Es überrascht schon nicht mehr: Gestern vormittag stimmte der parlamentarische Gesundheitsausschuss über Änderungen am Euthanasie-Gesetzesvorschlag „Err-Huss“ ab. Wie schon am 22. Mai, als erste Änderungen verabschiedet worden waren, die der Staatsrat anschließend begutachtete, gab es keine Einigung von LSAP, DP und Grünen mit der CSV. Diese lehnte alle Änderungsvorschläge ab und enthielt sich bei einem. Heute soll der Ausschuss noch eine Detailfrage diskutieren, ehe die Neufassung des Gesetzesvorschlags nächste Woche erneut dem Staatsrat zugeht.
Damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei der zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer das Abstimmungsszenario vom 19. Februar wiederholt. Auch mit der Stimme der CSV-Abgeordneten Nancy Kemp-Arendt, die gleich nach der Ausschusssitzung gegenüber RTL-Radio zu Protokoll gab, ihre Haltung sei unverändert. Aber während die grüne Fraktion zweifellos geschlossen für den Gesetzesvorschlag stimmen wird, dürften auch jene Abgeordneten von LSAP und DP, die umstimmen zu können CSV-Fraktionssprecher Michel Wolter im Frühjahr noch gedroht hatte, dem Mainstream ihrer Fraktionen folgen: Immer näher rücken die nächsten Wahlen. Und wenn angesichts von Banken- und Wirtschaftskrise programmatische Aussagen so schwer zu machen sind, dann liegt es umso näher, sich gesellschaftspolitisch von der übermächtigen CSV unterscheiden zu wollen. Das Euthanasie-Thema dürfte dazu dieser Tage noch willkommener sein als vor einem halben Jahr.
Mit den gestern verabschiedeten Änderungen nähert sich „Err-Huss“ dem belgischen Sterbehilfegesetz weiter an. Um auszuschließen, dass nicht etwa Dementen ein Euthanasie-Wunsch unterstellt werden könnte, heißt es nun, dass auf Patientenverfügungen nur zurückgegriffen werden soll, wenn der Patient „inconscient“ ist. Und weil der Staatsrat meinte, eine aktive Sterbehilfe für Kranke vorzusehen, die an einer „maladie grave et incurable“ leiden, eröffne einen zu großen Ermessensspielraum, benutzen Lydie Err und Jean Huss nun wieder das Kriterium der „situation médicale sans issue“. Gestrichen wurde die Möglichkeit, Minderjährigen zwischen 16 und 18 Euthanasie zu gewähren; das ist in Belgien ebenfalls nicht möglich.
Formelle Einwände hatte der Staatsrat erhoben, weil sowohl das Palliativgesetz als auch der „Err-Huss“-Vorschlag Regelungen zu Patiententenverfügungen trifft und ein Patient theoretisch zwei Verfügungen erlassen könnte. Außerdem wollten Lydie Err und Jean Huss ein neues Recht zur Ablehnung von Behandlungen festlegen – bislang gilt dieses Recht explizit laut Spitalgesetz nur für Krankenhausbehandlungen. Die gestern abgeänderte Version knüpft, so Jean Huss gegenüber dem Land, die Erteilung von Euthanasie an zusätzliche Bedingungen, die der Patient in seiner Verfügung festlegen kann. Der Passus über ein erweitertes Recht für die Ablehnung von Behandlungen wurde gestrichen; dafür wollen LSAP, DP und Grüne bei der zweiten Lesung des Gesetzesvorschlags die Regierung mit einer Motion auffordern, ein separates Gesetz über die Patientenrechte auszuarbeiten.Überarbeitet wurde auf einen formellen Einwand des Staats-rats hin, inwiefern der behandelnde Arzt von straf- und zivilrechtlicher Haftung befreit sein soll. Über den genauen Wortlaut soll der Ausschuss heute in einer Extra-Sitzung noch abstimmen.
Festgehalten wurde, dass der mit einem Euthanasiewunsch konfrontierte Arzt, neben der obligatorischen Konsultation eines Fachkollegen, die Meinung eines dritten Experten nur einholen kann, aber dies selbst bei einem dringenden Euthanasie-Ersuchen nicht muss. Dieser dritte Sachverständige wiederum muss kein Arzt, kann etwa auch ein Jurist oder ein Psychologe sein. Nur wenn es sich um einen Arzt handelt, muss seine Expertise ins Patientendossier aufgenommen werden.
Für die CSV waren die Änderungen nicht akzeptabel, da sie „unzureichend auf eine Euthanasie-Ausnahme abzielen, wie wir sie anstreben“, sagte die CSV-Abgeordnete Martine Stein-Mergen dem Land. Auch den Einwänden des Staatsrats werde nach Ansicht der CSV nicht genügend Rechnung getragen.Aber das ist vielleicht auch Symbolpolitik: Schon einer „Euthanasie-Ausnahme“ zutimmen zu wollen, setzte die CSV erheblichem Druck ihres klerikalen Flügels sowie der ADR aus, die sich bereits seit Monaten als einzig wahre Euthanasie-Gegnerin inszeniert. Nachdem ihre eigenen Änderungsvorschläge an „Err-Huss“ vom Staatsrat nicht berücksichtigt wurden, bleibt der CSV im Grunde nur die Opposition in der Sache. Wenn nicht gar die Obstruktion.