Der Staatsrat teilt die Bedenken von Menschenrechtlern und Datenschützern zum geplanten Anti-Terror-Gesetz

Rote Karte

Luxembourg, Gare centrale, Police
d'Lëtzebuerger Land vom 17.02.2017

„Es ist erstaunlich, dass das einem grünen Justizminister geschieht“, sagte CSV-Abgeordneter Gilles Roth dem Land am Mittwoch auf Nachfrage. „Wäre es ein CSV-Justizminister gewesen, wäre das für die grüne Opposition ein gefundenes Fressen.“

Was der rechtspolitische Sprecher der größten Oppositionspartei zuspitzt, ist in der Tat bemerkenswert. Die Rede ist von dem geplanten Anti-Terror-Gesetz, das Justizminister Félix Braz im Dezember 2015, knapp einen Monat nach den Anschlägen in Paris, dem Parlament vorgelegt hatte. Es soll die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden beim Kampf gegen den Terrorismus deutlich erweitern.

Doch schon bald nachdem der Entwurf veröffentlicht wurde, hagelte es Kritik. Sowohl die nationale Datenschutzkommission (CNPD) als auch die Menschenrechtskommission (CCDH) sahen grundlegende Freiheiten wie das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt und verlangten mit Nachdruck, dass Bestimmungen klarer gefasst und unbescholtene Bürger besser vor Polizeiübergriffen geschützt würden.

Daraufhin besserte das Ministerium den Entwurf zweimal nach. Allerdings waren der Minister und seine Beamten dabei offenbar nicht gründlich genug. Denn obschon der Staatsrat den Entwurf nicht grundsätzlich verwirft – in seinem jüngst veröffentlichten Gutachten äußerte er erhebliche Bedenken gegen die geplante Ausweitung der polizeilichen Überwachung. Was die Autoren des Gesetzesvorschlags als „nicht dramatische“ Maßnahmen beschrieben, habe Folgen für verfassungsrechtlich geschützte Freiheiten, wie das Recht auf Privatsphäre, die Unverletzbarkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis, so der Staatsrat, der den Trend in Luxemburg und in den EU-Mitgliedstaaten, Sicherheitserwägungen zunehmend über den Schutz von individuellen Grundrechten zu stellen, mit „une certaine inquiétude“ beobachtet.

Auf 31 Seiten ruft die Körperschaft daher die hohen Hürden in Erinnerung, die die EU-Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg in puncto Polizeiüberwachung gesetzt haben. Auch Anti-Terror-Maßnahmen müssen rechtsstaatliche Prinzipien einhalten, das heißt, sie müssen verhältnismäßig, zweckmäßig und rechtmäßig sein. Das Gremium hat indes erhebliche Zweifel, dass der Brazsche Text diesen Ansprüchen genügt und hat deshalb fünf „oppositions formelles“ angedroht. Diese beziehen sich insbesondere auf Informationspflichten, auf unklare Definitionen, auf den individuellen Rechtsschutz, auf Kontrollmechanismen sowie auf den Schutz des sogenannten „Kernbereichs privater Lebensführung“.

Ob Lauschaktionen in der Privatwohnung, Abhörwanzen im Auto, Observationen oder verdeckte Online-Polizeiermittler: Weil all diese Maßnahmen tief in die Privatsphäre von Verdächtigen eingreifen, und darüber hinaus unverdächtige Dritte treffen können, müssten Einsatzbereich, Ziel und Kontrollbestimmungen „sehr präzise und klar“ formuliert werden. Eben diese Genauigkeit lasse der Text an vielen Stellen missen. Insbesondere die Regelungen zur Online-Durchsuchung kritisiert der Staatsrat. Gemeint sind Trojaner, Überwachungsprogramme, die heimlich von der Polizei in einen Computer eingeschleust und dessen Nutzer ausspähen sollen. CNPD und CCDH hatten in ihren Gutachten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geplanten deutschen Bundeskriminalamts-Gesetz hingewiesen, das unter anderem die Basis für den Einsatz des Staatstrojaners bilden soll. Die Richter bemängelten, es fehle an „einer hinreichenden Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“. Zudem müsse sichergestellt werden, dass zum Beispiel zufällige Besucher nicht mit abgehört werden.

Félix Braz hatte, nach der Kritik von CNPD und CCDH, den Entwurf diesbezüglich umformuliert. Dem Staatsrat geht jedoch die Änderung, die er mit „restant fort discrets quant à l’envergure de la protection“ beschreibt, nicht weit genug – eine Feststellung, die Folgen hat über das geplante Polizeigesetz hinaus. Denn neben den Strafverfolgungsbehörden darf auch der Geheimdienst (Srel) Trojaner zur Online-Überwachung einsetzen. Im erst kürzlich überarbeiteten Geheimdienstgesetz ist der Kernbereich, der in jedem Fall auszusparen wäre, ebenfalls nicht präzise bestimmt. „Das verlangt eine Reaktion des Gesetzgebers, da wird nachgebessert werden müssen“, ist Gilles Roth überzeugt.

Der CSV-Abgeordnete kann das gelassen sagen: Es war seine Partei, die bei der Parlamentsdebatte zu besagter Reform im November vor den Grundrechts-Risiken von Online-Durchsuchungen gewarnt hatte. Ausgerechnet die Christlich-Sozialen, sonst Verfechter einer starken Sicherheitspolitik, gaben sich nachdenklich. Während LSAP-Frak-tionspräsident Alex Bodry und Grünen-Fraktionschefin Viviane Loschetter, zugleich Vorsitzende des Justizausschusses, die Geheimdienstreform lobten und ihre angebliche „Kloerheet“ (Bodry) und „Garantien vun der Proportionalitéit vun de Missioune par rapport zum Schutz vun der Privatsphär vun dem eezelne Bierger“ (Loschetter) betonten, mahnte Gilles Roth, die Reform bleibe „onprezis a vag“ und er schloss sogar eine Nachbesserung nicht aus.

Sie scheint nun unausweichlich. Alex Bodry deutete gegenüber Radio 100,7 diese Woche an, bestehende Lücken könnten gegebenenfalls über Ausführungsbestimmungen geschlossen werden, doch Gilles Roth weist den Vorschlag im Land-Gespräch entschieden zurück: „Das ist verfassungsrechtlicher Unsinn. So etwas gehört ins Gesetz.“ Fast könnte man den Eindruck bekommen, auch nach der Standpauke des Staatsrats sei nicht überall angekommen, wie weitreichend die geplanten Eingriffe gehen – und wie solide im Umkehrschluss die Rechtsgarantien sein müssten.

So scheinen sich die Rollen in der sicherheitspolitischen Debatte verkehrt zu haben: Waren es in der Vergangenheit die Grünen, die in der Opposition mit erhobenem Zeigefinger mahnten, gelingt ihrem Justizminister auch nach zweimaligen Nachbesserungen kein grundrechtekonformer Entwurf. Déi Gréng, die sich gerne als Grundrechtepartei gerieren, haben, geht es um den Schutz der Bürger vor übereifrigen Strafvollzugsbehörden, wohl den Kompass verloren. Vergangene Woche hatte sich Fraktionschefin Viviane Loschetter im Parlament über die Motion der CSV für einen Platzverweis entrüstet und gemeint, sie schäme sich für die „repressiven Methoden“, mit der die Opposition „soziale Probleme“ lösen wolle.

Die ungewohnte Akzentsetzung der CSV ist freilich nicht ohne taktische Erwägungen: Die Partei überlegt laut Gilles Roth, beides – das Anti-Terror-Gesetz, das im Justizausschuss bisher nicht auf der Tagesordnung stand, sowie ihre Forderung nach einem Platzverweis – bei einer der nächsten Sitzungen zu thematisieren: Ihre Motion war vergangene Woche mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt worden mit der Begründung, die Polizei könne mit der Rétention administrative heute schon Störenfriede des öffentlichen Raums für zwölf Stunden einsperren. „Auch dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen“, so Gilles Roth. Deshalb stelle sich die Frage nach dem Einspruchsrecht.

Dass es mit dem Schutz von Grundrechten bei der CSV im Kampf gegen Terrorismus so weit nicht geht, zeigte sich am Mittwoch in Straßburg. Dort diskutierten die EU-Parlamentarier die neue europaweite Anti-Terror-Richtlinie, der Kritiker wie Amnesty International und Human Rights Watch vorwerfen, sie könne dazu herangezogen werden, öffentliche Proteste zu kriminalisieren sowie ethnische, religiöse Gemeinschaften zu stigmatisieren und sie müsse daher dringend mit zusätzlichen Schutzgarantien ausgestattet werden. Der Luxemburger CSV-Abgeordnete Frank Engel mahnte im Plenum zwar, die sozialen Ursachen von Terrorismus nicht zu vergessen, der Terror werde in „unseren Vorstädten“ geboren. Die umstrittene Richtlinie trug er gleichwohl mit.

Die Grünen im Europaparlament stimmten beim anschließenden Votum am Donnerstag gegen die Vorlage. Meris Sehovic, Sprecher des grünen Abgeordneten Claude Turmes, nannte als Begründung für das grüne Nein auf Nachfrage: Die Richtlinie enthalte „zu viele vage Definitionen, die von Regierungen auch genutzt werden könnten, um in Grundfreiheiten einzugreifen“. Vielleicht sollten die Parteikollegen in Luxemburg sich besser mit dem Kollegen in Brüssel abstimmen.

Die Autorin ist Mitglied der Menschenrechtskommission

Ines Kurschat
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