Blod du 28 fevrier 2025

d'Lëtzebuerger Land vom 28.02.2025

Bettel gegen Sanktionen

Xavier Bettel (Foto: sb)verhinderte am Montag bei einem Treffen der 27 EU-Außenminister ein Sanktionspaket gegen ruandische Offiziere und die Miliz M23. Sie nehmen im Ostkongo Territorium ein und töteten dabei bisher um die 7 000 Menschen. In einer Pressemitteilung erklärt Xavier Bettel, man solle „die Ergebnisse der afrikanischen Vermittlungsbemühungen“ abwarten, „bevor Sanktionen umgesetzt werden“. Scharf kritisiert hat déi Lénk diese Entscheidung in einem Presseschreiben. Die Piraten und déi Gréng stellten parlamentarische Anfragen, um mehr über die Beziehungen zwischen Ruanda und Luxemburg zu erfahren. SM

Ehrensache

Flavio Becca, Geschäftsmann und Immobilieninvestor, hat vergangenen Freitag einen Prozess gegen RTL in erster Instanz verloren. Er hatte das Medium im Rahmen der „Aurenaffär“ aufgrund von vermeintlicher Rufschädigung verklagt. Der damalige RTL-Journalist Eric Ewald hatte die Geschehnisse um die geplanten Geschäftsprojekte in Wickringen/Livingen in einem Artikel erklärt und die Korruptionsaffäre der Luxusuhren aufgegriffen. Becca hatte in der hierzulande größten Slapp-Klage insgesamt 365 000 Euro Schadensersatz verlangt. In ihrem Urteil schreiben die Richter, dass der Verdacht auf Geldwäsche schon lange in der Presse bekannt war und Flavio Becca, obwohl er „kein Filmstar“ ist, trotzdem als öffentliche Person zu gelten hat. Die Allgemeinheit habe demnach ein gerechtfertigtes Interesse, Informationen zu diesen Affären zu erhalten. Die Richter schätzen die Klage des Geschäftsmannes als ein Einschüchterungs- und Drohversuch ein „avec injonction de lui conférer un traitement préférentiel au vu (…) des autres procédures judiciaires en cours“. Becca muss dem Journalisten 1000 Euro für die Anwaltskosten zahlen. Ob der Kläger in Berufung geht, steht noch nicht fest. sp

SpaceLU-Gesetz

In der jüngsten Ausgabe der Blätter für Politik geht die Historikerin und Journalistin Jennifer Stange auf die Privatisierung des Weltraums ein. Luxemburg erließ 2017 als zweiter Staat, nach den USA unter Obama, ein Gesetz, das Unternehmen den Abbau von Ressourcen im Weltraum erlaubt. Seitdem sei das Großherzogtum zu einem „Heimathafen der Weltraumwirtschaft und ihren Lobbyorganisa-
tionen“ mutiert. Rechtswissenschaftler wie Stephan Hobe von der Universität Köln argumentieren, es existiere dennoch „keine internationale Vereinbarung, die das Geschäft privater Akteure im Weltraum legitimiert“. Denn die UNO verhandelten in den 1960er-Jahren einen Weltraumvertrag, in dem extraterrestrische Gebiete als Gemeingut definiert wurden. Am Luxembourg Centre for European Law sieht man das anders: dessen Jurist Günes Ünüvar hält es nicht für „realistisch“, Privatunternehmen „zu verbieten, Weltraumressourcen zu nutzen oder zu besitzen“. Er verweist darauf, dass der Weltraumvertrag sich nicht über Privatunternehmen äußert. Vielleicht weil man sich vor 65 Jahren noch keine Privatunternehmer vorstellen konnte, die auf den Mars wollen. Unter der ersten Trump-Regierung wurde bereits ein Dekret erlassen, wonach der Weltraum nicht mehr als „globales Gemeingut“ gilt (und wurde bis 2025 nicht von den Demokraten revidiert.) SM

Inakzeptabel

Es sei „absolut inakzeptabel, dass es keine fachliche Grundlage für die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen des Umweltministeriums gibt“, rief Méco-Präsidentin Blanche Weber während einer Pressekonferenz über die Reform der Naturschutzgesetzgebung am Mittwochmorgen durch den Versammlungsraum. „Méi a méi seier bauen“, lautet das Motto der DP-CSV-Regierung und die Begründung für ihre Naturschutzgesetz-Reform. Eigentlich sei die Idee begrüßenswert, „pauschal“ große Natur-Ausgleichsprojekte anzugehen, doch das von Serge Wilmes (CSV) geführte Ministerium gehe blind vor: Es bestehe kein Inventar von der vorhandenen Artenvielfalt auf bebaubaren Parzellen – somit ist unklar, ob und wie besonders schützenswerte Arten erhalten bleiben. Laut EU-Gesetzgebung muss jedoch eine längerfristige Erhebung von seltenen Arten, wie unter anderem der Haselmaus, dem Uhu, heimischen Orchideenarten und dem Königsfarn gewährleistet werden. „Auch Pionierbäume sind in Siedlungsräumen im vorliegenden Gesetzesvorschlag nicht mehr geschützt“, sagt Claire Wolff, Biodiversitätsbeauftragte des Méco. Falls das Ministerium nicht nachbessert, will das Méco sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Blanche Weber bedauerte zudem, dass oftmals insinuiert werde, das Naturschutzgesetz bremse Bauvorhaben. „Aber die Kommunen haben andere Herausforderungen, sie befürchten beispielsweise Folgekosten durch Bevölkerungswachstum. Außerdem stehen fünf bis zehn Prozent aller Häuser leer“, so die Méco-Präsidentin. SM

Zurück in den Körper

Der liberale Bildungsminister Claude Meisch (Foto: sb) stellte im Rahmen der Screen-Life-Balance Kampagne analoge Angebote im Sinne einer Reduzierung der Bildschirmzeit bei jungen Menschen vor. Die Angebote richten sich an Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren: Die Bëschcrèchen sollen ausgebaut und attraktiver werden; in den Maison Relais soll sich schon ab der Rentrée 25/26 täglich mehr bewegt werden; die LASEP will ihrerseits ihr Angebot steigern und jeden Tag zwei solcher Kurse anbieten. Die Betreuungsstrukturen kriegen Geldspritzen, um in Gesellschaftsspiele (Ludotheken) zu investieren, die Erzieher/innen werden stärker darin ausgebildet, wie digitale Medien sinnvoll in den Alltag der Kinder und Jugendlichen eingebaut werden können. Schüler/innen der Septième, Sixième und Cinquième werden sukzessive in den Genuss von drei statt zwei wöchenlichen Stunden Sportunterricht kommen. Das SNJ baut außerdem die Ferienlager mit Fokus auf Sport aus. sp

Denkmalschutz

Paul Ewen, Präsident der Lëtzebuerger Denkmalschutz Federatioun, ist Neuropsychologe im Hauptberuf und nicht Psychotheraput, wie in der Ausgabe vom 21. Februar im Artikel „Graue Energie“ dargestellt. Die dort ebenfalls genannten „180 000 Wohneinheiten“ sind keine Schätzung Ewens, sondern eine des Institut national pour le patrimoine architectural. Wie es auch das Inpa ist, das empfiehlt, 21 038 Gebäude (nicht 21 000 Wohneinheiten) in den kommunalen PAG als „construction[s] à conserver“ auszuweisen.

Stéphanie Majerus, Peter Feist
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