premier Jean-Claude Juncker in seiner Erklärung zur Lage der Nation die Bilanz der Reform „beeindruckend“: Seit Anfang 2002 waren 11 500 neue Verträge abgeschlossen worden, „wesentlich mehr, als wir erhofft hatten“.

Doch um die Juncker-Rente gibt es jetzt Ärger. Beim Konsumentenschutzverband ULC sind an die 20 Beschwerden von Kunden anhängig. Dem Land sind mehrere konkrete Fälle bekannt, in denen Versicherern vorgeworfen wird, die Rente womöglich nicht korrekt berechnet und auf jeden Fall nicht transparent genug kommuniziert zu haben.

Stein des Anstoßes sind „Sterbetafeln“, ein mathematisches Instrument, das auf Langzeit-Bevölkerungsdaten beruht. Damit ermittelt ein Versicherer, wie seine Kundschaft sich pro Jahrgang und je nach Versicherungstyp durch Todesfälle verkleinern wird. Weil Rentenversicherungen Lebensversicherungen für den „Erlebensfall“ sind, besteht für den Versicherer das Risiko darin, dass seine Kunden lange leben. Um die Solvenz des Versicherers garantieren zu helfen, sind Sterbetafeln „vorsichtig“ ausgelegt und mit einer „Sicherheitsmarge“ versehen. Tafeln für Rentenversicherungen gestehen den Versicherten zusätzliche Lebensjahre zu, während Tafeln für Todesfall-Lebensversicherungen davon ausgehen, dass die Leute früher dahinscheiden.

Was das heißt, bekamen die 20 bei der ULC registrierten Reklamanden zu lesen, als ihre Juncker-Renten-Verträge nach zehn Jahren ausliefen. Allesamt hatten sie die Zusatzrente in der steuerlich besonders attraktiven Variante abgeschlossen, die 2002 in Kraft getreten war. Ein solcher Vertrag muss mindestens zehn Jahre Laufdauer haben. Anschließend kann man sich, sofern man dann zwischen 60 und 75 Jahre alt ist, das angesparte Kapital plus Zinsen und Gewinnbeteiligungen entweder auf einmal auszahlen lassen, oder jeweils zur Hälfte als Einmalzahlung und als monatliche Rente.

Die Beschwerdeführer vor der ULC wählten Option zwei, doch was ihre Versicherung als Rente angab, ließ ihnen die Augen übergehen. Sie müssten ein „biblisches Alter“ erreichen, um ihre Kapitalhälfte vollständig aufzuzehren, kommentiert die ULC lakonisch. In dem Land bekannten Fällen hatten Versicherer ihre Kunden informiert, die Rente sei auf eine Lebenserwartung von fast 90 Jahren berechnet – und pro Monat entsprechend klein.

Sind solche Lebenserwartungen utopisch, wenn in Luxemburg 65-Jährige Männer im Jahr 2011 im statistischen Schnitt noch mit 17,8 Lebensjahren rechnen konnten, Frauen mit 21,6 Jahren? Überhaupt nicht, so die Antwort der Versicherer an die Kunden. Wer eine private Rentenversicherung abschließe, gehöre zu den Bessergestellten, lebe in besseren sanitären Verhältnissen und gebe auf seine Gesundheit stärker Acht als der Bevölkerungsdurchschnitt, zu dem auch Alkoholiker und Kettenraucher zählten. Solche „Autoselektion“ genannte Trends bilden die Sterbetafeln ab. Etwa die Tafel DAV 2004 R des Deutschen Aktuarverbands (DAV).

Natürlich ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung etwas anderes als ein umlagefinanziertes öffentliches Pensionssystem, in dem die aktuellen Beitragszahler die Renten der früher aktiven absichern. Und während für eine Regierung eine Rentenreform, die Änderungen in der Lebenserwartung ins System einbezieht, ein politisches Problem darstellt, sind in Luxemburg Privatversicherer sogar verpflichtet, Sterbetafeln zu nutzen. „Das ist schon seit Kriegsende so“, erklärt Claude Wirion, Vorstandsmitglied des Commissariat aux assurances (CAA), der Aufsichtsbehörde für die Versicherungsbranche, dem Land. Das CAA halte darauf, dass es „möglichst aktuelle Tafeln sind, die auch dem Umstand Rechnung tragen, dass jemand, der vor zehn Jahren 60 wurde, eine andere Lebenserwartung hat als einer, der heute dieses Alter erreicht“. Welche Tafeln hierzulande benutzt werden, sei dem Kommissariat bekannt, ihre Qualität Teil der technischen Vorgaben, die das CAA den Versicherern macht.

Pikant ist jedoch, dass nicht jeder Rentenversicherer dieselbe Sterbetafel nutzt – anders als etwa in Deutschland, wo die DAV 2004 R Standard für die ganze dortige Branche ist. Wirion räumt ein: „Bei uns arbeiten manche mit der deutschen Tafel, andere mit der belgischen, und so weiter.“ Um eine eigene Sterbetafel aufzustellen, sei Luxemburg zu klein.

Die Tafelvielfalt bei den Versicherern aber hat in der Praxis kuriose Folgen. Das Land hat Kenntnis von einem Fall, in dem ein an der Juncker-Rente Interessierter zwecks Optimierung seiner Steuererklärung bei zwei Versicherern einen Vertrag nach Artikel 111bis des Einkommenssteuergesetzes abschloss und so seine beiden jährlich zu zahlenden Versicherungsprämien bis nah an die 3 200-Euro-Obergrenze diversifizierte. Doch während der eine Versicherer für die nach zehn Jahren fällige Rente eine Lebenserwartung von 87,3 Jahren zugrunde legte, rechnete der andere mit lediglich 78,3 Jahren – und zahlt eine um 20 Prozent höhere monatliche Rente aus. Und dies obwohl das bei ihm angesparte Kapital dieses Kunden um fast ein Viertel kleiner ist als das bei jenem Versicherer eingezahlte, der derselben Person eine um neun Jahre höhere Lebenserwartung zuschrieb.

Ist das regelkonform? CAA-Direktor Wirion kann das „nicht nachvollziehen“. Das müsse man „im Einzelfall prüfen“. Auf alle Fälle genehmige das Versicherungskommissariat keine Produkte, sondern nehme nur zur Kenntnis, welche es gibt. Alle Tarife seien überdies frei, und welche Sterbetafeln angewandt werden, wisse man, wie gesagt. Dass ein Versicherer für denselben Typ von Produkten verschiedene Sterbetafeln nutzt, ist übrigens nicht verboten. Das Kommissariat rät aber ausdrücklich davon ab.

Aus den vielen Tafeln ergeben sich jedoch nicht nur Rentenunterschiede, sondern auch Kommunikationsprobleme. Nicht zuletzt das ist es, was in den 20 Reklamationen moniert wird. Hätte beispielsweise ein Versicherer, der 2004 entschied, die soeben in Deutschland veröffentlichte neue Tafel für Rentenversicherungen zu übernehmen, seine Kunden darüber informieren müssen, weil damit eine Änderung am Vertrag verbunden war? Davon betroffene Kunden meinen, ja. Und gegenüber dem Land äußert einer: „Hätte ich davon gewusst, hätte ich meinen Vertrag gekündigt.“

Die technischen Vorschriften des CAA aber sehen zwar vor, dass eine Sterbetafel, die zu Beginn eines Versicherungsvertrags angewandt wurde, bis zum Vertragsende nicht durch eine andere ersetzt werden darf. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Schützt die neue Tafel ihn noch besser vor Ausfallrisiken als die alte, darf der Versicherer auch mitten im Vertrag wechseln. Und das traf zu, als die deutsche Tafel von 2004 ihre zehn Jahre ältere Vorläuferin ersetzte und der gestiegenen Lebenserwartung in Deutschland Rechnung trug.

In Luxemburg ist weitgehend unbekannt, dass überhaupt Sterbetafeln angewandt werden und zu welchem Zweck. Die Versicherer aber weisen auch nicht gerade aktiv darauf hin. Ein Blick auf die Webseiten der wichtigen Lebensversicherer zeigt: Über die Tafeln verliert keiner ein Wort. Nur die Spuerkeess – seit 2002 dürfen auch Banken Rentenversicherungen nach Artikel 111bis anbieten – schreibt über ihr Altersvorsorgeprodukt S-Pension: „Sie sollten wissen, dass die Höhe der von Ihnen zu beziehenden Leibrente nicht im Voraus bekannt ist.“ Das erkläre sich unterem dadurch, dass „die Sterblichkeitstabellen, die den Berechnungen des Versicherers zugrunde liegen“, sich „mit der Zeit ändern“ können.

Bald aber könnte der Begriff „Sterbetafel“ der Öffentlichkeit geläufiger werden, denn die ULC will mit den ihr vorliegenden Reklamationen in ein Schlichtungsverfahren beim Versichererverband Aca treten. Dann wird auch darüber zu reden sein, ob die Juncker-Rente ausreichend reguliert wird, oder ob sie lediglich als Steuergeschenk an Besserverdienende und Propagandawerkzeug gegen das ADR gedacht und schlampig konzipiert worden war.

Das könnte sogar politisch Staub aufwirbeln. Denn von den Fragen, die sich stellen, sind nicht nur sämtliche Rentenversicherer betroffen, sondern auch alle nach Artikel 111bis abgeschlossenen Zusatzrentenverträge. Statistiken über die Verträge mit Banken gibt es nicht, aber allein die Zahl der Verträge mit Versicherungsgesellschaften war bis Ende 2012 auf stattliche 55 570 gestiegen. Weil die besonders großzügige Steuerbefreiung erst 2002 in Kraft trat und die Verträge zehn Jahre Mindestlaufdauer haben, könnten die Reklamationen, die ab 2012 bei der ULC eingingen, nur ein Anfang sein. Dann könnte es sich vielleicht sogar als Ironie des Schicksals für die neue Regierung erweisen, dass sie sich vorgenommen hat, die Zusatzrenten auszubauen.

Steueroptimierung
Ende 2012 waren beim Commissariat aux assurances (CAA) 55 570 Altersvorsorgeverträge mit steuerlicher Begünstigung nach Artikel 111bis des Einkommenssteuergesetzes registriert. Mit 52 386 wurde der größte Teil davon entweder erst nach Inkrafttreten der noch günstigeren Obergrenzen für die steuerliche Geltendmachung 2002 abgeschlossen, oder es wurden bestehende Verträge in die neue Juncker-Rente übertragen. Nach dem 1990 eingeführten Regime waren beim CAA Ende 2012 lediglich 3 148 Verträge aktenkundig.

82 Prozent der 52 386 neuen Verträge wurden nach dem risikoärmeren Modell des garantierten Ertrags abgeschlossen. 2009 traf das nur auf drei Viertel der neuen Verträge zu, so dass die „No risk, no fun“-Option der fondsgebundenen Verträge wohl krisenbedingt aus der Mode gekommen  ist. Den insgesamt 55 570 Verträgen standen Ende 2012 Prämien von 79,94 Millionen Euro gegenüber. Die 1 438 Euro pro Vertrag entsprechen gerade mal dem untersten Satz des seit 2002 steuerlich Absetzbaren. Über bei Banken abgeschlossene Verträge gibt es keine zentralisierten Statistiken.

Peter Feist
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