Einen Luxleaks-Prozess gibt es nicht

Großes Missverständnis

d'Lëtzebuerger Land du 23.12.2016

Es ist alles ein Irrtum – einen „Luxleaks-Prozess“ gibt es nicht. Denn, wie John Petry, Erster Generalanwalt im Berufungsprozess gegen die ehemaligen PWC-Mitarbeiter Antoine Deltour und Raphaël Halet sowie den Journalisten Edouard Perrin, hervorhob: Wie das Internationale Journalistenkonsortium ICIJ an die Steuer-Rulings kam, die Antoine Deltour 2010 bei PWC kopierte, die er seinerseits 2011 Edouard Perrin überließ, und die das Konsortium im November 2014 unter dem Titel Luxleaks in Netz gestellt hatte, weiß niemand. Das liegt ganz einfach daran, dass dieser Aspekt niemals Teil der polizeilichen Ermittlung war, die vor dem Prozess durchgeführt wurde, wie Petry unterstrich. Antoine Deltour und Edouard Perrin bestreiten beide, dem ICIJ die Unterlagen gegeben zu haben. Perrin ist Mitglied im ICIJ und habe als solcher gelegentlich mitgearbeitet, aber die Unterlagen weitergegeben, das habe er nicht, so Perrin vor Gericht.

Unter dem Aspekt der „öffentlichen Debatte“ und des Allgemeininteresses ist das nicht ganz uninteressant. Denn dies ist eines der Kriterien, die in der von Petry angeführten Straßburger Whistleblower-Jurisprudenz neben der Aufrichtigkeit und den guten Absichten, der Verhältnismäßigkeit und der Einhaltung der Hierarchie beim Melden von Missständen eine Rolle spielen, wenn analysiert wird, ob ein Angeklagter ein Whistleblower ist und deshalb durch Artikel 10 der Menschenrechtskonvention und das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt ist. Sind die Informationen von öffentlichem Interesse, weil die offengelegten Geschehnisse ein Risiko für den demokratischen Betrieb der Gesellschaft darstellen?

Wenn es sich beim aktuellen Verfahren aber nicht um einen „Luxleaks-Prozess“ handelt, muss es im Umkehrschluss ein Cash-Investigation-Prozess sein. Gegenstand des Verfahrens sind demnach nur die beiden TV-Sendungen, die Edouard Perrin auf Basis der Unterlagen zusammenstellte, die ihm Antoine Deltour und Raphaël Halet gaben. Sie lösten in Luxemburg einige Aufregung aus. Doch sogar das beschämende Interview des ehemaligen Finanzministers Luc Frieden (CSV) hatte sich weder beim aktuellen Finanzminister Pierre Gramegna (DP) noch bei seinen Mitarbeitern ausreichend eingeprägt, damit sie einen Zusammenhang mit dem Daten-Diebstahl machten, den PWC nach Perrins Sendungen der Polizei meldete, als das ICIJ vor der Luxleaks-Veröffentlichung einen mehrseitigen Fragenkatalog schickte. Über die Landesgrenzen hinaus hielt sich der Skandal damals in Grenzen. Luxemburg stand zwar als Steuerparadies in der Kritik. Diese Vorwürfe bezogen sich allerdings eher auf das Bankgeheimnis für natürliche Personen, als auf die übers Großherzogtum abgewickelte Steueroptimierung von Unternehmen.

Obwohl also der eigentliche Auslöser der interna­tionalen Debatte, die Luxleaks-Veröffentlichungen, eher Nebensache und unglückliche Folge der strittigen Datenübergaben zwischen Edouard Perrin und seinen Informanten ist, hält Petry das öffentliche Interesse der internationalen Gemeinschaft an den Luxemburger Steuerpraktiken für unbestreitbar etabliert. Das spricht für den Whistleblowerstatus der Angeklagten und macht ganz nebenbei auch noch die Analyse überflüssig, ob die Rulings, und damit das von den Angeklagten offengelegte System, illegal sind oder nicht.

Petry machte sich vor Gericht die Argumente der Luxemburg-Kritiker zueigen, die sagen, es sei ungerecht, wenn kleine Unternehmen ihre Steuern zahlen, während große Unternehmen ihre von Beratern wie PWC optimieren lassen. Das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz stehe dadurch in Frage. Er verwies ebenfalls auf die seit der Luxleaks-Veröffentlichung von der EU-Kommission unternommenen Anstrengungen, die Situa­tion zu bereinigen. Dabei sind die Staatsbeihilfeverfahren, die die EU-Wettbewerbsbehörden in den vergangenen Jahren gegen Fiat, Amazon und Engie, gegen Apple und Starbucks angestrengt haben, nicht auf die Luxleaks-Akten zurückzuführen. Und zweitens kommt die EU-Kommission in der Folgenabschätzung, die den kürzlich vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Einführung einer gemeinsamen, konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) begleitet, mit dem der Optimierung ein Ende gesetzt werden soll, selbst zur Schlussfolgerung, dass KMU über Absetzmöglichkeiten verfügen, die international tätigen Konzernen vorenthalten sind, zum Beispiel die Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten von Filialen.

Dass der direkte Zusammenhang mit der tatsächlichen Luxleaks-Veröffentlichung keine Rolle spielt, ist umso überraschender, da der Generalanwalt meint, Antoine Deltour sei beim Kopieren der Steuerrulings an seinem vorletzten Arbeitstag bei PWC nicht durch Artikel 10 der Menschenrechtskonvention geschützt gewesen, weil er damals nicht gewusst habe, was genau er mit den Akten anfangen solle. Ihm hat nach Petrys Überlegung die klare Absicht eines Whistleblowers gefehlt, durch die Entwendung der Daten gezielt einen Missstand offenzulegen und die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Interessen verletzt würden. Deltour hat sozusagen geklaut, ohne zu wissen, dass er dadurch sein Recht auf freie Meinungsäusserung ausübt. Deshalb habe er schlicht Diebstahl begangen und sein Berufsgeheimnis verletzt.

Das Berufsgeheimnis und seine Verletzung ist demnach der springende Punkt in dem Prozess, der nach den Weihnachtsferien fortgesetzt wird. Denn es ist laut Staatsanwaltschaft ebenfalls ein höchst schützenswertes öffentliches Gut, das nicht nur private Interessen schützt, sondern auch dazu dient, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, und das deshalb in der Interessenabwägung darüber, ob der Zweck die Mittel heilige, schwer ins Gewicht falle. So schwer, dass der Generalanwalt im vorliegenden Fall zur Schlussfolgerung kommt, dass Antoine Deltour eine auf Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Haftstrafe verdient und der Mitangeklagte Raphaël Halet eine Geldstrafe. Halet hat sein Berufsgeheimnis verletzt, um die Steuererklärungen zu kopieren, die er dem Journalisten Edouard Perrin gab. Diese haben aber nach Ansicht des Generalanwalts nur unwesentlich zur öffentlichen Debatte beigetragen.

Dass sich die Anwälte von PWC diesem Räsonnement der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Gericht anschlossen, entsprach den Erwartungen. Sie stellten PWC als Opfer dar, das von den Mitarbeitern Antoine Deltour und Raphaël Halet beklaut wurde und dem dadurch ein Schaden entstand. Diesen Schaden, sagen sie, kann PWC nicht beziffern. Deshalb fordern sie eine symbolische Entschädigung von jeweils einem Euro. Nachdem PWC Raphaël Halet ursprünglich mit einer Hypothek auf seinen Immobilien gedroht hatte, um einen Schaden von zehn Millionen Euro abzudecken, nährt diese lächerliche Summe den Verdacht, dass es PWC vor allem darum geht, Deltour und Halet verurteilen zu lassen, um sich gegenüber der Kundschaft abzusichern und von der eigenen Rolle abzulenken.

Denn während ein paar hunderttausend Privatleute, Politiker und gemeinnützige Vereinigungen ihre Solidarität mit den sogenannten Luxleaks-Whistleblowern ausgedrückt haben und fordern, dass an deren Stelle den Steueroptimierern der Prozess gemacht wird, steht der Rechtsstaat auch an anderer Stelle in Gefahr. Sollte Antoine Deltour in zweiter Instanz verurteilt werden, weil er sein Berufsgeheimnis verletzt hat, müsste sich dringend jemand mit der Frage befassen, ob PWC möglicherweise Täter statt nur Opfer ist. Nicht etwa weil sie Rulings für internationale Konzerne angefertigt haben. Sondern weil sie diese Rulings ungeschützt auf einem Server archivierten, auf den es Hunderte von Zugriffen von Mitarbeitern gab, die diese Rulings nicht mehr angingen als Antoine Deltour. Zu klären, ob diese Fahrlässigkeit eine Verletzung des vom Strafgesetzbuch auferlegten Berufsgeheimnisses darstellt, ist ebenfalls eine Frage der Gleichheit vor dem Gesetz.

Das ist umso wichtiger, da Generalanwalt John Petry Antoine Deltour vorwirft, seinerseits vom Journalisten Edouard Perrin keine ausreichenden Garantien eingeholt zu haben, damit dieser weder den Namen seines Arbeitgebers noch die der Kunden preisgebe. Da es kein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Journalisten mit ihren Quellen (und umgekehrt) einen Vertrag darüber abschließen, wie Erstere mit den Informationen umzugehen haben, die ihnen Letztere zur Verfügung stellen, sondern dies normalerweise durch Vertrauen geregelt wird, wäre es schon bemerkenswert, wenn Deltour unter anderem wegen seiner Naivität im Umgang mit der Presse verurteilt würde, während es für PWC keine Folgen für ihren strafbar schlampigen Umgang mit dem gesetzlich verankerten Berufsgeheimnis gäbe.  

Michèle Sinner
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