Dienstalter

Unsitten und Gebräuche

d'Lëtzebuerger Land du 28.10.2010

„Cette façon de procéder est tout à fait contre la nouvelle légis-lation en vigueur“, empört sich Monique Adam, Präsidentin des hauptstädtischen Comité de cogestion, im jüngsten Comité-Bulletin. Eltern, die etwas an der Schulorganisation auszusetzen hätten, mögen sich doch an die jeweiligen Elternvertreter respektive an das Schulkomitee wenden. Hintergrund ihrer harschen Kritik: die Entscheidung der Schulschöffin Viviane Loschetter, eine kleinere Klasse in einer Belairer Grundschule umziehen zu lassen, um Platz für eine größere zu machen.

„Jeder Bürger hat das Recht, seine Beschwerden oder Fragen der Gemeinde vorzutragen“, wehrt sich Loschetter. Es gehe um mehr als um Prozeduren, sondern darum, dass Lehrer mit höherem Dienstalter sich Pivilegien herausnähmen, „die nicht im Interesse der Schüler sind“. Die Lehrerin, die den deutlich größeren Klassen-saal für elf Schüler erhalten hatte, habe diesen aufgrund des Dienstalters bekommen. Ihre jüngere Kollegin hatte für 21 Schüler mit dem kleineren Saal vorlieb nehmen müssen. „Der Saal gehört den Schülern und nicht den Lehrern“, betont Loschetter und rührt damit an ein Tabu.

„Das wird seit Jahrzehnten so praktiziert“, sagt Christophe Pletschette. Der Präsident der Belairer Grundschule hatte die Klassenorganisation mit dem Schulkomitee im Juni beschlossen. Warum wurden die Pläne nicht spätestens zur Rentrée ange-passt? „Nachher ist man schlauer“, so Pletschette. Mike Richartz, Elternvertreter in der hauptstädtischen Schulkommission, kennt den Belairer Fall nur vom Hörensagen, das Problem aber sei seit langem bekannt. „Die Selbstbedienungsmentalität mancher Lehrer muss ein Ende haben“, fordert Richartz, der selbst Lehrer ist, mit Nachdruck.

Der Brauch, dass sich Lehrer höheren Dienstalters Säle oder sogar Klassen aussuchen (oder abgeben), existiert nicht nur in der Hauptstadt, sondern ist im ganzen Land verbreitet. Beim im Règlement de permutation geregelten Schulwechsel eines Lehrers wird das Dienstalter offiziell berücksichtigt. Mit dem neuen Schulgesetz jedoch werden diese Automatismen hinterfragt: Immer mehr Inspektoren, aber auch Lehrer, kritisieren die Praxis, die zum Teil die Ziele der Schulreform untergräbt. „Es ist sinnvoll, die Klassen eines Zyklus’ auf einer Etage zusammenzulegen, damit sie zusammenarbeiten können“, findet Guy Medinger, Inspek-tor der Hauptstadt. Im Norden hatten Lehrer, die unter Berufung auf ihr Dienstalter eine bestimmte Klasse einforderten, sogar eingespielte Lehrerteams auseinandergerissen. Um dies künftig zu verhindern, wurde das Règlement d’occupation des postes (früher: de permu­tation) abgeändert. Lehrer können ihre Wünsche auf Schul- oder Klassenwechsel künftig nur mit einer Vorlaufszeit geltend machen. Bei der Wahl des Klassensaals ist das Dienstalter irrelevant.

„Warum machen wir es nicht wie in der Sekundarschule, in der Lehrer allenfalls Desiderata anmelden können?“, fragt Eltern-vertreter Richartz. Doch auch an verschiedenen Lyzeen werden Vorzüge entlang dem Dienstalter zuteil, die kein Gesetz vorsieht und die mitunter pädagogisch fragwürdig sind. Wer ein höheres Dienstalter hat, muss an einer Schule kaum Surveillance halten, während jüngere Lehrer umso mehr Aufsicht aufgebrummt bekommen. Ein Versuch der Direktion, dies zu unterbinden, scheiterte unter anderem am Widerstand der jungen Lehrer, die eines Tages selbst von der Regelung zu profitieren hofften. An einem Lyzeum in der Hauptstadt hatten sich Lehrer die Klassen zunächst nach Dienstalter zugeteilt. Die schwierigeren, die keiner wollte, die aber Berufserfahrung und Können voraussetzen, blieben für die jungen Lehrer und die Chargés des cours übrig. Als die Direktion davon erfuhr, änderte sie die Pläne. An anderen Schulen können Lehrer zwar Wünsche entlang dem Dienstalter äußern. Treten jedoch Ungleichgewichte auf oder finden unbeliebte Klassen keine Abnehmer, greift die Direktion ein.

Für die Grundschulen ist der Umgang mit rein ans Dienstalter gekoppelten Vorteilen schwieriger: „Ich habe als Präsident keine Weisungskompetenz“, sagt Christophe Pletschette. Auch des-halb befürwortet Elternvertreter Mike Richartz Direktionen auch für Grundschulen. Auf jeden Fall aber gehöre das Permutations-Règlement abgeschafft, findet er.

Das wurde in Luxemburg-Stadt erst kürzlich geändert – und von Ministerium und Schöffenrat abgesegnet. Was nicht heißt, dass es in Stein gemeißelt wäre. Anders als vom Comité de cogestion behauptet, entscheiden die Schulkomitees nämlich nicht über die Schulorganisation. Im Gesetz heißt es über die Missionen der Komitees: „[...] élaborer une proposition d’organisation de l’école“. Das letzte Wort hat die Gemeindeleitung. Schulschöffin Loschetter plant nun ein Règlement, das „pädagogische Kriterien“ für die Klassensaalbelegung vorgeben soll.

Ines Kurschat
© 2024 d’Lëtzebuerger Land