Tripartite

Steuererhöhung Nummer eins

d'Lëtzebuerger Land vom 04.02.2010

Wenn derzeit im Vorfeld der Tripartite-Verhandlungen über Steuer­erhöhungen geredet wird, ist eine Erhöhung der Solidaritätssteuer fast schon kein Thema mehr. Wie könnte es auch anders sein bei einer Steuer, die zur Speisung des Beschäftigungsfonds dient, wenn die Arbeitslosigkeit und die Kurzarbeit historische Rekorde zu erreichen drohen?

Immerhin hatte die Tripartite schon im April 2006 eine Erhöhung des Solidaritätssteuersatzes von 2,5 auf 3,5 Prozent für Personen und von vier auf fünf Prozent für Unternehmen beschlossen. Pre­mier Jean-Claude Juncker hatte diese Steuererhöhung damals in seiner Erklärung zur Lage der Nation mit dem Antitheton gerechtfertigt: „Die Arbeitslosigkeit war noch nie so hoch, die Solidaritätssteuer noch nie so niedrig wie im Jahr 2006.“ Um dann am Ende auf die Steuererhöhung zu verzichten.

Die Gewerkschaften waren die ersten, die seit einem Jahr leidenschaftlich für eine Erhöhung der Solidaritätssteuer warben und darin – insbesondere nach den Wahlen – von der LSAP unterstützt wurden. Um so mehr als sie den 1976 mit dem Arbeitslosenfonds eingeführten Aufschlag auf der Lohn- und Körperschaftssteuer für eine der gerechtesten Steuern halten, weil er Kapital und Arbeit gleichermaßen belastet. So hofften sie, Diskussionen über Ausgabenkürzungen des Beschäftigungsfonds, wie Karenztage bei der Kurzarbeit, niedrigeren oder weniger lang gewährten Lohnersatz, zu verhindern. Immerhin hatte die Handelskammer gleich nach den Wahlen im Juni letzten Jahres eine Art eigenes Regierungsprogramm vorgelegt, in dem es hieß, dass die steigen­den Kosten der Arbeitslosigkeit auf keinen Fall mittels der Solidaritätssteuer auf die Unternehmen abgewälzt werden dürften, deren Wettbewerbsfähigkeit sonst gefährdet würde.

Durch die steigende Arbeitslosigkeit sollen sich nämlich die Ausgaben für die Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung zwischen 2008 und 2010 von 131 auf 272 Millionen Euro verdoppeln. Dieses Jahr könnten die Arbeitslosenentschädigung fast 200 Millionen, die Kurzarbeitsentschädigung und die Beihilfen zur Wiedereinstellung jeweils rund 50 Mil­lio­nen Euro kosten. Erstmals sind auch 25 Millio­nen Arbeitslosenentschädigung zugunsten von Grenzpendlern im Budget vorgesehen.

Zusammen mit den Kosten der Beschäftigungs-, Förder- und Umschulungsmaßnahmen sollen die Gesamtausgaben des Beschäftigungsfonds von 385 Millionen 2008 auf 586 Millionen, vielleicht auch 600 Millionen Euro dieses Jahr steigen. Dementsprechend muss der Beschäftigungsfonds einige hundert Millionen Euro mehr erhalten, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Wo dieses Geld allerdings herkommen soll, ist eine Frage, die alle paar Jahre anders beantwortet wird. So war die Solidaritätssteuer, wie vom Gesetzgeber geplant, anfangs die wichtigste Einnahmequelle des Beschäftigungsfonds überhaupt. 1990 stammte noch die Hälfte der Einnahmen aus der Solidaritätssteuer, die Personen, Unternehmen und Gemeinden bezahlten – doch letztes Jahr war es nicht einmal mehr ein Viertel. Die Solidaritätssteuer auf den Gemeindeeinnahmen wird seit 2001 gar nicht mehr erhoben. Dagegen kam 2005 die Hälfte der Einnahmen aus der 1994 zur Belastung ausländischer Tanktouristen eingeführten Sozialabgabe auf dem Kraftstoff; auch ihr Anteil ist letztes Jahr auf ein Viertel gesunken.

Den größten Einnahmeposten des Beschäftigungsfonds stellten in den letzten Jahren die Mehreinnahmen des Staats dar, also jene Überschüsse, die jährlich mehr oder weniger unerwartet entstanden, weil die Steuereinnahmen höher ausfielen, als ursprünglich geschätzt. Das war eine Lösung, mit der jeder angenehm leben konnte, weil sie niemand wehtat. Doch seit Ausbruch der Krise steigen nicht nur die Ausgaben des Fonds, sondern gleichzeitig drohen auch seine Einnahmen zu sinken. Um der steigenden Ausgaben Herr zu werden, musste der Beschäftigungsfonds 2008 neben der vorgesehenen staatlichen Speisung von 50 Millionen noch 150 Millionen aus den Mehreinnahmen zusätzlich erhalten. Letztes Jahr, als die gesamten Steuereinnahmen bereits eine halbe Milliarde unter dem lagen, was im Staatshaushalt vorgesehen war, benötigte der Fonds sogar 187 Millionen zusätzlich.

Dieses Jahr dürfte das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Denn der Staatshaushalt sieht ein Loch von insgesamt 1 325 Millionen Euro vor. Für den Beschäftigungsfonds plant er Einnahmen von 335 Millionen bei Ausgaben von 586 Millionen – ohne zu klären, wo die fehlenden 251 Millionen herkommen sollen.

Die Tripartite dürfte also nächsten Monat nicht darüber beraten, ob, sondern um wie viel die Solidaritätssteuer erhöht werden soll. Sicher ist nur, dass sie nicht genug erhöht wird. Da die Solidaritätssteuer­einnahmen derzeit um die 110 Millionen jährlich ausmachen, müsste die Steuer nämlich verdreifacht werden, wenn sie die gestiegenen Kosten des Beschäftigungsfonds decken soll. Am Ende dürfte also vor allem darüber diskutiert werden, wie viel aus der Solidaritätssteuer und wie viel aus der Staatskasse zugeschossen werden soll, um das Defizit des Beschäftigungsfonds zu decken.

Romain Hilgert
© 2024 d’Lëtzebuerger Land