Versuch einer militärsoziologischen Annäherung nach Boxemännercher und Bommeleeër

„En Uerder as keng Diskussiounsgrondlag“

d'Lëtzebuerger Land du 14.02.2014

Das Verhältnis der Luxemburger zu ihrem Militär wird geprägt durch die Erfahrungen der Älteren mit der Wehrpflicht bis Ende der Sechzigerjahre. Ab der Einführung der Berufs- und Freiwilligenarmee hörte diese Institution auf, eine Stätte der sozialen Begegnung zu sein, in der sich alle sozialen Schichten zumindest während der Militärdienstzeit auf einer Ebene wiederfanden. Das Interesse am Militär und am Militärischen ist kaum vorhanden. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass eigenes Militär weder für die Entstehung noch für den Bestand Luxemburgs in seiner heutigen Form jemals von Bedeutung gewesen ist. Es gibt keinen Ort der Erinnerung an blutige Schlachten, aus denen eine Nation hervorgegangen ist. Luxemburgisches Militär hat eine Symbolfunktion im Verständnis nationaler Souveränität aus der Sicht des 19. Jahrhunderts. Luxemburgische Streitkräfte haben in der Zeit der militärischen Postmoderne im Rahmen von international legitimierten und multinational betriebenen Bündnissen einen deutlichen Sinnzuwachs erfahren. Dies wird in der Öffentlichkeit am Rande zur Kenntnis genommen. Kurzzeitige Aufmerksamkeit erringen lediglich besonderer Vorkommnisse, wie zum Beispiel der administrativ-juristischer Streit um die Postenbesetzung an der Armeespitze oder der Unmut der unteren Chargen, der in der sogenannten Boxemännercher-Affaire kulminierte und in weiten Teilen der Bevölkerung eher Belustigung hervorrief. Eine Reihe von Aussagen im sogenannten Bommeleeër-Prozess offenbart jedoch, dass das Verhältnis der Militärs beziehungsweiuse des Militärs zu Staat und Gesellschaft, sowie innere Verfasstheit und das geistiges Rüstzeug einer genaueren Analyse unterzogen werden sollten. Das Mittel hierzu bietet die Randwissenschaft der Militärsoziologie. Sie kann das notwendige spezifische Instrumentarium bereitstellen, um eine Reihe der im vorerwähnten Prozess zutage geförderten Phänomäne einer wissenschaftlichen Interpretation beziehungsweise Klassifikation zugänglich zu machen. Teilweise werden diese Phänomäne in der Öffentlichkeit als absonderliche Spezifika einer vom Zivilen und seinen Werten deutlich entrückten eigenen Welt wahrgenommen und mit entsprechendem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen.

Man könnte zuforderst den im Titel konstruierten Zusammenhang von Militär und Bommeleeër bestreiten. Schließlich sind die, um die es als Zeugen, Angeklagten und sonstige Protagonisten geht, keine aktiven Soldaten. Vielmehr handelt es sich um Polizisten beziehungsweise Gendarmen oder Geheimdienstler die teilweise noch im aktiven Dienst, im Ruhestand oder bereits tot sind. Bis auf die Zollbeamten dürften in der Aufzählung alle Arten von staatlichen Waffenträgern außer der Armee an sich genannt sein. Einem luxemburgischen Spezifikum ist es geschuldet, dass ausnahmslos alle staatlichen Waffenträger ihre Laufbahn als Armee-Freiwillige begannen. Erst seit wenigen Jahren werden die Angehörigen der mittleren Polizeilaufbahn überwiegend direkt aus dem Zivilleben rekrutiert um anschließend in einer mehrmonatigen paramilitärischen Grundausbildung auf ihre zweijährige Polizeiausbildung vorbereitet zu werden. Auf der Ebene der Offiziere sah die Sache insofern etwas anders aus, als diese ihre Ausbildung an der belgischen Militärakademie absolvierten. Die beiden ersten Jahre wurden gleichermaßen von Polizei- wie Armeeoffizieren absolviert, woran sich für die Polizei- und Gendarmerieoffiziere eine akademische Ausbildung in Kriminologie anschloss. In der weiteren Vergangenheit wurden auch Gendarmerie-Offiziere an der Militärakademie im französischen Melun beziehungsweise an der Akademie von Saint-Cyr ausgebildet.1 Die Ausbildungszeit der implizierten Offiziere stand unter dem Eindruck der Unruhen der späten 60er-Jahre. Unteroffiziere der Armee wurden und werden, nachdem sie eine gewisse Zeit als Mannschaftsdienstgrade gedient haben, in Belgien ausgebildet. Seit einigen Jahren geht die Polizei dazu über, unter Uni-Absolventen mit Master-Diplom Personal zu rekrutieren, welches anschließend in Belgien eine zweijährige akademische Ausbildung in „police-management“ durchläuft, um danach in den aktiven Dienst als Polizeioffiziere zu treten. Ob diese veränderte Rekrutierungspraxis den gewünschten Erfolg zeitigt, scheint umstritten. Eine Reihe von öffentlichen Statements aus den Reihen der mittleren Laufbahn lässt auf ausgeprägte Divergenzen betreffend Führungsprinzipien und Praxis der Polizei zwischen Akademikern und Nichtakademikern im Polizeidienst schließen.2

Einige Zeitumstände werfen Fragen auf zum Wesen des Militärischen in Luxemburg. Selbstverständnis der Militärs, sowie Verhältnis zu Staat und Gesellschaft waren und sind ebensowenig Gegenstand politischer oder öffentlicher Erörterungen wie der organisationskulturelle Rahmen, die innere Verfasstheit der Institution Militär an sich.

Wie ein roter Faden zieht sich bei den durchwegs älteren, als Zeugen im Bommeleeërprozess vernommenen Offizieren und Unteroffizieren aus Polizei, Gendarmerie und Geheimdienst ein bestimmtes Erklärungs-, Argumentations- und auch Rechtfertigungsmuster. Es lassen sich so die Begriffe „Hierarchie“, „Autorität“, „Befehl“ und „Kompetenz“ isolieren. Im Bereich des Militärs oder der Polizei mag einem dies normal erscheinen. Als passende wissenschaftliche Erklärung wird oft das Bürokratiemodell von Max Weber beziehungsweise das Modell der „Totalen Institition“ von Erving Goff­mann herangezogen. Beide Autoren haben theoretische Grundlagenarbeit geleistet, die jedoch vor allem im scholastischen Bereich ihre Berechtigung findet, da sie von Idealtypen ausgeht. Einen direkten, praktischen Bezug zur Problematik, die sich im Verlauf des Bommeleeëer-Prozesses herausschälte, bietet die Arbeit des niederländischen Soziologen Geert Hofstede3. Er hat unter anderem die Kulturdimensionen Machtdistanz und Unsicherheitsvermeidung in die wissenschaftliche Debatte eingeführt und machte diese quantitativ fassbar. Mit diesen Instrumenten untersuchten die Sozialwissenschaftler Soeters und Recht eine Reihe von Militärakademien in 18 Ländern.4 Diese Unterteilung nach Nationen ist insofern interessant, als sie eine Spur legt zu einer möglichen Erklärung für Verhaltensweisen wie sie eingangs beschrieben wurden. Das Steuerungsverständnis, das heißt die Vorstellung der Offiziere, wie die Organisation Militär beziehungsweise Gendarmerie/Polizei zu funktionieren hat, wird wesentlich durch die Ausbildung an Militärakademien bestimmt. Insofern ist die Untersuchung der Institute, welche die Luxemburger Offiziere prägte, durchaus von Interesse und bietet einen möglichen Erklärungsansatz für die teilweise abstrus wirkenden Auftritte vor Gericht.

Als Machtdistanz (power-distance) beschreibt Hofstede das Ausmaß, bis zu welchem die weniger mächtigen Mitglieder von Institutionen beziehungsweise Organisationen eines Landes erwarten und akzeptieren, dass Macht ungleich verteilt ist. Institutionen wie Familie, Schule und die Gemeinschaft bilden die Hauptelemente einer Gesellschaft; unter Organisation sind im untersuchten Fall die Streitkräfte zu verstehen.

Unsicherheitsvermeidung (uncertainty-avoidance) definiert Hofstede als der Grad, in dem die Mitglieder einer Kultur (im vorliegenden Fall einer Militärkultur) sich durch ungewisse oder unbekannte Situa­tionen bedroht fühlen. Dieses Gefühl drückt sich unter anderem in nervösem Stressß und einem Bedürfnis nach Vorhersehbarkeit aus: ein Bedürfnis nach geschriebenen und ungeschriebenen Regeln.

Machtdistanz und Unsicherheitsvermeidung spiegeln das herrschende Steuerungsverständnis wieder:

Die Darstellung zeigt deutlich ein romanisches Cluster in Quadrant a, das von Frankreich, Ita­lien, Belgien, Spanien und Brasilien gebildet wird. Hier findet sich hohe Machtdistanz begleitet von hoher Unsicherheitsvermeidung. Hofstedes Untersuchungen im Zivilsektor bestätigen diesen Befund. Soeters und Recht vermuten einen Zusammenhang mit der römisch-katholischen Kultur, wobei der Spruch „Roma locuta, causa finita“ beispielhaft das Steuerungsverständnis reflektiert. Die katholische Kirche ist streng hierarchisch pyramidal strukturiert und weist somit starke Gemeinsamkeiten mit einer klasssischen Militärbürokratie auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die entscheidenden Protagonisten der Bommeleeër-Affaire ihre militärische Ausbildung vor 1980 absolviert haben und von Teilen des sozialen Wertewandels, der sich auch im militärischen Bereich etabliert hat, nicht betroffen waren. Ein Paradebeispiel für den Parameter Machtdistanz sind verschiedene Aussagen zur Person des früheren Colonel Aloyse Harpes. Aufgrund seines Wesens wurde ihm von Untergebenen der Spitzname „Ghaddafi“ verpasst. Diskussionen mit ihm seien nicht möglich beziehungsweise sehr einseitig gewesen. Widerspruch sei nicht geduldet worden. Er selbst hat sich bei seiner Vernehmung auch ganz unzweifelhaft als Chef charakterisiert, als derjenige, der das letzte Wort hat und Entscheidungen trifft. Seine hierarchische Position ließ er damals auch nicht von einem U-Richter untergraben, mit dem er seinerzeit einen Kleinkrieg um Kompetenzen führte. Die in der Gendarmerie herrschende Machtdistanz ließ selbst Offiziere kuschen. Insofern zeugt die Anmahnung der Richterin Sylvie Conter, die jüngeren Offiziere hätten sich stärker auflehnen müssen, von einer gewissen, fast komisch wirkenden Unkenntnis. Von Militärs, die in der beschriebenen Weise geprägt wurden, kann keine Zivilcourage erwartet werden. Dies wäre ein inhärenter Widerspruch. Wie Aloyse Harpes selbst aussagte, durchlief er, nachdem er zuvor zehn Jahre Armeeoffizier gewesen war, seine Ausbildung zum Gendarmerieoffizier an der Akademie im französischen Melun. Der Polizeioffizier Charles Bourg, der auch im Prozess eine Rolle spielt, wurde an der ebenfalls französischen Militärakademie Saint-Cyr ausgebildet. Bei den entscheidenden Faktoren Machtdistanz und Unsicherheitsvermeidung weisen sowohl Belgien wie auch Frankreich Spitzenwerte auf. Ein Blick in die Geschichte verstärkt die aufgezeigte Tendenz. Die Tatsache, dass die Keimzelle der luxemburgischen Nachkriegsarmee britischen Ursprungs ist, lässt sich nicht nur am Drill und dem Uniformschnitt (Baratheas) ablesen, sondern wesentlich an der Prägung der inneren Organisation. Dies geht auf die Kriegsjahre zurück, in denen das reguläre luxemburgische Militär in die britischen Streitkräfte integriert war. Die Untersuchung von Soeters und Recht zeigte deutlich, dass die an der britischen Militärakademie herrschende Kultur sich überdeutlich von der zivilen Kultur des Vereinigten Königreichs unterscheidet. In allen anderen untersuchten Fällen besteht zwischen den jeweiligen Militärkulturen und der entsprechenden Zivilkultur ein weitgehender Gleichklang. In Fall der Briten jedoch herrscht eine extrem hohe Machtdistanz, welche die Werte des erwähnten romanisch-katholischen Clusters noch übertrifft. Dieser Umstand wird von den Autoren als Nachklang der aristokratisch dominierten britischen Klassengesellschaft interpretiert. Als kleines Zwischenergebnis kann man also festhalten, dass sowohl die Ausbildung der bestimmenden Akteure sprich Offiziere, wie auch der militärkulturhistorische Hintergrund des luxemburgischen Militärs förderlich für die inkriminierten Mängel bei der Bearbeitung der Bommeleeër-Affaire waren, beziehungsweise sind. Die weitgehend widerspruchslose Akzeptanz offensichtlich unsinniger Befehle, unwirksamer Methoden, dysfunktionaler Strukturen und Formalien durch Offiziere und Unteroffiziere kann durch Machtdistanz erklärt werden. Ein offener Widerspruch, Kritik oder gar die von Richterin Sylvie Conter angemahnte Auflehnung hätten, neben zu erwartenden formalen und informalen Sanktionen, auch Unsicherheit in das Gesamtsystem gebracht. Diese wiederum gilt es, prägungsbedingt, tunlichst zu vermeiden.

Diese verhaltensbestimmenden Prägungen waren und sind Produkt der unmittelbaren Nachkriegszeit. Die Neuordnung der Sicherheitskräfte, das heißt die Fusion von Polizei und Gendarmerie zur Police Grand-Ducale, brachte auch den Beginn der Abkehr vom Militärischen mit sich. Dies trifft mehr auf die Offiziere mit neuerdings zivil-akademischer Erfahrung zu, als auf die unteren Ränge mit einer nach wie vor militärischen, beziehungsweise para-militärischen Eingangsprägung. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Leserbrief eines Polizisten im Unteroffiziersrang.5 Dieser wagte sich bezeichnenderweise erst gegen Ende seiner aktiven Dienstzeit mit seiner Kritik am vorgesetzten Offizier-Corps aus der Deckung und einige seiner Statements liefern zusätzliche Informationen, beziehungsweise dienen der Illustration. Ähnliches gilt für den Beitrag eines Vorstandmitglieds der nationalen Polizeigewerkschaft SNPGL asbl. In diesem Beitrag wird ein abgrundtiefes Misstrauen der Polizei-Unteroffiziere gegenüber den Offizieren beschrieben.6 Beide Autoren liefern subjektiv praktische Beispiele für diverse Mißstände beziehungsweise aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Privilegien auf der Seite der Offiziere. Den Beiträgen ist eine gewisse Nostalgie gemein, die den als klarer empfundenen Verhältnissen von früher anhängt. Seit einer Reihe von Jahren werden Polizei-Offiziere nicht mehr über eine militärische Schiene rekrutiert, sondern nach einem abgeschlossenen zivilen Studium. Anschließend absolvieren sie eine polizeispezifische Ausbildung in Police-Management. Dieser zivilistische Ansatz folgt dem europäischen Trend einer nicht-militärischen zivilen Polizei. Folge hiervon ist auch eine Abkehr von quasi-militärischen Führungsprinzipien, das heißt Handlungsanweisungen werden notwendigerweise weniger klar und allumfassend. Es treffen zwei Welten aufeinader. Was die eine Seite als „Subsidiarität“ betrachtet, als Überlassen von Einzelheiten an die besser informierten Akteure vor Ort, wird von der anderen Seite als Ignoranz der praktischen Probleme empfunden. Subsidiarität (mission-command; Führen mit Auftrag) setzt allerdings zwingend voraus, dass die Untergebenen über die weiterführenden Absichten der Vorgesetzten informiert sind, um auch ohne detaillierte Einzelanweisungen selbstständig im Sinne der Absicht des Führenden handeln zu können. Diese wesentlich effizientere Art der Führung bedeutet jedoch einen vollständigen Kulturwechsel nicht hin zum Zivilen, sondern weg vom Führen mit Befehl, hin zum Führen mit Auftrag.

Neben den beschriebenen Kulturdimensionen Machtdistanz und Unsicherheitsvermeidung ist im Gesamtkontext auch noch der Faktor der Kohäsion von entscheidender Bedeutung, wenn man Vorgänge und Verhaltensweisen im Milieu der Militärs analysieren will. Ob Gruppenkohäsion im Zusammenhang mit Machtdistanz und Unsicherheitsvermeidung zu Straftaten geführt hat oder zu deren Verschleierung, beziehungsweise zur Verhinderung der Aufklärung, muss im weiteren Verlauf des Prozesses beziehungsweise neuer Enthüllungen eine spezifische Analyse ergeben. Momentan deutet der Verlauf des Prozesses auf eine sehr starke horizontale Kohäsion in den Reihen der Offiziere hin. Es scheint möglich, dass deren Wertvorstellungen in Konkurrenz stehen zu Vorgaben der Verfassung beziehungsweise der Gesetze, die in ihrer Eidesformel enthalten sind. In diese Richtung weist die Analyse ausländischer Fachleute, die den Tätern Idealismus zuschreibt. Hierzu sei bemerkt, dass Idealvorstellungen von informellen Gruppen nicht deckungsgleich mit denen des Staates beziehungsweise der Gesellschaft sein müssen. Im vorliegenden Fall dürfte es sich um das Ideal eines starken, notfalls autoritär handelnden Staates und einer kommunitaristischen Gesellschaft handeln. Es ist für einen Staat höchstproblematisch, wenn leitende Mitglieder seiner bewaffneten Organe handlungsleitenden konkurrierenden Werten anhängen. Schließlich muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Eidesformel der Luxemburger Militärs „Je jure fidélité au Grand-Duc, obéissance à la constitution et aux lois de l’Etat et soumission à la discipline militaire“ problematisch sein kann. Was, wenn Treue zum Großherzog und die Unterwerfung unter militärische Disziplin nicht unbedingt deckungsgleich mit der Verfassung und den Gesetzen des Staates sind? Hier stellt sich die Frage Rechtsordnung, das heißt der Hierarchisierung der Rechtsgüter. Wem ist schlussendlich die Loyalität geschuldet ?

Vermutlich sind die Luxemburger Militärs ein ergiebiges Feld für sozialwissenschaftliche Studien. Ganz gewiss wird dem Bereich seitens der politischen Klasse, aber auch seitens weiter Teile der Öffentlichkeit, nicht die notwendige Beachtung zuteil. Dies wird überdeutlich an der Bemerkung des Ex-Premiers Juncker, die Kontrolle des Geheimdienstes habe nicht zu seinen Prioritäten gehört. Es bleibt abzuwarten, ob dem Militärischen unter der neuen Regierung mehr Interesse entgegengebracht wird.

1 Harpes A. Aussage vom 10.12.2013, sowie B.Geiben in: Ben Geiben revisited. Der rote Faden. Editions Saint Paul. Luxemburg. 2013. S 28.
Reiner Hesse
© 2024 d’Lëtzebuerger Land