Vor allem der Kinderbonus – nun kommt er ja früher als gedacht aufs Konto – wurde von denen mit dem Budget vorgeschlagenen Steuermaßnahmen heiß diskutiert. Unterdessen schmollten die Unternehmensverbände; die Wirtschaft fühlte sich gegenüber den Privatpersonen ungerecht behandelt, ihr sei man weit wenigerentgegengekommen. Soweit also alles normal.
Allerdings ging in den Diskussionen eine weitere Maßnahme der schwarzroten Regierung völlig unter. Nämlich die Entscheidung, Einnahmen aus geistigem Eigentum ab dem 1.1.2008 zu 80 Prozent von der Steuer zu befreien. Das gilt für Lizenzeinnahmen und beim Verkauf von geistigem Eigentum, aber auch bei der Nutzung von eigenen Patenten und Marken. 80 Prozent klingt nach einer ganzen Menge. Weil die Eigentümer von Patenten, Marken usw. die Kosten,die zum Schutz ihrer Erfindung anfallen auch noch ausklammernkönnen, bleiben am Ende wohl knapp um die sechs Prozent, die besteuert werden. Das klingt nach sehr wenig. Die Disposition gilt auf geistigem Eigentum, das nach dem 31. Dezember 2007 angemeldet oder erworben wird.
Warum ein solch stolzer Rabatt, wenn auch kaum jemand davon redet, von der aber Wirtschaftsminister Jeannot Krecké, wenn er dies tut, sagt, dass es ein großer Durchbruch ist? Weil man Anreize geben müsse, für die Einnahmen, die das Resultat von Forschung und Innovation sind, erklärt der Minister. Einen weißen Fleck auf der Landkarte habe man damit ausgefüllt, sagt Lex Kaufhold, Leiter derAbteilung für geistiges Eigentum beim Wirtschaftsministerium, akaLuxemburger Patentamt. Das Herzstück von Innovation und Forschung, erläutert er, sei das geistige Eigentum. Wenn man dies nicht schütze, lasse sich damit kein Geld verdienen.
Das Problem: Bislang melden nur wenige Luxemburger Firmen Patente, Marken oder Modelle an. Denn stieg die Anzahl der Anfragen auf Eintragen eines Patentes zwischen 1994 und 2002 in Luxemburg um das Fünffache – und damit sehr viel schneller als in den Nachbarländern – auf 251 564, so sind es aber nicht die Luxemburger Unternehmen, die zu dieser Verbesserung der Statistikbeigetragen haben.
Aus der rezenten Broschüre Vingt ans de brevets aux Luxembourg geht hervor: 56 Prozent der Anfragen von in Luxemburg gemeldeten Firmen stammen von Holdings, die hier ihren Sitz haben und das geistige Eigentum ausländischer Firmen verwalten. Die Liste wird angeführt von Euro-Celtique S.A., die zur amerikanischenPharmafirma Purdue Pharma LP gehört. Warum die hier seien, wisse keiner genau, gesteht Kaufhold. Die Broschüre allerdings gibt den Hinweis auf das steuergünstige Konzept der Holding 1929, dem die EU-Kommission letztes Jahr den Garaus machte. Die Liste der Firmen, die eine tatsächliche Aktivität hier haben, wird angeführt von Paul Wurth, vor IEE und einigen Firmen des Arcelor-Mittal-Konzerns, für Luxemburger Verhältnisse also alles große Firmen.
„Wir haben ganz klar den Eindruck, dass es bei den kleinen Firmen nicht den Reflex gibt, zu überlegen, ob sie etwas Schützenswertes besitzen“, so der Leiter des Patentamtes. Das soll sich nun ändern. Erklärtes Ziel der Maßnahme nach innen: Auch KMU und Mikrounternehmen dazu zu bringen, sich Gedanken über ihr geistiges Eigentum zu machen. Nicht um der Patente Willen, dieStatistiken sind ohnehin irreführend, denn die großen Forschungszentren von Goodyear und Delphi melden ihre Erfindungen nicht in Luxemburg an, sondern lassen sie im Ausland schützen. Und genau diesen Denkanstoß soll die Steuervergünstigung geben: „Nun gibt es einen handfesten fiskalischen Vorteil“, sagt Kaufhold. Er hofft, dass es dann ein Einsehen gibt, sich die Leute bewusst werden, wie wertvoll geistiges Eigentum ist und es eigentlich Kapital darstellt.
Ob dies beim Luxemburger Mittelstand etwas in Bewegung setzenwird, wagt der Leiter des Luxemburger Patentamtes nicht vorauszusagen. „Es ist ein Testballon“, meint Kaufhold. Man könnte auch sagen, ein Pflasterstein auf der Straße von Luxemburg nach Lissabon, wo durch Forschung und Innovation neue Arbeitsplätze enstehen sollen. Denn das ist ja, worauf die Entscheidungsträgerhinauswollen. Allerdings soll die Vergünstigung auch als Zuckerbrot dienen, um Firmen, die Patentrechte verwalten, aus dem Ausland zu locken, beziehungsweise solchen, wie Euro-Celtique, die bald nicht mehr von den Bedingungen des Auslaufmodells Holding 1929 profitieren können, hier zu halten.
Kaufhold glaubt aber eher nicht, dass sich daraus eine Ersatz-Industrie für die mehrwertsteuerbedrohte e-commerce-Branche entwickeln wird. Es wird auf jeden Fall weniger offensichtlich geschehen. Denn sollten auch Patentportfolios an Luxemburger Firmen übertragen werden, so sind diese nicht unbedingt und sehr wahrscheinlich nicht in Luxemburg geschützt. Ohnehin soll dies nur als Lockmittel dienen, um – ausländische – Unternehmen überhaupt auf Luxemburg aufmerksam zu machenund in einer zweiten Phase ihren Blick auf die günstigen Luxemburger Rahmenbedingungen für die Forschung zu lenken. Das, meint er, sei der eigentliche Zweck. Nach dem Modell von Goodyear und Delphi neue große Forschungszentren hierherzu ziehen. Deswegen ist auch nun erstmals eine Broschüre überdas Luxemburger Patentrecht und die günstige Steuerlage in Arbeit. Die sollen Luxemburgs Botschafter und die Mitarbeiter des Board of economic development und des Wirtschaftsministerium auf ihren Werbetouren künftig im Gepäck haben.
„Denn“, ist Kaufhold überzeugt, „geistiges Eigentum ist ein Standbein, auf das man langfristig bauen kann.“ Teil eines Puzzles, eines größeren Plan, ist die Maßnahme, zu dem auch ein europäisches Gemeinschaftspatent gehört. Wie? Nach Verhandlungen, die seit 40 Jahren andauern, scheint eine Lösung augenblicklich so greifbar wie schon lange nicht mehr. Dabei hadern die EU-Staaten wieder mit dem Sprachenproblem. Obwohl die Sprache im geistigen Eigentumsrecht englisch ist, beharren die Franzosen auf der kulturellen und sprachlichen Ausnahme. Wie sich das Ausbleiben des Gemeinschaftspatentes für die Wirtschaftauswirkt, weiß Aloyse Schoos, Chief technology officer beim Sensorenhersteller IEE: „In Europa ist es immer noch schwierig, weil es kein Gemeinschaftspatent gibt“, erklärt er. Die Prüfung werde zwar durch das Europäische Patentamt übernommen, validiert werden muss es dann trotzdem in den einzelnen Ländern.Was die Kosten vervielfache. Für die gleiche Summe, die man in einem einzigen europäischen Land berappe, könne man inChina einen Markt von einer Milliarde Menschen abdecken, in den USA 300 Millionen, sagt das Vorstandsmitglied.
Unter portugiesischer Ratspräsidentschaft wurden die Diskussionenentkoppelt. Das heißt, man will sich jetzt erst einmal über die Gerichtsbarkeit einigen, bevor man das Gemeinschaftspatentselbst in Angriff nimmt. Derzeit liegt folgender Vorschlag auf dem Verhandlungstisch: Eine erste Instanz auf nationaler Ebene – wer will, kann sich auch zusammenschließen – und ein zweiteszentrales Berufungsgericht für die Gemeinschaft. Das soll, das wünschen sich auf jeden Fall die heimischen Offiziellen, seinen Sitz in Luxemburg haben. Angesichts der vielen neuen Mitgliedstaaten, die ebenfalls um die Niederlassung neuer EU-Institutionen buhlen, verfolgt man eine Strategie in zwei Etappen. In einem ersten Manöver sollen sich die anderen Mitgliedstaaten sich auf das Prinzip des gemeinsamen Berufungsgerichts einigen. Steht erst einmal fest, dass es davon nur eines geben wird, so soll es selbstverständlichseinen Sitz hier haben. Eine Evidenz, denn die Gerichte der Gemeinschaft, so steht es schon in den Römischen Verträgen, gehören nach Luxemburg. Darauf wollen die Luxemburger die europäischen Kollegen aber erst mit selbstbewusster Miene und festem Blick hinweisen, wenn die ersteSchlacht gewonnen ist, damit niemand auf die Idee kommt, den derzeitigen Vorschlag abzulehnen.
Ob diese doppelgründige Taktik aufgeht, bleibt abzuwarten. Falls esklappt, erwartet sich Lex Kaufhold davon viel. Luxemburg könnte sich so zum Kompetenzzentrum auf dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums entwickeln. Vielleicht könnte die Uni die Gelegenheit nutzen, um gezielt neue Kurse auf dem Fachgebiet Intellectuelproperty anzubieten. Genauso wie die Nähe zum Europäischen Gericht erster Instanzund dem Gerichtshof in Rahmen des Centre de Droit Européen genutzt wird. Das könnnte dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad Luxemburgs auf internationaler Ebene anzuheben.
Wie die Chancen auf ein Erreichen der Ziele der neuen Steuervergünstigung stehen – nach innen und nach außen –, ist im Moment noch völlig offen. Die Idee dazu haben sich die Verfasser des Gesetzes nämlich in Belgien und den Niederlanden abgeguckt, auch dort gibt es großzügige Steuerabschläge. Der Vorteil des Luxemburger Textes: Er ist breiter angelegt. „Droits d’auteurssur des logiciels informatiques, d’un brevet, d’un marque de fabrique ou de commerce, d’un dessin ou d’un modèle“, heißt es im Gesetz vom 21. Dezember 2007. Das haben die Nachbarländer nicht. Das sei sehr attraktiv, meint man beim Office Freylinger, eines von derzeit fünf Patentbüros in Luxemburg. Angesichts dessen, was in Belgien und in Holland geschaffen wurde, sei diese Maßnahmefür Luxemburg sehr wichtig, sagt Olivier Laidebeur. Es gäbe schonviele Anfragen, auch von Luxemburger Gesellschaften, die nun analysierten, wie sie davon profitieren könnten. Auf eine Newsletter, die das Wirtschaftsberatungsunternehmen PricewaterhouseCoopers am 21. Dezember im Internet veröffentlichte, habe es bereits etliche Reaktionen gegeben. Aus dem In- und Ausland und von Unternehmen aller Größenordnungen.
Geradezu euphorisch zeigten sich die Verantwortlichen der Domain-Namen-Registrierungsfirma Euro-DNS vergangene Woche bei einerPressenkonferenz mit Telekommunikationsminister Jean-Louis Schiltz. Die Domain-Namen fielen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, damit werde Luxemburg das erste Land auf der Welt, das dieser Sparte einen gesetzlichen Rahmen geben würde, sie als Teil des geistigen Eigentums anerkenne, wurde Xavier Buck in der Presse zitiert. Ein großartige Gelegenheit sei das, für Investoren,für den elektronischen Handel und in Luxemburg und weltweit.Was dahinter steckt? Innerhalb der letzten zwei Jahren hat sich das Feld der Domain-Namen dynamisch entwickelt, 2007 wurde computers.com für 2,1 Millionen Dollar verkauft. Getoppt wurde der Betrag nur von porn.com, der für 9,5 Millionen wegging. Wertvoll sind diese Domains dadurch, dass der Surfer, der im Netz nach Computern oder Pornographie sucht, erst einmal genau diese Namen in die Navigationsleiste tippt oder in die Suchmaschine eingibt. Das erlaubt es den Betreibern, gezielte Werbung auf den Seiten zu machen und die wird von den Anzeigenkunden teuer bezahlt.
Würde heißen, die hohen Werbeeinnahmen wären eine Einnahme,die vom Namen abhängt, nicht vom Inhalt der Seiten. Was die Attraktivität des Standortes Luxemburg für Besitzer von Domain-Namen erheblich erhöhen würde. Würde. Denn bisher hat der Kommunikationsminister bestätigt, dass die Domain-Namen mit von der Partie sind. Auch Berichterstatter Laurent Mosar stellte für die Finanzkommission klar, sie gehören dazu. Allerdings steht das so nicht direkt im Gesetz. Die Steuerverwaltung hat sich noch nicht zu Wort gemeldet, innerhalb der nächsten Wochen soll ein Rundschreiben rausgehen, erst dann wird absolute Gewissheit herrschen. Und auch die praktische Umsetzung der anderen Artikel des Gesetzes geklärt werden.
Die Problematik des „fiktiven Einkommens“ macht das Beispiel IEE deutlich. Für sie und auch andere Firmen ist offen, wie die Steuerverwaltung festlegt, welche Einnahmen auf das geistigen Eigentum zurückzuführen sind. Denn das entwickeln die Forscher der Firma, und es wird auch innerhalb der IEE Gruppe verwertet, in deren Produktionsstätten. Ein Verkauf der Patente oder eine Lizenzvergabe findet nicht statt, es gibt als keinen Dritten, der für den Erwerb oder die Nutzung zahlt. „Patente sind sehr wertvoll“, sagt Aloyse Schoos. Nur wie wertvoll wird schwer zu sagen sein,wenn niemand dafür bietet.
Wie vorteilhaft der neue Vorteil also schlussendlich sein wird, darüber mag Schoos nichts sagen. „Wenn es so gehandhabt wird, dass die tatsächlichen Einnahmen zählen, dann wäre es ein großartiger Anreiz“, fügt er hinzu. Hiervon, und davon wie die Verwaltung klärt, wie das System innerhalb einer Firmengruppe funktioniert, hängt der Erfolg maßgeblich ab. Im Gesetz wurde festgehalten, dass bei Transaktionen unter Gesellschaftern die Dispositionen keine Anwendung finden. Damit soll verhindert werden, dass man sich gegenseitig Patente verkauft, um denGewinn von Steuern zu befreien.
Oder aber sich gegenseitig übertriebene Lizenznutzungsgebühren inRechnung stellt. Allerdings machte die Handelskammer in ihrem Gutachten darauf aufmerksam, dass dies dermaßen einschränkend ist, dass demnach innerhalb von Gruppen keine rationale Verwaltung des geistigen Eigentums mehr möglich ist, und man sogar keine Kosten von der Steuer absetzen kann. Und die sind nicht unerheblich – wieder Beispiel IEE. Bis zu 30 Patentfamilien melde der Sensorenhersteller im Jahr an, zählt Schoos auf, interessantseien die USA, China, auch Japanund Indien. „Die Kosten steigen schnell auf über eine Million Euro“, sagt er. Das also ist dasMinimum, das IEE jährlich aufbringen muss, um ihre Ideen zu schützen. Darin enthalten: Gebühren, Anwalts- und Übersetzungskosten. Gerne hätte die Wirtschaft auch eine Befreiung des geistigen Eigentums im Rahmen der Vermögenssteuer gesehen. Das weiß auch Wirtschaftsminister Krécké, nur diesmal sei das nicht drin gewesen.