Im Moment scheint nur die DP der Meinung zu sein, dass Arbeits-
losengeld auch gezahlt werden sollte, wenn ein Arbeitnehmer seinen Vertrag selber kündigt

Einmal im Leben

d'Lëtzebuerger Land vom 18.01.2019

„Negativ!“, ruft OGBL-Präsident André Roeltgen. So sehe die Gewerkschaftsführung die Ankündigung im Regierungsprogramm, „zu prüfen, ob unter bestimmten Bedingungen der Bezug von Arbeitslosengeld auch gestattet werden kann, wenn ein Arbeitnehmer seinen Vertrag selber kündigt“. Kurz vorher hatte am Mittwochvormittag die OGBL-Spitze Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) getroffen und besprochen, was arbeits- und beschäftigungspolitisch „prioritär“ ist. Die Öffnung des Arbeitslosengeldbezugs sei kein Thema gewesen, sagt Roeltgen. Offenbar hält der Minister es nicht für prioritär. Der OGBL sowieso nicht: „Die Frage kam im Ständigen Beschäftigungsausschuss schon auf den Tisch“, so Roeltgen. „Aber machen wir uns nichts vor: In Unternehmen herrschen Abhängigkeitsverhältnisse. Ich will nicht, dass wir dahin kommen, dass ein Patron einen Mitarbeiter mit Erfolg zur Kündigung drängen kann, weil es dann Arbeitslosengeld gibt.“

Dass die Idee es ins Koalitionsabkommen geschafft hat, liegt an der DP. Sie war in ihrem Wahlprogramm auf Seite 60 „der Meinung, dass Beschäftigte nicht bestraft werden sollten, wenn sie sich in ihrem Beruf nicht mehr wohl fühlen und aus freien Stücken kündigen“. Deshalb werde die DP „das Arbeitslosengeld für diese Personen zugänglich machen“. Allerdings werde jeder Arbeitnehmer nur „einmal in seiner beruflichen Laufbahn von diesem neuen Recht Gebrauch machen“ können. Die Einschränkung sollte „Missbräuchen vorbeugen“. Und die DP drohte: „Außerdem wird das Arbeitslosengeld einer Person wieder entzogen, falls diese nicht die nötigen Anstrengungen unternimmt, um eine neue Arbeitsstelle zu finden.“

Wohin die DP damit zielte, war nicht klar. Würde, wer sich in seinem „Beruf“ nicht mehr wohl fühlt, sich nicht eher Gedanken um eine Alternative machen und kündigen, sobald sie gefunden ist, statt arbeitslos nach einem neuen Ansatz zu suchen? Oder hatte die DP Größeres im Sinn? Eine Seite vor dem Versprechen, den Arbeitslosengeldbezug zu öffnen, hatte das Wahlprogramm angekündigt, „den Arbeitssuchenden selbst noch mehr in die Pflicht [zu] nehmen und die nötige Eigeninitiative ein[zu]-
fordern. Wir werden auch die Zumutbarkeitsgrenzen neu definieren, um zu verhindern, dass ein Arbeitssuchender ihm angebotene Stellen willkürlich ablehnt. Bei missbräuchlichem Verhalten wollen wir, dass die vorgesehenen Strafen konsequent angewandt werden“.

Dachte man das zusammen, erschien das Versprechen auf Arbeitslosengeld auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht unbedingt wie ein Teil des Gute-Laune-Programms, in dem die DP weitere Steuererleichterungen verhieß, noch mehr Elternurlaub oder den öffentlichen Gratistransport. Es lässt sich auch wie ein Ansatz für „flexible Sicherheit“ – Flexicurity – lesen, wenngleich kein klar ausformulierter. In Frankreich wird so etwas gerade nach und nach in Kraft gesetzt – als Teil der Reformen, die Präsident Emmanuel Macron im Wahlkampf angekündigt hatte. Im Prinzip besteht auch in Frankreich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ein Arbeitnehmer selber kündigt. Die zuständige Verwaltung kann aber „une raison de démission légitime“ anerkennen. Etwa, wenn eine Arbeitnehmerin mit ihrem Lebensgefährten umzieht, weil der an einem entfernten Ort eine neue Stelle antritt und die Partnerin sich eine neue Stelle erst suchen muss (die Regelung ist natürlich gender-neutral). Heirat oder Pacs können ebenfalls legitime Gründe sein. Oder falls der Betrieb das Gehalt nicht zahlt.

Doch über solche Verwaltungsentscheidungen hinaus sollen in Frankreich nach der Verabschiedung eines Gesetzes „pour la liberté de choisir son avenir professionnel“ im September vergangenen Jahres neue Rechte auf Arbeitslosengeld eingeführt werden. Wer kündigt, weil er oder sie ein „projet de reconversion professionnelle“ hat, sei es eine Ausbildung, sei es eine Geschäftsidee, die zur Selbstständigkeit führen soll, kann künftig Arbeitslosengeld erhalten. Aber erst prüfen paritätische Kommissionen, die es noch nicht gibt, den „caractère réel et sérieux“ des Projekts. Und anschließend würden diese Arbeitslosengeldempfänger besonders intensiv kontrolliert. Die Details der System-änderung sollen dieses Jahr mit Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt werden. Macron erhofft sich durch diese und noch andere Maßnahmen die „mobilité des salariés“ zu steigern. Sicher scheint, dass der bürokratische Aufwand zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit wachsen wird.

Dass die DP sich durch Macrons Ideen inspirieren ließ, bestreitet Parteipräsidentin Corinne Cahen gegenüber dem Land. Der Ansatz sei eher ein pragmatischer: „Es gibt immer wieder Leute, die an ihrem Arbeitsplatz unzufrieden sind, aber selber nicht kündigen, weil dann kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Der Patron kündigt ihnen ebenfalls nicht, weil vor allem bei langjährigen Mitarbeitern die Bezahlung der Kündigungsfrist teuer wird.“ Deshalb habe die DP vor dem Wahlkampf eine „innerparteiliche Diskussion geführt“ und festgehalten, es sollte „einmal in der Berufslaufbahn“ Arbeitslosengeld auch bei Kündigung durch Arbeitnehmer geben. „Es sollte nicht so weit kommen, dass der sich krank schreiben lässt oder tatsächlich krank wird, oder dass er in den Burn-out gerät. Damit wäre die Regelung für den Beschäftigten wie für seinen Betrieb von Nutzen“, sagt Corinne Cahen. Und fügt hinzu: „Die DP macht Politik für die Leute und je nachdem, was um Terrain gebraucht wird.“

Doch inwiefern eine solche Öffnung des Arbeitslosengeldbezugs um Terrain gebraucht wird und gut für „die Leute“ wäre, ist die Frage, und entschieden ist sie noch längst nicht. „Wir haben das in den Koa-
litionsgesprächen nicht vorgebracht“, sagt LSAP Arbeitsminister Dan Kersch. „Das war ein Programmpunkt der DP.“ Gegenüber dem Land legt er Wert darauf, dass im Koalitionsprogramm steht, ein solcher Schritt werde geprüft: „Es müsste klare Kriterien dafür geben. Stellt sich in den Gesprächen mit den Sozialpartnern heraus, dass wir keine Lösung finden, dann machen wir das nicht.“

Tatsache ist allerdings: In Luxemburg ist der Arbeitslosengeldbezug besonders streng geregelt. Ähnlich wie in Frankreich schon vor den nun eingeleiteten Reformen „raisons légitimes“ anerkannt wurden, kann auch in Deutschland Arbeitslosengeld bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gezahlt werden: Entweder, wenn der eine „Sperrzeit“ von bis zu zwölf Wochen hinnimmt, in der es kein Geld gibt und um die sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzt, oder nachdem die Verwaltung einen „wichtigen Grund“ für die Kündigung anerkannt hat und die Sperrzeit entfällt. Wie in Frankreich kann ein Umzug mit dem Partner ein „wichtiger Grund“ sein, oder die Nichtzahlung des Gehalts durch den Betrieb. Eine „Überforderung durch die Arbeit“ kann aber ebenfalls anerkannt werden. Das gilt seit 2009 nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen.

In Luxemburg dagegen führt der Weg zu Arbeitslosengeld bei selbst verursachter Kündigung höchstens provisorisch über eine Verwaltung, die Adem. Definitiv muss ein Arbeitsrichter entscheiden. Fristlos zu kündigen, weil das Gehalt ausgeblieben ist oder zu spät gezahlt wurde, ist Arbeitnehmern laut Arbeitsgesetzbuch erlaubt. In dem Fall Arbeitslosendgeld zu beantragen, ist möglich, und die Adem kann es gewähren. Aber nur vorübergehend, bis ein Arbeitsrichter festgestellt hat, dass der Betrieb tatsächlich eine faute grave begangen hat.

Dass im Vergleich mit dem Ausland das Luxemburger System „streng“ sei, hatte Adem-Direktorin Isabelle Schlesser am 21. Dezember in einem Interview im Radio 100,7 erklärt. Und hinzugefügt: „Es gibt Leute, die demissionieren und arrangieren sich mit ihrem Chef, dass sie entlassen worden seien.“ Das müsse man „berücksichtigen“. Dem Land gegenüber möchte die Adem-Chefin aber „zu diesem Zeitpunkt“ nicht erörtern, ob solche Arrangements häufig sind. Grund dafür dürfte sein sein, dass ihr Vorgesetzter, der Arbeitsminister, „unser System beim Arbeitslosengeld für das beste in der EU“ hält. „Ich sehe allgemein keinen Bedarf, am bestehenden System etwas zu ändern, und ich sehe auch kein Modell, das wir aus dem Ausland übernehmen könnten“, sagt Dan Kersch. Bedarf für die von der DP versprochene Öffnung sehe er ebenfalls nicht. Dass es „Situationen gibt, wo Leute auf einem Arbeitsplatz sitzen bleiben und das weder sie noch ihren Arbeitgeber zufriedenstellt“, weiß er aber. Und dass „diese Leute Engagements eingegangen sind, gegenüber ihrer Familie zum Beispiel, oder einen Kredit aufgenommen haben und es sich nicht leisten können, ihren Job aufzugeben“. Deshalb werde „geprüft“, was sich machen lassen könnte.

Dass der Arbeitslosengeldbezug etwas zu tun hat mit den hohen Lebens- und vor allem Wohnkosten hierzulande, liegt auf der Hand. Weil er beim 2,5-fachen Mindestlohn gedeckelt ist, wäre es nicht nur für „Besserverdienende“ eine Einbuße, selber zu kündigen, wenn es dann Geld gäbe. Dass der Arbeitsminister schwierige Situationen anerkennt, aber dennoch „unser System für das beste“ hält, ist aber nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Dan Kersch argumentiert politischer als die DP. Die habe, wie Corinne Cahen sagt, „kein bestimmtes Profil von Arbeitnehmern im Auge gehabt“, als sie im Wahlprogramm die Öffnung beim Arbeitslosengeld versprach. Dass auf „psychische Notlagen“ reagiert werden sollte, „finde ich persönlich, es gibt aber noch andere Gründe“. Die DP sei der Meinung, „dass nicht jeder Arbeitnehmer so flexibel ist, sich noch während der Anstellung um einen neuen Job oder ein neues persönliches Projekt Gedanken zu machen“. Dass eine solche Situation nicht nur einmal im Berufsleben auftreten kann, findet Corinne Cahen auch. „Wir sagten, wir gewähren das einmal, um es leichter durchkriegen zu können. Nachbessern kann man immer.“

Einmal im Berufsleben: Das hat auch Dan Kersch öffentlich schon erklärt, obwohl es so nicht im Koalitionsprogramm steht. „Ich will damit darauf hinweisen, dass Arbeitslosengeld aus dem Beschäftigungsfonds kommt und eine solidarische Leistung ist.“ Kersch will vermeiden, dass behauptet werden könnte, die Öffnung habe zu Missbrauch geführt. „Missbrauchsdiskussionen können erfahrungsgemäß als Vorwand für Leistungsabbau dienen. Ich werde kein Arbeitsminister sein, der so was ermöglicht.“ Und natürlich müsse verhindert werden, dass ein Betrieb versuchen könnte, seine Belegschaft zu reduzieren, indem Mitarbeiter zur Kündigung gedrängt werden. „Deshalb haben wir gesagt, wir prüfen das.“ Was die Öffnung für Folgen hätte, wenn sie auch für Grenzpendler gelten müsste, und wahrscheinlich müsste sie das, wäre noch eine schwierige Frage für sich.

Den Gewerkschaften dürfte die Position des Ministers recht sein. Der LCGB, wenngleich er das Vorhaben nicht rundweg „negativ“ sieht wie der OGBL, findet es „nicht prioritär“, sagt Christophe Knebeler, der stellvertretende Generalsekretär der christlichen Gewerkschaft. „Darüber kann man reden, aber anderes ist wichtiger, zum Beispiel Lösungen für Langzeitarbeitslose.“ Auch fordere der LCGB seit Jahren eine Art landesweite Cellule de réclassement einzuführen, ähnlich der in der Stahlindustrie. „Dort könnten Maßnahmen zur Umschulung gebündelt werden, aber auch eine Beschäftigung in Gemeinden für schwer Vermittelbare. Im Grunde könnten dort auch Leute begleitet werden, die ein neues Projekt anstreben und deshalb selber gekündigt haben.“ Knebeler stellt sich vor, dass sie dann gar nicht arbeitslos werden müssten. Positiv sei auf jeden Fall, dass der Arbeitsminister die Arbeitslosengeld-Öffnung mit den Sozialpartnern diskutieren will. „Dass die Regierung etwas ausarbeitet und wir davon aus der Presse erfahren, wäre nicht akzeptabel.“

Auch die Unternehmer sehen die Idee bisher „skeptisch“, erklärt Jean-Paul Olinger, Direktor des Union des entreprises luxembourgeoises (UEL). „Skepsis“ heißt, dass die UEL die Regierung verdächtigt, „eine weitere Maßnahme schaffen zu wollen, damit man der Arbeit entgehen kann, einen Travail à la carte“, sagt Olinger. „Das wäre bei der Arbeitskräfteknappheit ein Problem für die Betriebe“. Inwiefern es „Arrangements“ gibt, sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen, „kann ich nicht sagen. Ich denke, so etwas wäre illegal und müsste bestraft werden“.

Doch dass der Idee der DP von allen Seiten entweder Ablehnung oder Skepsis entgegengebracht wird, ändert sich vielleicht, wenn die Regierung Anstalten macht, das Vorhaben zu prüfen, das nun mal im Koalitionsabkommen steht. Schon möglich, dass die Unternehmerseite ihm dann doch Vorzüge abgewinnen kann und es in einen größeren Rahmen gesetzt haben will. Was vielleicht auch davon abhängen könnte, wie die „Macron-Reformen“ in Frankreich ausgehen.

Peter Feist
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