Amnestie für die Bommeleeërten?

Wahrheit statt Gerechtigkeit

d'Lëtzebuerger Land du 16.05.2014

Zu einem bis heute ungeklärten Kapitel der politischen Geschichte erzählte Pre­mierminister Xavier Bettel vergangenen Freitag, dass die Regierung über eine Amnestie für die Bommeleeërten der Achtzigerjahre diskutiert habe. Sie habe das Gesuch aber abgelehnt, damit die Justiz ihrer Arbeit nachkommen könne. Die gegenteilige Entscheidung wäre auch überraschend gewesen. Denn während eines laufenden Gerichtsverfahrens, schon vor der Urteilsverkündung einen Straferlass zu beschließen, käme einer atemberaubenden Rechtsbeugung und Missachtung der Gewaltentrennung gleich.

Das Gesuch stammt von der Verteidigung der beiden ehemaligen Beamten der Brigade mobile de la gendarmerie, die seit bald anderthalb Jahren vor Gericht sitzen. Als mutmaßliche Beteiligte an den anderthalb Dutzend Bombenanschlägen sollen mit diesen kleinen Fischen die großen Fische geködert werden. Das Gesuch entbehrt auch nicht eines gewissen Humors, da die Verteidigung bisher nicht müde wurde, die Unschuld ihrer Mandanten zu beteuern. So dass sich die Frage stellt, wie über allen Maßen Unschuldigen überhaupt ein Straferlass gewährt werden könnte, bevor sie überhaupt verurteilt wären.

Selbstverständlich kann man nach inzwischen 168 Verhandlungstagen die Ungeduld der Verteidigung nachempfinden, umso mehr als sie nach eigenen Angaben eine Honorarpauschale ausgehandelt hatte. Aber das Amnestiegesuch wirft eine ernsthaftere Frage auf. Denn nach der Vernehmung aller noch lebenden Verdächtigen, sei es als Angeklagte, sei es als Zeugen, ist es dem Gericht nicht gelungen, auch nur einen von ihnen in seinen Widersprüchen zu verfangen oder ein besseres als das beim deutschen Bundeskriminalamt gekaufte, politisch fadenscheinige Tatmotiv auszumachen. Seither dreht sich der Prozess Woche für Woche im Kreis.

Unter diesen Umständen kann man das Amnestiegesuch der Angeklagten beinahe wie ein verklausuliertes Angebot zu einer Kronzeugenregelung lesen. Obwohl eine solche nicht im Luxemburger Strafrecht vorgesehen ist, haben das Gericht und die Staatsanwalt schon wiederholt Zeugen angeboten, dass es „dem ersten, der mit der Wahrheit herausrückt, nicht am schlechtesten ergeht“. Und zufällig ließen sich erst vergangene Woche die Spitzen von Justiz und Polizei von deutschen Staatsanwälten die Vorzüge der Straffreiheit für jene Terroristen erklären, die ihre Mittäter der Justiz ausliefern.

Wobei mangels einer Kronzeugenregelung hierzulande ein Amnestiegesuch für die Terrorwelle der Achtzigerjahre eher auf das Angebot hinauslaufen dürfte, die Strafverfolgung einzustellen, damit ein sich nunmehr unbehelligt fühlender Protagonist doch noch mit der Wahrheit herausrückt: Wer steckte während der weltweiten Endschlacht im Kalten Krieg hinter der zeitgleich mit Anschlägen in den Nachbarländern durchgeführten Anschlagserie? In der inzwischen leider nicht mehr ganz abwegigen Überzeugung, dass es dem Gericht weder gelingen wird, die Schuldigen zu bestrafen, noch die Hintergründe der Anschläge zu ergründen. Wenn man also Gefahr läuft, weder das eine, noch das andere zu bekommen, hieße die schmerzliche Alternative, auf das eine zu verzichten, um wenigstens das andere zu bekommen.

Denn die Erfahrung lehrt, dass im Laufe der Zeit die historische Wahrheit der Gesellschaft zu Recht oder zu Unrecht nützlicher erscheint als die Gerechtigkeit. Der kluge Francesco Rosi hatte das zehn Jahre vor den Bommeleeërten in in seinem Film Cadaveri eccellenti über die politischen Attentate in Italien durchdiskutiert. Zum Schluss des Films meint ein Politiker, die Wahrheit sei nicht immer revolutionär. Der Rest ist Schweigen.

Romain Hilgert
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