Leitartikel

Im Land der kurzen Wege

d'Lëtzebuerger Land vom 03.05.2019

Kaum hatte der Rechnungshof Ende Januar festgestellt, dass das Wohnungsbauministerium nicht genau weiß, wie die staatlichen Subventionen für sozialen Wohnungsbau verwendet werden, und dass es den Bedarf an Sozialwohnungen nicht kennt, erschien am Montag ein Bericht über die Subventionierung von Aus- und Neubauten von Krankenhäusern. Er ist ebenfalls kritisch: Offenbar hat das Gesundheitsministerium, das zuständig ist für den staatlichen Krankenhausfonds, zumindest nicht für jedes der zwischen 2007 und 2017 realisierten Projekte einen genauen Überblick über die Entwicklung der Kosten, die der Staat zu 80 Prozent trägt, und über jene, für die er eigentlich nicht aufkommen muss, es aber manchmal doch tut.

1999 schrieb ein Gesetz die Kofinanzierung mehrerer Vorhaben auf einmal fest. Ihr Volumen umfasste 490 Millionen Euro zum damaligen Indexstand. Das Ministerium konnte dem Rechnungshof aber nicht zeigen, inwiefern der Kostenrahmen eingehalten wurde, und falls es Überschreitungen gab, weshalb. Was vielleicht auch daran liegt, dass nicht für jedes Projekt eine Konvention zwischen Krankenhausträger und Ministerium über die Zuteilung der Beihilfen abgeschlossen und eines offenbar sogar realisiert wurde, ohne die Prozedur zur Beantragung der Beihilfe einzuhalten.

Der Bericht sagt nicht, auf welches der vier von ihm untersuchten Projekte sich welche Kritik konkret bezieht. Das mag mit Datenschutz zu tun haben, es verweist aber auch über den Bericht hinaus: Die Krankenhäuser stehen in Konkurrenz miteinander, obwohl alle quasi komplett öffentlich finanziert sind. Im kleinen Land der kurzen Wege hat die Gewährung von Zuschüssen an Klinik-Bauvorhaben auch den besonderen politischen Aspekt, abwechselnd jedem etwas zukommen zu lassen. Zum Beispiel beeilte sich vor vier Jahren Premier Xavier Bettel persönlich, mitzuteilen, dass der Regierungsrat prinzipiell einverstanden sei mit dem Neubau des CHL Centre. So ein Entscheid steht am Anfang der Prozedur, doch damals erhielt er einen ziemlich unumstößlichen Anschein. Vielleicht um zu zeigen, dass nach dem schon weiter fortgeschrittenen Projekt Südspidol das CHL auf keinen Fall vergessen würde?

Die Liste ließe sich fortsetzen. Nachdem das CHL mit dem Neubau seiner Maternité zum Kostenpunkt von rund einer Million Euro pro Bett einen neuen Rekord aufgestellt hatte, wollte die Schuman-Gruppe sich nicht abhängen lassen. Sie gab bekannt, auch die Bohler-Klinik erhalte einen Neubau, darunter Einzelzimmer mit „Grand-Hôtel-Ambiente“. Solche Extras muss ein Klinikträger selber finanzieren; die Genehmigung für die anderen Räumlichkeiten holte Schuman beim Ministerium erst im Nachhinein ein. Verstimmungen um Klinik-Bauvorhaben gibt es immer wieder mit der CNS: Nach den 80 Prozent des Staates übernimmt sie die verbleibenden 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die CNS kann aber erst in einer späten Phase der Genehmigungsprozedur mitsprechen. Als das Südspidol das Ja der Politik erhielt, ohne dass die CNS konsultiert worden wäre, ging das den Gewerkschafts- und Unternehmervertretern im Kassenvorstand so weit, dass sie sich öffentlich aufregten.

Der Rechnungshof bemängelt, dass im Gesundheitsministerium ein einziger Beamter den Krankenhausfonds verwaltet, und fände es am besten, wenn das Ministerium dem Parlament regelmäßig Bericht über den Fortgang der Projekte erstatten würde, wie die Verwaltung für öffentliche Bauten es tut. Das ist viel verlangt: Die Bautenverwaltung ist selber Bauherr, das Gesundheitsministerium nicht. Helfen könnte aber vermutlich, das Verfahren zur Beantragung der Zuschüsse zu überdenken. Laut Gesundheitsreformgesetz von 2010 soll eine großherzogliche Verordnung Modalitäten und Fristen des Genehmigungsverfahrens klarer regeln. Bis heute gibt es die Verordnung nicht. Sie herauszubringen, wäre sicherlich ein guter Anfang.

Peter Feist
© 2024 d’Lëtzebuerger Land