ALJP kritisiert Informationszugangsrecht

„Bis heihin an net weider“

d'Lëtzebuerger Land vom 13.09.2024

Einen Einspruch der freischaffenden Journalistin Charlotte Wirth beim Verwaltungsgericht zur Herausgabe von Dokumenten aus dem Innenministerium nutzte der Journalistenverband ALJP am Mittwoch, um auf einer Pressekonferenz Nachbesserungen an Elisabeth Margues Reform des Pressegesetzes zu fordern. Die delegierte CSV-Medienministerin hatte den Gesetzentwurf Ende Juli im Parlament hinterlegt, nachdem CSV-Premierminister Luc Frieden bereits im Januar versprochen hatte, die langjährige Forderung der Journalist/innen nach einem eigenen Informationszugang endlich umzusetzen.

Am aktuellen Entwurf stört die ALJP vor allem, dass er keine an den Arbeitsrhythmus von Journalist/innen angepasste Frist festlegt, innerhalb derer Verwaltungen Informationen und Dokumente übermitteln müssen. Stattdessen enthält er vage Formulierungen wie „dans les meilleurs délais“ und „dans les limites du raisonnable“ und erlaubt den Verwaltungen, die maximale Antwortfrist von einem Monat ohne Weiteres hinauszuzögern. Ferner sieht der Text vor, dass Anfragen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht beantwortet werden, automatisch als Ablehnung angesehen werden. Nicht zuletzt findet sich im Gesetzentwurf eine lange Liste an Dokumenten und Auskünften, die vom Informationszugang ausgeschlossen sind.

Würden keine Änderungen vorgenommen, verweigere der Journalistenverband, das Gesetz als Informationszugangsrecht anzuerkennen, unterstrich ALJP-Vizepräsident Luc Caregari, Redakteur bei Reporter, am Mittwoch. Sowohl die ALJP als auch der Presserat und der Verlegerverband Almi werden in den nächsten Wochen Gutachten zur Reform des Pressegesetzes ausarbeiten, in denen sie den Abgeordneten ihre Verbesserungsvorschläge mitteilen. Zudem will die ALJP bei den im Parlament vertretenen Fraktionen und Gruppierungen vorsprechen, um ihnen ihre Anliegen vorzutragen.

Charlotte Wirth hatte für ihre am Montag von Reporter veröffentlichte Recherche zur Beteiligung Luxemburgs an Frontex-Einsätzen im Mittelmeer erstmals vor drei Jahren einen Antrag an das Außenministerium zur Herausgabe von Dokumenten gestellt. Obwohl die Commission d’accès aux documents (CAD) zwischenzeitlich zwei ihrer Anfragen als zulässig einstufte, verweigerte das seit dem Regierungswechsel im November für Migration zuständige Innenministerium Charlotte Wirth noch im Mai den Zugang zu Informationen. Nach der Pressekonferenz am Mittwoch verschickte CSV-Innenminister Léon Gloden eine Mitteilung, in der er die Verweigerung mit dem „caractère sensible“ der von der Journalistin beantragten Informationen begründet. Das neue Informationszugangsgesetz würde – selbst in einer nachgebesserten Form – nichts daran ändern, dass der Staat bestimmte Informationen, die etwa die internationalen Beziehungen, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung betreffen, unter Verschluss hält. Verbesserungsfähig ist aber die Prozedur, nach der entschieden wird, welche Dokumente in diese Kategorien fallen. Charlotte Wirth schlug am Mittwoch vor, dass die CAD zumindest Einblick in die Dokumente erhalten soll, über deren Freigabe sie entscheidet, was bislang nicht der Fall ist. Eine Ombudsstelle könne zudem verhindern, dass Journalist/innen nach einer behördlichen Verweigerung ihr Zugangsrecht gleich in einer kostspieligen und langwierigen Prozedur vor dem Verwaltungsgericht geltend machen müssen.

„Heute ist ein wichtiger Tag für den Journalismus in Luxemburg“, sagte ALJP-Präsident Misch Pautsch, Redakteur bei Journal.lu, am Mittwoch. Beim Einspruch von Charlotte Wirth tritt der Journalistenverband als Nebenkläger auf. Damit wolle man ein Zeichen setzen, dass die Pressefreiheit in Luxemburg respektiert werden müsse: „Bis heihin an net weider“, warnte Misch Pautsch die Regierung.

Luc Laboulle
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