Anleitung zur Verhinderung von Giftschränken im öffentlichen Raum

„De Bicherschaf“

d'Lëtzebuerger Land du 28.04.2017

Die Rolle eines Bibliothekars ist vergleichbar mit der eines Filters. Zu verstehen im guten Sinne, ähnlich den Journalisten als Wachhunde der Demokratie, wie im schlechten, als Zensor und Gedankenlenker, je nach politischer Lage. Das Großherzogtum ist verfassungsrechtlich eine Demokratie. Dies bedeutet dürfte zum Beispiel, dass ein Staat nicht bestimmen darf, welche Bücher im Bestand einer nicht-staatlichen Bibliothek zu stehen haben. In Luxemburg ist dies allerdings irgendwie schiefgelaufen (d’Land 13/2013).

Ein Staat schützt seine Bürger vor „schädlichem“ Schrifttum. Weswegen eine gewisse Anzahl an Verboten zum Schutze der öffentlichen Moral existiert. Diese gelten nicht nur für Bibliotheken, sondern auch für Bücherschränke im öffentlichen Raum. Damit der trendige „Bicherschaf“ nicht zum „Gëftschaf“ (frz.: Enfer) verkommt und deren Besitzer damit nicht in Teufels Küche gerät, gibt der Verfasser und Bibliothekar hier einige Ratschläge mit auf den Weg.

Den Pfad der Tugend beschreiten beginnt mit einem Blick ins Strafgesetzbuch. Der Code pénal verbietet die Verbreitung von Schriften, welche A) Terrorismushandlungen herbeiführen (Art. 135-14); B) Beleidigungen gegen Minister, Parlamentarier und Staatsgewalt (Art. 275-276) enthalten; C) gegen die Familienordnung und öffentliche Moral verstoßen, zum Schutze der Jugend, u.a. durch Pornographie (publications obscènes, Art. 384-385) und „écrits, images, […] indécents de nature à troubler leur imagination“; D) Personen verleumden (Art. 443); E) zum Rassismus, Revisionismus und anderen sexuellen und religiösen Diskriminationen aufrufen, u.a. durch Hetze gegen Personen oder Personengruppen, oder durch Verharmlosung von Völkermord (Beispiel: négationnisme) und Kriegsverbrechen (Art. 457). Das etwas voreilig erfolgte inländische Verkaufsverbot der wissenschaftlich-kritischen Ausgabe von Mein Kampf wird zu letzterem gezählt. Zum Kinderschutz gehören auch Publikationen, welche in gewisser Weise gesundheitsschädlich sind, u.a. durch die Ermunterung zum Konsum illegaler, jedoch auch zulässiger Drogen, wie Alkohol und Tabak. Viele dieser Restriktionen führen eher zu Konfusionen. In letzter Instanz entscheiden die Gerichte.

Selbst die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 sieht in einem demokratischen Staat Einschränkungen bei der Meinungsfreiheit (Art. 10 (2)) vor. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche: „die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung“.

Beherzigt der Träger eines Bücherschrankes, in der Regel die Kommune, beziehungsweise die verantwortliche Person (!?), alle diese Vorschriften, so muss diese sich auf weitere mögliche Frevel vorbereiten. Denn selbst in einer Demokratie wird die Gesellschaft durch „schlechte Bücher“ gefährdet. Es handelt sich um sogenannte banned books, mit Themen die aufregen, Angst machen, jedoch nicht verboten sind. Im ungefilterten Bücherschrank können sie eine explosive und strafbare Wirkung entfalten.

So befinden sich im Giftschrank von Bibliotheken oft Bücher zu folgenden Themen: 1) Religion (Islam, Kreationismus), Okkultismus, Hexerei, Magie, Sekten (Scientology), Parapsychologie; 2) Sexualität (Homosexualität, sexuelle Bildung, sexuelle Akte, Schwangerschaft, Pädophilie (Romane), Aids, Erotik (Kunst), Sado-Masochismus); 3) illegale Handlungen (Handbücher zu Verbrechen, Morden (in Serie), Selbstmord, illegale Drogen (Produktion und Gebrauch, Gewöhnung), Gifte); 4) politisch delikate Themen (Liebe, sentimentales Leben, Krieg, Familie, Raucher, Tod, Abtreibung, Fehlgeburt, Krankheit, Einsamkeit, Verzweiflung, Euthanasie, Umwelt (Genmanipulation), territoriale Ansprüche, konspirative Literatur (Verschwörungstheorien)); 5) gewaltsame Handlungen (Gewalt, Vergewaltigung); 6) aufschlussreiche Aufklärungsbücher (Werke über Rassismus oder Obszönität); 7) pseudo-wissenschaftliche Publikationen (bestehend aus Unwahrheiten, als unbestreitbar vorgestellt, die eine durch die wissenschaftliche Gemeinschaft universal anerkannte Realität in Frage stellend, über die Existenz von Ufos).

Ein Bibliothekar trifft immer eine Auswahl. Sie ist subjektiv. Das gehört zum Beruf. Als wahrer Balancierkünstler soll er eine neutrale Medienauswahl garantieren. „Gute Bücher“ müssen es sein. Nur wie „gut“, wie neutral? Die Auswahl fällt „natürlich“ auf die zum aktuellen gesellschaftlichen Konsens passenden und zur vorherrschenden Meinung zugehörigen Veröffentlichungen. Die Demokratie ist bekanntermaßen die Tyrannei der Mehrheit (John Stuart Mill).

Der wohl mehrheitlich unwissende Träger eines Bücherschranks muss sich also den rechtlichen Folgen bewusst sein, die durch anonyme Personen hineingestellten Bücher verursacht werden können. So als könnte jeder Benutzer in einer kommunalen Bibliothek selbst ein Buch ungeprüft ins Regal hineinstellen dürfen. Seit fast einem Jahrtausend gibt es seltsamerweise die Tradition, nach dem Besitzverhältnis der der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellten Bücher zu fragen ‒ und somit nach der Verantwortlichkeit der Bücherauswahl. Dies erklärt den Umstand, warum sozialromantische Experimente wie Bücherschränke oder solidarwirtschaftliche Bibliotheken (Bicher3-Initiative) letztlich zum Scheitern verurteilt sind. Mögen diese Investitionen doch besser in rechtlich Bewahrtem, nämlich in wahren Bibliotheken mit verantwortlichen Bibliothekaren, angelegt sein. Der Schritt vom Bücherschrankwächter zum Bibliothekaren und vom Bücherschrank zur Bibliothek kann ein kurzer sein, falls der politische Wille vorhanden ist.

Banned books – einige gefährliche Bücher:

– Scheinbare Anstiftung zur Fresssucht: Frupps / Stina Fisch

– Rassismusvorwurf: Tintin au Congo (Faksimile des Originals von 1931)

– (Zu viel) Sex-Aufklärung: The little black book for girlz : a book on healthy sexuality

– Anleitung für Möchtegern-Terroristen: Anarchist cookbook / William Powell

– Zu freizügig: Tous à poil / Claire Franek & Marc Daniau

– Religionsfeindlich: Wo bitte geht‘s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel / Michael Schmidt-Salomon

– Homosexualität-Aufklärung: And Tango makes three / Justin Richardson & Peter Parnell

– Anti-Verstümmelungsschockbuch für Kinder: Une si jolie poupée / Pef

Jean-Marie Reding
© 2024 d’Lëtzebuerger Land