Gehälterrevision

Sinneswandel

d'Lëtzebuerger Land vom 07.04.2011

Gehälterverhandlungen und noch mehr Verhandlungen über eine Gehälterrevision im öffentlichen Dienst folgen seit jeher einer barocken Choreographie zwischen CGFP und ausgewählten CSV-Ministern. Premier Jean-Claude Juncker hatte am Mittwoch kaum ausgeredet, da demonstrierte die kurz zuvor noch zum Äußersten bereite Beamtengewerkschaft wieder allgemeine Zufriedenheit und Dialogbereitschaft. Sie bescheinigte der Regie-rung einen „Sinneswandel“ bei der im CSV-Wahlprogramm und im Koalitions­abkommen angekündigten Senkung der Anfangs-gehälter, an dem auch die LSAP nicht unschuldig sein will. Statt der Anfangsgehälter sollen nun die Praktikantenentschädigungen gesenkt werden, was sich schon weit harmloser anzuhören scheint. Die Stage-Zeit zu Beginn der Laufbahn im öffentlichen Dienst soll von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig die Ent-schädigung auf 80 Prozent des entsprechenden Gehalts oder den qualifizierten Mindestlohn gesenkt werden. Wird der erfolgreiche Praktikant nach drei Jahren vereidigt, beginnt er dann mit einem Anfangsgehalt in der dritten Stufe.

Abgesehen davon, dass der Rapport de la Commis­sion des traitements aux membres du gouvernement eine Senkung der Praktikantenentschädigungen „guère recommandable“ nennt, weil sie Bemühun­gen erschwere, Fach-kräfte aus der Privatwirtschaft abzu-werben, überrascht der neue Vorschlag doch. Denn Staats- und Gemeinde-arbeiter brauchen keinen Stage abzulegen, so dass ihre Entschädigung zwangsläufig nicht gesenkt würde. Dabei wollte die CSV nicht zuletzt in diesem Bereich das Lohnniveau im öffentlichen Dienst senken, um die Abwanderung von Arbeitskräften aus mittelständischen Betrieben und der Industrie zu bremsen und so indirekt das Lohnniveau in der Privatwirtschaft zu senken.

Der Premier bemühte sich auch, das geplante Bewertungssystem zu verharmlosen. Es soll nun aus einem jährlichen Mitarbeiter-gespräch und einem „Bewertungsvorschlag“ mit Rekursrecht bei wichtigen Änderungen in der Laufbahn der Beamtem bestehen. Dafür soll eine Entlassungsprozedur nicht nur für schwerwiegende Vergehen, sondern auch für berufliche Unzu-länglichkeit eingeführt werden. Die Beförderungsmechanismen sollen abgebremst werden, die derzeitige offene Laufbahn soll „niveau général“ heißen und erst nach zwölf Dienstjahren angestrebt werden. Der Endgrad kann erst nach 20 Jahren erreicht werden und aus den Annalen sollen Biennalen werden. So will der Staat Geld sparen. 

Romain Hilgert
© 2024 d’Lëtzebuerger Land