Leitartikel

Mariage pour tous

d'Lëtzebuerger Land du 04.08.2017

Mit der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Steuerreform wollte die Regierung sich nicht nur die Sympathie der Wähler zurückkaufen, die sie sich mit ihrem Sparpaket verscherzt hatte. Sie wollte auch ihren modernen, weltoffenen Reformwillen in gesellschaftspolitischen Fragen unter Beweis stellen, indem sie ein Versprechen einlöste, dessen Verwirklichung während Jahren als technisch undurchführbar dargestellt worden war: die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepaare ab nächstem Jahr.

Erwerbstätige Frauen klagten seit langem, dass sie bei der gemeinsamen Veranlagung mit Ehegattensplitting in Klasse 2 als bloße „Hinzuverdienerinnen“ angesehen und unverhältnismäßig besteuert werden. Aus Rücksicht auf die ihr lieben Mittelschichtenfamilien, die massiv zur Kasse gebeten worden wären, schuf die liberale Koalition jedoch die Steuerklasse 2 nicht ab, sondern führte eine optionale Scheinindividualisierung ein. Ehepartner, die genug verdienen, um sich einen Steuerberater zu leisten, können sich nun ausrechnen lassen, ob es sich lohnt, mit einem mittleren Satz besteuert zu werden. Soeben gewährte ihnen Finanzminister Pierre Gramegna (DP) für diese schwierige Entscheidung 15 Monate zusätzliche Bedenkzeit.

Aber vielleicht war der halbherzige Fiskalfeminismus der Regierung sowieso nur ein Vorwand, um möglichst unauffällig die „Gleichstellung von Ansässigen und Grenzpendlern“ durchzusetzen, wie Berichterstatterin Joëlle Elvinger (DP) sich bei der Verabschiedung der Reform im Parlament freute. Denn seit Chèques-services, Studien­börsen und Mietzuschüssen sind Grenzpendler die liebsten Milchkühe des Staats.

Bis heute wurden über 95 000 verheiratete Grenzpendler in der Klasse 2 besteuert, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Einkommens hierzulande verdienten, und noch einmal 46 410 in der Klasse 1A, ohne dass das Steueramt die ausländischen Einkommen der Haushalte kontrollierte. So ermöglichte der Staat den Betrieben, Beschäftigten mit langen Anfahrtwegen kostengünstig attraktive Nettolöhne zu bieten.

Doch diese etwas einseitige Bezuschussung scheint nun nicht mehr nötig. Denn ab nächstem Jahr sollen verheiratete Grenzpendler, ob aktiv oder in Rente, in die weit kostspieligere Steuerklasse 1 für Junggesellen versetzt werden, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, dass sie nicht mehr 50, wie bisher, sondern mindestens 90 Prozent ihres Einkommens in Luxemburg verdienen. So entdeckte das Finanzministerium plötzlich den Charme des internationalen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten. Die Salariatskammer rechnete inzwischen vor, dass verheiratete Grenzpendler künftig nach fünf verschiedenen Regeln einschließlich Individualisierungsmöglichkeit sowie drei verschiedenen Steuerabkommen mit den Nachbarländern besteuert werden sollen.

Nach gemeinsamen Protesten von OGBL, LCGB und Aleba kündigte der Finanzminister vergangene Woche zusammen mit dem OGBL eine Änderung zum nächsten 1. Januar an, derzufolge verheiratete Grenzpendler auch in Steuerklasse 2 kommen können, wenn ihre ausländischen Bruttoeinkünfte über zehn Prozent, aber weniger als 13 000 Euro jährlich ausmachen. Dadurch soll ein Teil der sich diskriminiert fühlenden Grenzpendler doch noch nach Klasse 2 besteuert werden. Aber es bleibt die Regel, dass das Steueramt verheiratete Einheimische als Verheiratete und verheiratete Grenzpendler bis zum Beweis des Gegenteils als Junggesellen besteuert, mit den entsprechenden Mehreinnahmen für die Staatskasse. Hehre Prinzipien wie Familienförderung, Statut unique und Mariage pour tous gelten offenbar nur bedingt für jene Hälfte der Erwerbstätigen, deren Familien jenseits der Grenze wohnen.

Romain Hilgert
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