Luxemburg soll endlich Schutzgebiete für Trinkwasserquellen erhalten. Was zur kaum vermeidbaren Konfrontation mit der Landwirtschaft führt

An der Quelle saß der Bauer

d'Lëtzebuerger Land du 11.01.2013

Wenn Innenminister Jean-Marie Halsdorf (CSV) im Frühjahr eine große Wasserpreisdebatte führen muss, weil der Premier im letzten Jahr den „nationalen Einheitspreis“ versprochen hat (siehe den Text gegenüber), dann kann er diese Diskussion mit etwas Glück mit einem Thema verbinden, das bisher öffentlich nur wenig zur Sprache kam, wenn es ums Wasser ging: den Maßnahmen zum Schutz der kostbaren Ressource.
Denn Luxemburg soll eine Regelung für den Schutz seiner Trinkwasserquellen erhalten. Das ist deshalb so bedeutsam, weil rund 60 Prozent des Trinkwassers – an die 70 000 Kubikmeter pro Tag – aus knapp 300 unterirdischen Quellen bezogen werden. Aber bis heute gibt es nur ein einziges Trinkwasserschutzgebiet im Lande: das rund um den Stausee. Um die Quellen bestehen „provisorische“ Schutzzonen. Sie bedecken heute 28 319 Hektar oder 10,9 Prozent der Landesfläche. Wie weit der Quellenschutz durch sie wirklich reichen soll, ist nirgends genau festgeschrieben.
Vor allem auf europäischen Druck hin soll sich das ändern. Denn die mittlerweile schon über zwölf Jahre alte EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt nicht nur den kostendeckenden Wasserpreis fest, sondern vor allem das Ziel, überall den „guten“ Zustand sämtlicher „Oberflächen- und Grundwasserkörper“ herzustellen. Den EU-Kriterien nach aber sind derzeit zwei Drittel der Luxemburger Grundwasserkörper nicht „gut“, sondern „schlecht“, trotz provisorischer Schutzzonen. Mengenmäßig verfügt das Großherzogtum über genügend Grundwasser, auch wenn es in den für die Auffüllung der Reservoirs entscheidenden Wintermonaten in den letzten Jahren bisweilen wenig Niederschläge gab. „Schlecht“ sind die so eingestuften Grundwässer wegen ihres chemischen Zustands. Der Entwurf des Innenministers für die Quellenschutzverordnung hält im Motivenbericht fest, das liege „essentiellement“ an der „présence de nitrates et de pesticides“.
Kein Wunder, wenn man dabei unwillkürlich an die Landwirtschaft denkt – der Dünger und der Unkrautvertilgungsmittel wegen. Doch nicht allein sie ist gemeint, wenn in den künftigen drei Zonen eines Schutzgebiets verhindert werden soll, dass Schadstoffe in eine Quelle gelangen. Im Wasserwirtschaftsamt beim Innenministerium geht man davon aus, dass die Nitratbelastung im Grundwasser tatsächlich vorwiegend aus der Landwirtschaft herrührt, in den Oberflächengewässern, den Bächen, Flüssen und Seen, dagegen je zur Hälfte aus der Landwirtschaft und der „Siedlungswasserwirtschaft“. Oberflächengewässer wirken auch auf das Grundwasser ein. Und Luxemburg hat nicht nur Nachholbedarf im Bau von Kläranlagen, Regenüberlaufbecken und Kanalinfrastrukturen, der so groß ist, dass dafür knapp 900 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen veranschlagt worden sind. Wegen des Wachstumsdrucks erweisen neu errichtete Kläranlagen sich nach ihrer Fertigstellung auch nicht selten als schon wieder zu klein.
Wie viel Pestizidaufkommen der Landwirtschaft anzulasten wäre, ist weniger genau bekannt. Erwiesenermaßen rührt die Belastung auch daher, dass sie in der Vergangenheit stark von den CFL, der Straßenbauverwaltung und vielen Gemeinden benutzt wurden, um Verkehrswege und öffentliche Plätze chemisch von Unkraut zu befreien. Privatleute in ihren Anwesen nutzen sie auch. Die Bahn, die Straßenbauverwaltung und die Gemeinden hätten ihre Pestizidnutzung jedoch „drastisch“ reduziert, heißt es beim Wasserwirtschaftsamt. Und während man die Privatleute „kaum in den Griff“ bekäme, blieben die Bauern als diejenigen, die „eigentlich am ehesten professionell mit den Spritzmitteln umgehen müssten“.
Doch von der Landwirtschaftskammer, die von den drei großen Bauernverbänden Bauernzentrale, Fräi Lëtzebuerger Bauereverband und Bauerenallianz getragen wird, kommt die vehementeste Kritik am Quellenschutz-Verordnungsentwurf des Innenministers. Jean-Marie Halsdorf und seine Beamten haben sich am Ausland orientiert. An Deutschland mit seinen Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete sowie an der Schutzgebiete-Verordnung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und an den Schutzbestimmungen, die in der Schweiz gelten. Drei bis vier Zonen-Stufen soll es künftig geben: In der Zone immédiate rund um die Quelle, die höchstens zwanzig Meter im Radius umfassen soll, wird alles verboten sein, was nicht dem Betrieb und der Instandhaltung der Quelle selbst dient. In einer Zone rapprochée soll vor allem dafür gesorgt werden, dass Grundwasser, das in Richtung Quelle fließt, wenigstens
50 Tage lang bis dorthin unterwegs ist, damit in der Zwischenzeit gefährliche Mikroorganismen im Boden abgebaut werden. Diese Zone soll nicht unter 50 Meter im Radius umfassen und kann, falls der Boden besonders zerklüftet ist, mit einem zusätzlichen Schutzgrad beaufschlagt werden. Noch weiter draußen soll eine Zone éloignée einen „Puffer“ für „gefährliche Substanzen“ bilden. Wie groß sie ausfällt, soll für jede einzelne Quelle eine hydrogeologische Studie ergeben. Überhaupt soll für jedes Schutzgebiet eine eigene Verordnung erlassen werden; die Quellenschutz-Verordnung die derzeit diskutiert wird, wird nur gemeinsame Maßnahmen festlegen.
Die gehen der Landwirtschaftskammer in manchen Details viel zu weit, aber auch schon vom Ansatz her: Luxemburg erhalte nicht nur neue Wasserschutzgebiete. Die Reform des Naturschutzgesetzes, die derzeit auf dem Instanzenweg ist, könnte zu weiteren Naturschutzgebieten führen. Hinzu kämen Habitat- und Vogelschutzgebiete nach EU-Vorschriften sowie Regeln der Landesplanung für besonders schützenswerte Landschaften. 50 Prozent, wenn nicht gar 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche könnten sich demnächst in irgendeinem Schutzgebiet wiederfinden. Von Steinfort im Westen bis nach Kopstal am Rande der Hauptstadt könne ein ganzes Band von Schutzgebieten entstehen. Atterttal und Äischtal stünden demnächst voraussichtlich quasi komplett unter einem Schutz. Wie soll dort noch Landwirtschaft möglich sein? Am liebsten wäre es der Landwirtschaftskammer, der Innenminister verzichtete so weit es nur geht auf Einschränkungen und Verbote – sei es für den Stallneubau, den Neubau oder die Erweiterung von Lagern für Gülle und Mist; sei es für die Ausbringung von Düngern oder Pestiziden. Und es gäbe stattdessen Empfehlungen und Sensibilisierungen an die Bauern. Wie derzeit in den provisorischen Zonen.
Doch wie wirkungsvoll die Landwirte sich tatsächlich sensibilisieren lassen, weiß die Landwirtschaftskammer andererseits nicht zu sagen. Ihre acht Berater arbeiten mit an die 320 Betrieben zum Wasserschutz zusammen, aber die Kontakte seien „unterschiedlich“, räumt sie ein. Und als vor zwei Jahren in der Gemeinde Waldbillig eine Trinkwasserquelle wegen einer Pestizidbelastung aus der Landwirtschaft zunächst schließen musste und anschließend nur nach Einbau eines teuren Filters weiterbetrieben werden konnte, zeigte sich, dass zwar in der Gemeinde ein freiwilliges Programm zum Pestizid-Management bestand, der betreffende Landwirt aber nicht daran teilnahm. Schutz als freiwillige Aktion zu verstehen, kann eben zu „schlechtem“ Grundwasser führen.
Und allen Einwänden zum Trotz: So restriktiv sind die in den Anhängen des Verordnungsentwurfs festgehaltenen Einzelbestimmungen nicht. Auf eine Bestimmung, wie sie seit Jahren im Großraum München gilt, nämlich in Wasserschutzgebieten generell nur Biolandbau zuzulassen, verzichtete der Innenminister von vornherein, wenngleich Umwelt- und Biobauernverbände ihm schon vor Jahren Studien unterbreiteten, die den Schutzeffekt dieses Modells beweisen. In einem interministeriellen Komitee, dem auch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, der Straßenbauverwaltung und des Wirtschaftsministeriums angehörten, wurde die allererste Fassung von Schutzzonenstimmungen, die schon 2007 erdacht worden war, weiter entschärft. So entstanden Unterschiede zu den Bestimmungen, die im Ausland in Kraft sind: Während etwa in der Schweiz in der Zone S2, die der Luxemburger Zone rapprochée mit der 50-Tage-Linie entspricht, Gülle nur mit Ausnahmegenehmigung ausgebracht werden darf, sollen für in Luxemburg nur Mengenbeschränkungen gelten. Auch die geplanten Pestizid-Begrenzungen sind diskutabel. Vier Substanzen sollen in der am weitesten von der Quelle entfernten Schutzzone eingeschränkt zugelassen sein. Dass der Wirkstoff Metazachlor, ein klassisches Raps-Herbizid, womöglich nur alle vier Jahre ausgebracht werden darf, stellt nach Ansicht der Landwirtschaftskammer den Rapsanbau in Frage. Alternativen gebe es nicht. Bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ist man anderer Meinung: Ein „besonders vorsichtiger Einsatz“ sei „erforderlich, um Gewässerbelastungen zu vermeiden“, schreibt sie. Gerade für den Rapsanbau gebe es „alternative“ Herbizide. Sie kosten allerdings mehr.
Uneingeschränkt soll in der Zone éloignée von der Landwirtschaft der Wirkstoff Glyphosat eingesetzt werden dürfen – das besonders preiswerte und wegen seiner Breitenwirkung vor allem im Maisanbau sehr beliebte Roundup, das gegenüber dem relativ langsam wachsenden Mais alle anderen Pflanzen in Schach hält. Im vergangenen Jahr hatten sich nicht nur Erkenntnisse verdichtet, das Glyphosat das menschliche Erbgut schädigt. Eine Studie einer US-amerikanischen Universität  im Auftrag von Greenpeace war, hatte auch geschätzt, dass mit der in der EU eventuell bevorstehenden Zulassung von Glyphosat-resistentem gentechnisch verändertem Mais die Roundup-Nutzung sich bis 2025 verdoppeln könnte.
Auch die Bestimmungen zum Herbizid Isoproturon werfen Fragen auf: Vom 16. Oktober bis zum letzten Tag im Februar soll sein Einsatz in der Zone éloignée verboten sein. Aber wie will man das kontrollieren?
So genau geht das gar nicht, und die Kontrollen in den Schutzgebieten sollen und können nur stichprobenhaft erfolgen. Je größer die von der Quelle mit Trinkwasser versorgte Bevölkerung ist, desto häufiger: Liegt ihre Zahl über 30 000 Einwohner, wird zwölfmal im Jahr kontrolliert, bei 10 000 bis 30 000 versorgten Einwohnern acht Mal, und vier Mal bei unter 10 000 Einwohnern. Allerdings: Würde eine Unregelmäßigkeit festgestellt, könnte von dem betreffenden Agrarbetrieb sogar die Rückzahlung seiner Betriebsprämie verlangt werden. So ist es zumindest im Gespräch zwischen Innen- und Landwirtschaftsministerium. Das täte weh, denn diese Prämie ist nicht irgendeine Beihilfe, sondern macht einen wesentlichen Teil des Betriebseinkommens aus. Das könnte den Quellenschutz-Bestimmungen einen überzeugenden Effekt verleihen.
Noch aber ist über den finanziellen Aspekt der Verordnung nicht entschieden. Im Landwirtschaftsministerium will man darüber erst abschließend befinden, wenn der Innenminister den endgültigen Verordnungstext formuliert hat. Klar ist aber: Gegenüber heute, wo ein Agrarbetrieb in einer provisorischen Schutzzone nur Empfehlungen folgen kann und sich für ihre Einhaltung um eine Staatsbeihilfe aus dem Agrar-Umweltprogramm bewirbt, wären künftig wohl Ausgleichszahlungen für Ertragsverluste fällig, die aus der Einhaltung bindender Verpflichtungen entstehen. Vor drei Jahren wurde geschätzt, das wären Ausgaben von drei Millionen Euro jährlich.
Aber das bleibt abzuwarten, denn in der Zwischenzeit wird die Gemeinsame EU-Agrarpolitik neu gefasst, mit der die EU-Kommission ein zusätzliches „Greening“ der europäischen Beihilfen einführen will. Der Umfang des EU-Agrarhaushalts wiederum hängt ab von einer Einigung der Mitgliedstaaten über den nächsten Finanzierungsrahmen des gesamten EU-Budgets. Erst wenn diese Entscheidungen gefallen sind, kann Luxemburg sein Agrargesetz anpassen, das unter anderem nun auch die Basis für Ausgleichszahlungen zum Wasserschutz enthalten soll. Die Landwirtschaftskammer sieht den Quellenschutz auch deshalb so kritisch, weil die sie tragenden Verbände politisch an mehreren Fronten zu tun haben und dabei mit hohen Forderungen antreten.
An diesen Zusammenhängen liegt es wohl auch, dass der Innenminister die Wasserschutzfrage in den letzten Monaten nicht in die Öffentlichkeit trug. Zumal nach dem Inkrafttreten der Quellenschutzverordnung die Debatte nicht unbedingt beendet sein wird: Die rund 90 Einzelverordnungen zu den Schutzgebieten müssen nicht nur mit den Berufskammern und dem Staatsrat diskutiert werden. Öffentliche Konsultationen müssen ebenfalls stattfinden, denn mit den Schutzgebieten entstehen Auflagen auf Privatbesitz. Noch dieses Jahr soll ungefähr ein halbes Dutzend dieser Entwürfe publik gemacht werden. Weil es dabei auch um der Wert von Grundstücken geht, könnte dabei die ziemlich wichtige Frage untergehen, welche Landwirtschaft Luxemburg in Zukunft haben soll. In der Landwirtschaftskammer formuliert man es so: Wenn sich mit Wasserschutz Geld verdienen ließe, würde jeder mitmachen. Aber vielleicht bleibt ja nur die Bewirtschaftungsmethode zu finden, die das Wasser nicht gefährdet und trotzdem Erträge abwirft.

Peter Feist
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