Soll das Volk in einem Referendum die geplante große Verfassungsrevision gutheißen? Die CSV versucht, ihr Wahlversprechen zu vergessen

Kein Spielzeug für Demagogen

d'Lëtzebuerger Land vom 24.02.2011

Eigentlich sollten die Wähler nächstes oder übernächstes Jahr in einem Referendum über die Revision der Verfassung abstimmen. Der Entwurf zur Revision war am 21. April 2009 vom Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses für Institutionen und Verfassungsrevisionen, Paul-Henri Meyers (CSV), im Parlament deponiert worden, und die geplante „modification et nouvel ordonnancement de la Constitution“ soll aus dem von der politischen und rechtlichen Praxis stellenweise überholten Grundgesetz eine moderne Verfassung mit 25 zusätzlichen Artikeln machen.

Lange hatte insbesondere die CSV gemeint, die Verfassung müsse konservativ sein und Beständigkeit gewährleisten, so dass sie nur in homöopathischen Dosen verändert werden dürfe. Doch nun soll eine General­erneuerung vorgenommen werden, die sich nur mit den großen Revisio­nen nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg vergleichen lässt. Deshalb tauchte rasch der Vorschlag auf, nach der Verabschiedung der Revi­sion in erster Lesung durch das Parlament die zweite obligatorische Lesung gemäß Artikel 114 der Verfassung durch ein Referendum zu ersetzen.

Wann die erste Lesung im Parlament erfolgt, ist noch nicht abzusehen. Die Regierung hatte ihre Stellungnahme für vergangenen Herbst versprochen. Doch bisher hat Justizminister François Biltgen dem Parlamentsausschuss lediglich ein Papier über eine Justizreform vorgelegt, durch die unter anderem das erst 1996 geschaffene Verfassungsgericht wieder abgeschafft würde und alle Gerichtsbarkeiten im Obersten Gerichtshof gipfelten. Das Gutachten des Staatsrats soll bis zum Sommer vorliegen, danach dürfte der Entwurf noch einmal überarbeitet und erneut begutachtet werden, so dass die Vorbereitungen sich fast bis zum Ende der Legislaturperiode hinziehen könnten.

Durch ein Referendum würde die Revision jedenfalls eine breite demokratische Legitimation erfahren. Es wäre überhaupt das erste Mal in der mehr als 150-jährigen Staatsgeschichte, dass eine Verfassung durch das Volk ratifiziert würde.

Schon 1999 hatte die CSV mit der DP im Koalitionsabkommen abgemacht: „Si le projet de Constitution trouve l’accord de la Chambre des Députés, le Gouvernement propose que le texte ainsi arrêté soit soumis au peuple souverain sous les conditions à déterminer par la loi dans le cadre d’un référendum à caractère consultatif.”

In ihrem Wahlprogramm hatte die CSV dann vor zwei Jahren versprochen: „Die CSV wird die Verfassung global überarbeiten, damit sie die reelle Verfassungspraxis präziser beschreibt und ein zusammenhängendes, logisch aufgebautes Grundgesetz wird. Diesen Gesamtentwurf wollen wir dem Volk mittels Referendum zur Zustimmung vorlegen.“ In der Partei soll sich vor allem der damalige Präsident François Biltgen für ein Referendum stark gemacht haben, während Premier Jean-Claude Juncker und der damalige Justizminister Luc Frieden sich eher zurückhielten.

Ausschussvorsitzender Paul-Henri Meyers hatte im November vergangenen Jahres von Zweifeln am Nutzen einer Volksbefragung berichtet. Bei der Vorstellung der Aufsatzsammlung La refonte de la Constitution luxembourgeoise en débat hatte er gemeint, dass die Organisation eines Referendums vielleicht doch keine so gute Idee sei, ohne ganz deutlich zu machen, ob dies nun seine persönliche Ansicht oder diejenige seiner Partei oder der Koalition ist. Die neue Verfassung sei jedenfalls ein sehr komplexes Werk, das den juristischen Sachverstand der Wähler herausfordere. Eine Volksbefragung könne auch verschiedene politische Fallen haben. Deshalb habe insbesondere der knappe Ausgang des Referendums über den Europäischen Verfassungsvertrag 2005 die Begeisterung vieler Politiker für eine Volksbefragung über eine Verfassungsreform merklich abgekühlt.

Weit eindeutiger war dann Premier Jean-Claude Juncker vor vier Wochen. Er meinte, dass der Verfassungstext zu komplex sei, um mit Ja oder Nein darüber abstimmen zu können. Außerdem stamme die Idee des Referendums keinesfalls von ihm. Er wolle sich einem Referendum nicht widersetzen, wenn sich das Parlament dafür entscheide, aber er werde nicht dafür eintreten.

Dabei hatte Juncker in seiner Erklärung zur Lage der Nation im Mai 2003 versprochen: „Mir proposéieren d’Aféierung vun der Méiglechkeet vun engem Verfassungsreferendum. […] Et geet een ni e Risiko a wann een d’Vollek eescht hëllt: mir hunn net d’Vollek gewielt mee d’Vollek huet eis gewielt. […] De Referendum ass kee Spillgezei fir Demagogen a Populisten. Et ass een Instrument dat a grousse Momenter dem Rendez-vous mam Vollek eng souverän Gréisst gëtt.”

Daraufhin änderte das Parlament Artikel 114 der Verfassung und schuf mit dem Gesetz über nationale Referenden von 2005 den gesetzlichen Rahmen für solche Volksbefragungen über Verfassungsrevisionen. Doch nun soll das eigens vorbereitete Instrumentarium am besten ungenutzt bleiben.

Denn schon im Koalitionsabkommen von 2009 geht nur noch die Rede von einer „Modernisation des dispositions constitutionnelles sur base de la proposition de révision déposée à la Chambre des députés le 21 avril 2009”. Die LSAP hatte während der Koali­tionsverhandlungen ein Referendum nicht für nötig befunden, denn die geplante Verfassungsreform stellt für Parteipräsident und Verfassungsspe­zia­list Alex Bodry „keine Umwälzung“ und keine „Regimeänderung“ dar. Die Vorrechte des Großherzogs und anderer Institutionen würden nicht neu gewichtet.

Doch während eines Symposiums über die Analyse der Wahlen von 2009 am vergangenen Freitag an der Universität plädierte Kammerpräsident Laurent Mosar (CSV) für ein Referendum über eine Verfassungsrevision, weil dies einem elementarem Prinzip von Demokratie und Bürgerbeteiligung gerecht werde. Vorausgesetzt selbstverständlich, dass die Revision „substantielle Änderungen“ vorsehe.

Ob der nun vorliegende Revisionsvorschlag solche „substantielle Änderungen“ vorsehe, die ein Referendum rechtfertigten, darauf wollte der Kammerpräsident sich auf Nachfrage lieber nicht festlegen. Substantiell sei, wenn beispielsweise Vorrechte von Institutionen, etwa des Staatsoberhaupts, geändert würden, nicht „zwei oder drei Artikel umgeschrieben und nur die äußere Erscheinung neu herausgeputzt“ würden. Deshalb wolle er erst einmal abwarten, wie der Revi­sionsvorschlag am Ende aussehen werde. Hinzu komme, dass in der interinstitutionellen Arbeitsgruppe von Parlament, Regierung und Staatsrat auch über die Reform des Staatsrats diskutiert werde und sich die Frage dann stelle, wie diese sich in der Verfassung niederschlage.

Kammerpräsident Mosar, der vor zwei Jahren dafür kritisiert worden war, dass er sich ins Wahlgeschäft eingemischt und öffentlich aufgerufen hatte, das Referendum über die Vorrechte des Großherzogs abzulehnen, räumt ein, dass er anderer Meinung als der Staatsminister sei. Aber er weist darauf hin, dass er sich in Einklang mit dem Wahlprogramm ihrer Partei befinde.

Eine der Ursachen für das Wahlversprechen der CSV, ein Referendum zu organisieren, hat mit einem kleinen Konstruktionsfehler im Referendumsgesetz von 2005 zu tun, das vorsieht, dass fünf Wähler genügen, um ein Initiativkomitee darzustellen und eine landesweite Unterschriftensammlung in allen Rathäusern auszulösen. Denn genau das war schon einmal einem anfänglich fünfköpfigen und danach nur noch vierköpfigen Stammtisch um den Differdinger Invalidenrentner Jeannot Pesché gelungen, als das Parlament die konstitutionellen Vorrechte des gegen das Euthanasiegesetz militierenden Großherzogs beschnitt. Statt der erforderlichen 25 000 Wähler konnte die Initiative allerdings nur 796 Unterzeichner für die Monarchie mobilisieren.

Mit ihrem Wahlversprechen wollte die CSV lieber selbst ein Referendum organisieren, als sich von der ADR oder wieder von fünf Freischärlern unter Druck setzen zu lassen. Dafür kündigt das Koalitionsabkommen von 2009 zwar kein Referendum, aber dafür eine „Adaptation de la loi sur le référendum du 4 février 2005“ an, die vor allem in der Erhöhung der Mindestzahl von Mitgliedern des Initiativkomitees bestehen soll, das eine amtliche Unterschriftensammlung zugunsten eines Referendums erwirken kann. Doch derzeit genügen noch immer fünf Wähler, um die Prozedur auszulösen.

Gegner eines Referendums glauben, nach der Erfahrung mit Referenden im Ausland und ihrer Ansicht nach vielleicht sogar mit dem Referendum von 2005 über den Europäischen Verfassungsvertrag, dass ein Teil der Wähler bei einer Volksbefragung nicht über die Verfassungsrevision urteilt, sondern der Regierung aus völlig anderen Gründen, wie den Indexmanipulationen oder den Steuererhöhungen, einen Denkzettel verpassen würde.

LSAP-Präsident Alex Bodry befürchtet zudem, dass es zu einer Koalition von Gegnern einzelner Verfassungsartikel kommen kann. Wenn aber 20 Prozent der Wähler gegen die Verfassung stimmen, weil ihnen der Stellenwert der luxemburgischen Sprache unzureichend erscheint, andere 20 Prozent die Trennung von Staat und Kirche verlangen und wiederum andere 20 Prozent dem Großherzog seine alten Vorrechte zurückgeben wollen, ist die Verfassung mehrheitlich abgelehnt. „Und dann stehen wir wieder mit der alten Verfassung da, die eigentlich niemand haben will“, meint Bodry.

Romain Hilgert
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