Sozialwahlen sind auch politische Wahlen, an ihnen lassen sich die langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen ablesen

Signalwirkung für die Gewerkschaftsstärke

d'Lëtzebuerger Land vom 11.01.2019

Zwischen den Kammerwahlen im vergangenen Herbst und den Europawahlen im nächsten Frühjahr werden im März die neunzehnten Sozial­wahlen seit 1925 abgehalten. Sie finden geringere Aufmerksamkeit als die politischen Wahlen, weil die Ausschusswahlen sich innerhalb der einzelnen Betriebe abspielen und die Rolle der Berufskammernin der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist. Dabei sind die Wahlen zur Salariatskammer, dem „Parlament der Arbeit“, die „größten demokratischen Wahlen hier in Luxemburg“, meinte OGBL-Präsident André Roeltgen, als er am Dienstag die Wahlkampagne der Gewerkschaft vorstellte.

Tatsächlich ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der Salariatskammer mit 525 000 doppelt so hoch wie die rund 260 000 bei Parlamentswahlen. Denn die Sozialwahlen sind die einzigen durch Gesetz organisierten Wahlen, an denen seit 1993 nicht nur die hierzulande wohnenden Luxemburger und Ausländer teilnehmen können, sondern auch die Grenzpendler. Seit 2009, als die Direktwahl zu den Selbstverwaltungsgremien der So­zialversicherung abgeschafft wurde, dürfen auch die Rentner wählen.

Eine Arbeiterkammer sollte nach der Offensive der Arbeiterbewegung am Ende des Ersten Weltkriegs ein Gegengewicht zur 80 Jahre zuvor gegründeten Handelskammer schaffen. Als die Arbeiterbewegung dann in die Defensive geriet, wurden 1924 durch Gesetz neben der Handelskammer eine Landwirtschafts-, eine Handwerker-, eine Privatbeamten- und eine Arbeiterkammer geschaffen. Das ganze System vun Berufskammern sollte die Arbeiterschaft nicht nur bis heute in die staatlichen Institutionen einbinden, sondern ursprünglich auch ein berufsständisches Wirtschaftsparlament bilden, wie es in den faschistischen Diktaturen Italiens, Portugals, Österreichs oder Spaniens eingerichtet und vom Vordenker der Rechtspartei, Jean-Baptiste Esch, gefordert wurde. Aus dem Wirtschaftsparlament wurde nichts und nach dem Krieg sollten sich die Berufskammern – 1964 wurde auch die Staatsbeamtenkammer gegründet – darauf beschränken, Gutachten zu Gesetzen zu verfassen, Fortbildungskurse für ihre Mitglieder zu veranstalten und bei der Auslegung amtlicher Statistiken der liberalen Lesart der Handelskammer eine keynesianistische entgegenzustellen. Alle sozial­partnerschaftlichen Gremien dieser Zeit, vom Wirtschafts- und Sozialrat bis zur Tripartite, wurden unter Umgehung der bestehenden Berufskammern geschaffen. Im Namen einer halben Million Wähler ist das „Parlament der Arbeit“ ein zahnloser Tiger, entscheidet nichts, produziert Papier, das bei der Verabschiedung von Gesetzen kaum eine Rolle spielt.

Neben allem anderen, wozu die Sozialwahlen nützen und nicht nützen, stellen ihre Ergebnisse die einzigen verlässlichen Angaben über das Kräfteverhältnis zwischen den konkurrierenden Gewerkschaften dar. Eine „Signalwirkung über die Stärke der einzelnen Organisationen“ nannte André Roeltgen das. An den Ergebnissen der Sozialwahlen lassen sich die langfristigen Veränderungen der Gesellschaft und der Volkswirtschaft während eines Jahrhunderts, die Entwicklung der kämpferischen, sozialpartnerschaftlichen oder korporatistischen Gesinnung der Arbeitskraft ablesen.

Die Sozialwahlen spiegeln die wirtschaftliche Entwicklung wider: War die Stahlindustrie einst das Herz der organisierten Arbeiterbewegung hierzulande, so ist die ihr vorbehaltene Gruppe eins der Salariatskammer nun eine der kleinsten, und die Wahlkampfbroschüre des OGBL für die Stahlindustrie hat inzwischen einen Teil auf Englisch, um die englischsprachigen und indischen Angestellten anzusprechen. Nur historisch ist zu erklären, dass die rund 4 000 Wahlberechtigten der Stahlindustrie fünf Delegierte in die Salariats­kammer wählen dürfen und die über 200 000 der Gruppe fünf, Dienstleistungen und andere Betriebe, 14 Delegierte. Dafür hat der Finanzsektor, der bei der Gründung der Privatbeamtenkammer 1924 keinen einzigen Delegierten hatte, heute deren acht.

Über diese wirtschaftlichen Veränderungen hinaus gibt es aber auch nicht weniger auffällige gewerkschaftliche Konstanten: Die Wähler schienen stets an der Vorstellung starker Gewerkschaften zu hängen, denn Splitterlisten hatte kaum Erfolg. Fast ein Jahrhundert lang erhielten in der Arbeiterkammer dreimal Splitterlisten ein Mandat, in der Privatbeamtenkammer bis zum Untergang der FEP zweimal.

In der Arbeiterkammer dominierten stets die linken Gewerkschaften – keine Spur von „Marien­land“: Der Luxemburger Arbeiterverband LAV war doppelt so stark wie der katholische LCGB, der seit einem Jahrhundert erfolglos versucht, aus der Rolle des Juniorpartners herauszukommen, wie in der Parteipolitik die LSAP stets aus dem Schatten der CSV treten wollte. Einzige Ausnahme war die Nachkriegszeit bis Mitte der Sechzigerjahre, als ein Drittel ehemaliger LAV-Wähler den in der Schwerindustrie starken kommunistischen Freien Luxemburger Arbeiterband (FLA) bevorzugten. Ähnlich verhielt es sich bei den überraschend von der Privatbeamtenkammer vertretenen Eisenbahnern: Die linke FNCTTFEL hat bis heute etwa zwei Drittel der Mandate, der katholische Syprolux ein Drittel. Ansonsten hatte die Fédération des employés privés (FEP) bis in die Siebzigerjahre in der Privatbeamtenkammer ein Monopol, vergleichbar mit der CGFP in der Beamtenkammer.

Neben den historischen Gewerkschaften LAV, LCGB, FEP, FNCTTFEL und Syprolux hatten neue Gewerkschaften es sehr schwer, sich langfristig zu etablieren. Der FLA war von 1949 bis 1964 in der Arbeiterkammer mit vier bis fünf Sitzen vertreten, er konnte auf das Prestige der Kommunistischen Partei in der Resistenz und die Kampfbereitschaft von Bergleuten und Hüttenarbeitern zählen. Langfristig konnte er sich aber nicht gegenüber dem LAV behaupten, in dem er 1966 schließlich aufging.

Der ebenfalls aus der Schwerindustrie stammenden Neutrale Handwerkerverband (NHV), der sich 1984 in die Neutrale Gewerkschaft Luxemburg (NGL) umtaufte, gehörte von 1964 bis 1998 mit einem bis drei Sitzen der Arbeiterkammer an. Trotz allerlei Taktierens fiel er in die Bedeutungslosigkeit, nachdem er kurze Zeit Hausgewerkschaft der ADR war.

Auch wenn der NGL noch in einigen wenigen Betrieben vertreten ist, ist die 1978 von der FEP abgespaltene Association luxembourgeoise des employés de banque et assurance (Aleba) die einzige der neuen Gewerkschaften, die dank der fulminanten Entwicklung des Finanzsektors noch existiert und Einfluss hat. Bemerkenswerterweise verliert die Aleba aber inzwischen von Wahl zu Wahl Stimmen und konnte diese Entwicklung weder durch korporatistische Forderungen, noch durch Bündnisse mit anderen Organisationen aufhalten.

Dies hatte zuvor schon die einst dominierende Privatbeamtengewerkschaft FEP versucht. Nach der Abspaltung der Bank- und der Arbed-Beamten spaltete die Gründung des OGBL die FEP erneut und sie ging kläglich unter, 1998 verlor sie ihren letzten Vertreter in der Privatbeamtenkammer. Wobei es dem LCGB bemerkenswerterweise nicht gelang, den Angestellten genügend Angst vor dem linken OGBL zu machen, um sich aus der Konkursmasse der FEP zu bedienen. Derzeit schürt er nach dem Vorbild der ADR Neid auf den öffentlichen Dienst.

Erfolglos blieben auch die Versuche von Aleba, NGL und jeweils zu den Sozialwahlen aufkeimenden Splitterorganisationen, eine parteipolitisch unabhängige Fédération syndicale zwischen OGBL und LCGB zu gründen und so die natio­nale Repräsentativität bei Tarifverhandlungen zu erlangen, die CSV und LSAP dem LCGB und dem OGBL vorbehielten. Die Fédération syndicale verlor bei den Berufskammerwahlen 2003 den letzten NGL-Sitz in der Arbeiterkammer und ein Fünftel der Aleba-Stimmen von 1998.

An den Ergebnissen der Berufskammerwahlen lässt sich der Erfolg des OGBL ablesen, nicht als Scheitern der angestrebten Einheitsgewerkschaft, sondern als Öffnung der von der Stahlkrise bedrohten Arbeitergewerkschaft LAV für Angestellte und den öffentlichen Dienst. Er profitierte nicht nur vom Verschwinden der FEP und den gesetzlichen Bestimmungen über die nationale Repräsentativität, 2003 wurde der OGBL auch bei den Angestellten die stärkste Gewerkschaft. Mit der Schaffung des arbeitsrechtlichen Einheitsstatuts 2009 gab der Gesetzgeber die Spaltung der Erwerbstätigen in Arbeiter und Angestellte auf und übenahm mit 30 Jahren Verspätung die Ansicht des OGBL, dass es eine einzige Klasse von Lohnabhängigen gebe, die über 90 Prozent der Bevölkerung umfasse. Nur die Trennung in Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst wird aufrechterhalten. Seither verfügt der OGBL über die absolute Mehrheit in der aus Arbeiter- und Privatbeamtenkammer zusammengelegten Salariatskammer und versucht sich gegen den Rückgang der LSAP zu immunisieren.

Romain Hilgert
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