Innenminister Léon Gloden (CSV) über Grenzkontrollen im deutschen Wahlkampf, verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen Bettelnde und Obdachlose sowie die gerechte Verteilung der Gemeindefinanzen

„Wir machen eine verantwortungsvolle Einwanderungspolitik“

Léon Gloden
Foto: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land vom 13.09.2024

d’Land: Um die Migration zu begrenzen, hat die deutsche Bundesregierung am Dienstag auf Druck der CDU beschlossen, für mehrere Monate Kontrollen an allen Grenzen durchzuführen. Welche Folgen hat das für Luxemburg?

Léon Gloden: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mich am Montag schriftlich über die Grenzkontrollen in Kenntnis gesetzt. Ich verstehe diesen Brief so, dass auf den Grenzbrücken keine Kontrollen durchgeführt werden, sondern nur sporadisch innerorts auf deutschem Staatsgebiet. Nancy Faeser weist auch ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zu einer Behinderung des Personen- und Güterverkehrs kommen soll. Ich hoffe, dass das auch so klappt. Ich habe die Polizeidirektion angewiesen, mit ihren deutschen Kollegen Kontakt aufzunehmen, um sich über die Abläufe auszutauschen.

Wie lautet denn Ihre politische Einschätzung dieser Maßnahme? Hilft sie wirklich beim Schutz der inneren Sicherheit? Oder ist es eher eine Reaktion von CDU und Bundesregierung auf die rezenten Wahlerfolge der AFD in Thüringen und Sachsen?

Ich mische mich nicht in die deutsche Innenpolitik ein. Der Schengen-Kodex enthält Bestimmungen, die solche Kontrollen erlauben. Die deutsche Regierung muss entscheiden, ob sie diese Kontrollen vertreten kann. Die einzelnen Parteien haben sich ja dazu positioniert. Es ist Wahlkampf in Deutschland, das nehme ich zur Kenntnis.

CDU und Polizeigewerkschaft erwarten sich von den Kontrollen einen „Dominoeffekt“, der andere Staaten ebenfalls dazu veranlassen würde, ihre Binnengrenzen zu schließen, zumindest bis der EU-Migrationspakt zur Sicherung der europäischen Außengrenzen umgesetzt ist. Macht Luxemburg dabei mit?

Meine Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass Luxemburg den EU-Migrationspakt so schnell wie möglich umsetzt. In den vergangenen Monaten haben wir im Innenministerium Teams dafür zusammengestellt. Es ist klar, dass an den Außengrenzen verstärkt kontrolliert werden muss, damit die Binnengrenzen offen bleiben können. Wir machen eine verantwortungsvolle Einwanderungs- und Asylpolitik, das heißt: Die Menschen, die nach Luxemburg kommen und eine Aussicht auf Asyl haben, müssen aufgenommen und integriert werden. Die, die keine Aussicht auf Schutz haben, müssen so schnell wie möglich zurückgeführt werden, sei es in ihr Herkunftsland oder in das Land, in dem sie ihren ersten Antrag gestellt haben.

Sie haben kürzlich die erste Maison de retour in der Notunterkunft Shuk eröffnet und damit eine langjährige Forderung des Flüchtlingsrats umgesetzt. Allerdings hatten die NGOs sich etwas anderes davon erwartet; manche behaupten, sie hätten lediglich das Schild gewechselt. Im RTL Radio sagten sie vergangene Woche, Sie wollten Menschen, die zurückgeführt werden sollen, an einem Ort versammeln, um sie auf ihre Rückkehr vorzubereiten. Ist die Shuk der geeignete Ort dafür?

Wir ändern nicht nur das Schild, sondern setzen ein Versprechen aus dem Koalitionsabkommen um. Schon Jean Asselborn wollte eine Maison de retour, hat sie aber nie eingerichtet. Zurzeit wohnen in den Flüchtlingsunterkünften des Office national de l’accueil noch Menschen, die den Flüchtlingsstatus nicht haben. Sie leben dort zusammen mit Menschen, die noch auf den Flüchtlingsstatus warten, und solchen, die ihn bereits haben. Dadurch erhalten sie das Gefühl, dass sie hier bleiben können. Um klare Verhältnisse zu schaffen, haben wir gemeinsam mit DP-Familienminister Max Hahn die Shuk in eine Maison de retour umgewandelt. Dort können wir Erfahrungswerte sammeln und die Menschen besser auf die Rückkehr in ihr Heimatland oder Erstaufnahmeland vorbereiten. Der Unterschied zum Centre de rétention ist, dass sie sich tagsüber frei bewegen können.

Bislang waren ausschließlich Männer in der Shuk beziehungsweise der Maison de retour untergebracht. Ab dem 1. Oktober sollen auch Frauen und Kinder kommen. In Belgien beispielsweise sind solche Unterkünfte in Einfamilienhäusern eingerichtet, um insbesondere Kindern ein besseres Umfeld zu bieten. Wäre diese Lösung nicht humaner?

Bei der Maison de retour in der Shuk handelt es sich um ein erstes Projekt. Mittel- bis langfristig wollen wir kleinere Strukturen schaffen, doch dafür brauchen wir Grundstücke und Immobilien in den einzelnen Gemeinden. Bis dahin versuchen wir, den Kindern den Aufenthalt so „angenehm“ wie möglich zu machen.

Im Regierungsprogramm steht, dass Asylantragsteller „équitablement à travers le pays“ aufgeteilt werden und alle Gemeinden sich solidarisch am Bau von Unterkünften beteiligen sollen. In der Vergangenheit stießen solche Unterkünfte des Öfteren auf den Widerstand der lokalen Bevölkerung. Wie wollen Sie das künftig ändern?

Das fällt in die Kompetenz des Familienministers, aber ich weiß, dass er Gespräche mit vielen Gemeinden führt, um sie zu überzeugen, und dass mittelfristig die eine oder andere neue Struktur eröffnen wird.

Die Regierung hat sich vorgenommen, die Asylprozeduren so kurz wie möglich zu halten. Obwohl Italien seit 2022 keine Dublin-Fälle mehr zurücknimmt, stellt Luxemburg weiter Anträge an die Regierung Giorgia Melonis. Dadurch verzögert die Asylprozedur sich in der Regel um sechs bis acht Monate. Wieso suchen Sie für diese Fälle nicht eine andere – schnellere – Lösung?

Insgesamt haben wir dieses Jahr bis Ende August 147 Dublin-Fälle rückgeführt. Natürlich muss das Solidaritätsprinzip gelten, aber es darf nicht sein, dass, weil ein Land seine Verpflichtungen nicht erfüllt, Menschen in einem anderen Land bleiben dürfen. Damit würden wir den ganzen Dublin-Mechanismus außer Kraft setzen und das können wir nicht akzeptieren. Umso wichtiger ist es, dass der EU-Migrationspakt mit seinen Solidaritätsmechanismen schnell umgesetzt wird, um diese Probleme zu lösen. Die Reform der Rückführungsrichtlinie wurde zwar vom EU-Parlament verworfen, aber viele Länder wollen, dass diese strengeren Rückkehrregelungen angewandt werden, deshalb müssen wir in den nächsten Monaten diesbezüglich eine Lösung finden.

Seit Ihrem Amtsantritt als Innenminister haben Sie sich der Kriminalitätsbekämpfung in der Hauptstadt verschrieben. Laut einer Bürgerinitiative hat sich die Sicherheitslage im hauptstädtischen Bahnhofsviertel trotz erhöhter Polizeipräsenz nicht verbessert. Wie schätzen Sie selbst die Lage dort ein?

Die Polizeipräsenz ist ein überaus wichtiger Aspekt der Sicherheitspolitik. Wir haben jetzt 90 neue Netto-Stellen für Polizisten geschaffen, also zusätzlich zu denen, die ersetzt werden müssen, weil sie in Rente gehen. Dadurch können wir die Bürgernähe und die Prävention verbessern. Ich habe zwei Mal Nachtpatrouillen der Polizei in der Stadt Luxemburg und in Esch/Alzette begleitet. An dem Abend, als ich mit den Polizistinnen und Polizisten im hauptstädtischen Bahnhofsviertel unterwegs war, fand ich es persönlich ziemlich ruhig. Die Polizei nimmt relativ viele Drogendealer fest, wie man fast täglich im Polizei-Bulletin lesen kann.

Die ADR und ihre Jugendorganisation fordern, dass die Nationalität von mutmaßlichen Straftätern veröffentlicht werden soll. Wie denken Sie darüber?

Ich halte nicht viel davon, eine Unterscheidung zu machen, ob ein Luxemburger, ein EU-Bürger oder einer aus einem Drittstaat festgenommen wird. Wer eine Straftat begeht, muss strafrechtlich verfolgt werden. Für das Opfer spielt es keine Rolle, welche Nationalität der mutmaßliche Täter hat. Es geht darum, dass der Rechtsstaat respektiert wird.

In diesem Jahr hat die Polizei bereits mehrere Großeinsätze im Bahnhofsviertel durchgeführt. Die Ausbeute war jedes Mal gering und die Aktionen haben die Sicherheitslage offensichtlich nicht nachhaltig verbessert. Was ist der Sinn davon?

Diese Großeinsätze werden in regelmäßigen Abständen organisiert, sei es im öffentlichen Raum oder, wie kürzlich, in der Tram. Jedesmal wird eine gewisse Menge an Drogen beschlagnahmt. Ich glaube schon, dass solche Einsätze eine Wirkung haben, das spricht sich schnell herum und dann kommen vielleicht weniger Dealer nach Luxemburg. Dieser Effekt entfaltet sich aber nur, wenn Großeinsätze regelmäßig durchgeführt werden.

Seit Juli läuft in der Stadt Luxemburg und Esch/Alzette das Pilotprojekt der Unité de Police locale, die zwar das Sicherheitsgefühl erhöht, aber wohl wenig an der tatsächlichen Sicherheitslage ändert. Wie sinnvoll ist diese Maßnahme?

Ende des Jahres werden wir das Pilotprojekt evaluieren. In der Hauptstadt trifft sich die Polizei fast wöchentlich mit Bürgermeisterin Lydie Polfer zur Lagebesprechung, in Esch fanden bislang drei oder vier Treffen mit Bürgermeister Christian Weis statt. Es ist schon wichtig, dass die Polizei draußen wahrgenommen wird. Wenn ich durch die Straßen gehe, erhalte ich positives Feedback, die Leute freuen sich, dass die Polizei zu Fuß durch die Stadt patrouilliert. Ich bin überzeugt davon, dass wir dieses Konzept in Zukunft noch ausbauen müssen. Die Police locale ist ein Baustein, um die Polizeipräsenz auf dem Terrain zu verbessern.

Könnte die Police locale künftig auch auf andere Städte und Gemeinden ausgedehnt werden?

Selbstverständlich. Wenn Gemeinden einen Bedarf dafür haben, können sie das bei uns beantragen. Natürlich müssen wir nach der Pilotphase erst das Polizeigesetz anpassen, um eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Ursprünglich sollte die Police locale dem Bürgermeister unterstehen. Wieso wurde das verworfen?

Bislang handelt es sich ja lediglich um ein Pilotprojekt. Dieser Punkt muss in der Evaluation diskutiert werden. Bisher läuft es so, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Verantwortlichen des Kommissariats anruft, wenn er oder sie ein Anliegen hat. Der gibt die Anweisungen dann an die Polizisten weiter.

Mit der Hinterlegung des Gesetzentwurfs zum sogenannten „Platzverweis renforcé“ wollen Sie die Mittel der Polizei erweitern. Was ist eigentlich der Unterschied zum „Platzverweis light“, den ihr Vorgänger Henri Kox vor zwei Jahren eingeführt hat?

Der Polizei und der Polizeigewerkschaft ging der „Platzverweis light“ nicht weit genug. In seiner aktuellen Form ist er unwirksam und unpräzise, weil er keine konkreten Modalitäten vorsieht. Er legt keine Dauer und keine Entfernung fest, nach der Menschen des Platzes verwiesen werden können. Auch sind nur Personen betroffen, die einen Eingang blockieren. Künftig werden wir den Platzverweis auf andere Tatsachen ausweiten: Wenn jemand etwa im öffentlichen Raum uriniert oder denkt, er müsse sein Zelt dort aufrichten oder kochen. Prozedural legen wir fest, dass jemand für 48 Stunden einen Kilometer weit verwiesen werden kann, und es wird ein Bericht verfasst, aufgrund dessen zum Beispiel die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg eine auf 30 Tage befristete Entfernungsmaßnahme ergreifen kann. Unter bestimmten Umständen kann die Maßnahme aber zeitweise ausgesetzt werden, etwa wenn die betroffene Person in dieser Zeit zum Arzt muss. Ich möchte auch betonen, dass es sich nicht um eine strafrechtliche, sondern um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme handelt.

In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass die Polizei eine Person des Platzes verweisen kann, wenn diese sich „de manière à troubler la tranquillité, la salubrité ou la sécurité publiques“ benimmt. Ist diese Formulierung nicht sehr willkürlich gewählt?

Die Polizei ist immer dazu verpflichtet, proportionale Maßnahmen zu ergreifen und ich vertraue den Polizisten, dass sie das auch tun. Sie werden ja geschult, um mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Ist es nicht trotzdem ein indirekter Aufruf an die Bürger/innen, jedes Mal die Polizei zu rufen, wenn ihnen etwas nicht passt?

Wenn die Polizei kommt, stellt sie fest, ob eine Störung vorliegt oder nicht. Wenn keine Störung vorliegt, teilt sie dem Bürger mit, dass sie nichts tun kann.

Wenn eine Person 48 Stunden oder 30 Tage eines Platzes verwiesen wird, wo soll sie dann hin? Und wie lässt sich kontrollieren, ob sie sich tatsächlich daran hält?

Kontrollen sind ganz einfach durchzuführen, die Polizei braucht nur ein paar Mal an den Ort zu fahren und zu überprüfen, ob die Person noch da sitzt. Der Regierung ist es wichtig, dass die Verweise schnell und unkompliziert durchgeführt werden können. Wenn wir das jetzt strafrechtlich regeln würden, müsste jemand festgenommen werden, die Staatsanwaltschaft würde eingeschaltet. Das wäre unverhältnismäßig gegenüber dem Vergehen. Die Polizei braucht schnelle und effiziente Mittel, natürlich immer im Rahmen des Rechtsstaats. Der Platzverweis ist keine Wunderlösung, aber er wird der Polizei dabei helfen, gegen diese Vergehen vorzugehen.

Diese Woche hat die Regierung offiziell die Rentendebatte eröffnet. Als Innenminister sind Sie zuständig für die Renten im Gemeindesektor: Die Caisse de prévoyance des fonctionnaires et employés communaux (CPFEC) ist seit 2016 im Defizit, Ihre Vorgängerin Taina Bofferding (LSAP) hob vergangenes Jahr den Beitragssatz für die Gemeinden und den des Gemeinden-Dotationsfonds kräftig an. Am 30. Januar sagten Sie im Parlament, „wenn wir nichts ändern“, gebe es 2027 ein Defizit von 95 Millionen Euro, und Sie kündigten den Einsatz einer Task Force an. Was ist seitdem passiert?

Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die Diskussionen haben begonnen, doch konkrete Lösungsansätze kann ich Ihnen noch keine nennen.

Aber welche Möglichkeiten bieten sich denn überhaupt? Außer einer weiteren Beitragserhöhung für die Gemeinden...

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Staat mehr einbezahlt oder die CPFEC in eine andere Rentenkasse transferiert wird. Ich muss gestehen, dass ich kein Spezialist in Rentenfragen bin, aber in der Arbeitsgruppe sind Experten aus dem Innenministerium, aus anderen Ministerien, vom Syvicol und von der Stadt Luxemburg, die an einer Lösung arbeiten.

Sie haben kürzlich die Gemeindefinanzen etwas umverteilt. Diekirch und Ettelbrück bekommen künftig zehn Prozent, Erpeldingen/Sauer und Mondorf fünf Prozent aus dem globalen Dotationsfonds, während die anderen 96 Gemeinden leicht verlieren. Ist das nicht ungerecht?

Ein großherzogliches Reglement, das noch von der Vorgängerregierung erlassen wurde, sieht vor, dass Mondorf und die Nordstad – also Ettelbrück, Diekirch und Erpeldingen/Sauer – landesplanerisch als Centre de développement et d’attraction (CDA) eingestuft werden und deshalb Anrecht auf mehr Geld haben. Natürlich wollten alle drei Nordstad-Gemeinden 25 Prozent, doch das habe ich abgelehnt, weil die Fusion ja erst bevorsteht und die Nordstad insgesamt 25 Prozent erhalten soll. Also haben die drei Gemeinden die 25 Prozent unter sich aufgeteilt. Das macht insgesamt sieben Millionen Euro aus, was nicht die Welt ist, vor allem wenn man bedenkt, dass der Dotationsfonds in den letzten Jahren ständig gewachsen ist.

Landgemeinden mit großer Fläche und wenig Einwohner/innen fühlen sich seit der Gemeindefinanzreform von 2017 benachteiligt, insbesondere wegen des vom damaligen LSAP-Innenminister Dan Kersch eingeführten Verteilungsschlüssels der „population ajustée“, der neben dem CDA-Status auch der Bevölkerungsdichte bei der Verteilung Rechnung trägt. Wollen Sie deren Einwände in einer größeren Reform berücksichtigen?

Ich werde darüber mit DP-Landesplanungsminister Claude Meisch diskutieren. Mir ist aber wichtig: Ein Bürger ist ein Bürger und ein Schüler ist ein Schüler, egal ob er in der Stadt Luxemburg, im Ösling, im Süden, Norden oder Osten lebt. Dieser Überlegung müssen wir in Zukunft Rechnung tragen.

Laut Regierungsabkommen wollen Sie den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie urban oder ländlich sind, eine größere finanzielle Flexibilität geben. Hängt das mit der Reform der Grund- und Mobilisierungssteuer zusammen?

An dieser Reform arbeiten wir sehr aktiv.

Können Sie vielleicht einige Details nennen?

Die Grundsteuer wird vom Innenministerium erstellt, sie geht aber integral an die Gemeinden. Die Mobilisierungssteuer geht hingegen an den Staat. Technisch und logistisch ist die Umsetzung nicht ganz leicht: Einerseits entwickeln wir die Software, parallel dazu schreiben wir die Gesetzestexte, beide Bereiche müssen ineinander übergreifen.

Bleibt das System mit den Hebesätzen, die jede Gemeinde autonom festlegen kann, bestehen?

Es ist eine Kombination aus unterschiedlichen Sätzen, die sich auch nach der geografischen Lage und der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinden orientieren. Darüber hinaus haben die Gemeinden aber einen gewissen Spielraum. Als früherer Bürgermeister weiß ich, dass die Gemeinden Interesse daran haben, die Sätze nicht zu hoch anzusetzen, wenn sie Betriebe anziehen wollen.

Niederanven und Leudelingen hatten Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt, weil sie viel wirtschaftliche Aktivität auf ihrem Territorium haben und sich bei der Verteilung der staatlichen Zuschüsse benachteiligt fühlen. Wollen Sie eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzierung durchführen?

Manche Gemeinden haben riesige Handwerker- und Industriezonen, erhalten aber vergleichsweise wenig an kommunaler Gewerbesteuer. Über diesen Punkt wird man einmal diskutieren müssen, ohne jedoch das Solidaritätsprinzip grundsätzlich infrage zu stellen.

In seiner Rede zur Lage der Nation hatte Premier Luc Frieden ein einheitliches Bautenreglement in Aussicht gestellt. Wissen Sie schon, wie Sie das umsetzen wollen? Ob seine Einführung Pflicht oder freiwillig sein soll?

Gegenwärtig hat jede Gemeinde ihr eigenes Bautenreglement. Ein einheitliches Reglement zu schaffen ist ein Baustein der Prozedurenvereinfachung, die die Regierung umsetzen will. Es soll per Gesetz oder Verordnung festgelegt werden, den Gemeinden aber verschiedene Optionen bieten, die ihren Besonderheiten Rechnung tragen. Eine frühere Festungsstadt hat beispielsweise andere Beschränkungen als eine Landgemeinde, die auf einer flachen Hochebene liegt. Nichtsdestotrotz wollen wir so viele Regeln wie möglich harmonisieren. Letztendlich ist es auch eine Kostenfrage für den Bürger, der bauen will, wenn der Architekt oder Bauplaner nicht mit unzähligen unterschiedlichen Bautenreglements arbeiten muss.

 

Luc Laboulle
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