Beinah über Nacht sollten 27 Psychiater auch den Titel Psychotherapeut erhalten. Das Gesundheitsministerium steht unter Druck, einem Beirat unter Führung zweier Psychologen auf die Finger zu schauen

Der ganz normale Wahnsinn

d'Lëtzebuerger Land du 23.12.2016

Er wirbelte ziemlich viel Staub auf, der offene Brief, den der Psychiater Jean-Marc Cloos vor zwei Wochen an Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) schickte. Cloos beschwerte sich nicht nur darüber, sein Antrag auf den Titel „Psychotherapeut“ sei 15 Monate nach Einreichung noch immer unbearbeitet. Er schrieb auch streng: „Die Frage, der Sie nachzugehen haben, Frau Gesundheitsministerin, ist die, ob der Psychotherapiebeirat momentan Vetternwirtschaft betreibt anstatt objektiv seine Mission zu erfüllen.“

Vergangenes Wochenende setzte Cloos noch eins drauf. Er kündigte als Gastdozent an der Uni Luxemburg, wo er ausgerechnet im Aufbaustudiengang „Psychotherapie“ die Fächer Suchtkrankheiten und Psycho-Pharmakologie unterrichtet. Die Kündigungs-E-Mail ging als Kopie auch an Uni-Rektor Rainer Klump. Ihm riet Cloos, einen anderen Vertreter in den Psychotherapiebeirat zu entsenden als den Psychologie-Professor Georges Steffgen. Cloos deutete an, die „aktuelle Respektlosigkeit gegenüber dem Psychiaterberuf“ gehe auch von Steffgen, Leiter des Bachelor-Studiengangs Psychologie, aus.

Dass an den Vorwürfen etwas dran sein musste, konnte man schon vor einer Woche ahnen. Da streute das Gesundheitsministerium die Nachricht, „dieser Tage wird Dr. Cloos seine Ernennung erhalten“. Am Dienstag dieser Woche erhielt er sie tatsächlich. Dem Land sagte er, „ich bin damit der erste Psychiater, der sich auch Psychotherapeut nach dem neuen Psychotherapeutengesetz nennen kann“. Doch noch bis zum gestrigen Donnerstag sollte sich ein Füllhorn an Psychotheraputen-Zertifikaten über der Psychiaterschaft öffnen: 27 Anträge würden bis zum 22. Dezember bearbeitet, bestätigte das Gesundheitsministerium dem Land am Mittwoch. Das werde sogar ohne Gutachten des von Jean-Marc Cloos so kritisierten Psychotherapiebeirats geschehen. Womit das Ministerium pikanterweise gegen sein eigenes Psychotherapeutengesetz verstößt: In dem Gesetz vom 14. Juli 2015 steht, in einer dreijährigen Übergangsphase erteile das Ministerium die Titel auf Gutachten des Beirats hin.

Aber wahrscheinlich hinterließ der Berufsverband der Psychiater einen starken Eindruck, als er am Mittwochvormittag im Ministerium vorstellig geworden war und erklärte, wenn das so weitergehe in dem Beirat, würden die Psychiater dort nicht mehr mitarbeiten. „Dieses Thema wurde mit der Psychia-trischen Gesellschaft besprochen“, bestätigte Lydia Mutschs Sprecherin anschließend knapp. Der Collège médical, Standesvertretung und Disziplinar-organ der Ärzte, Apotheker und seit 2015 auch der Psychotherapeuten, hatte sich ebenfalls ans Ministerium gewandt. Vom Collège médical werden alle approbierten Psychotherapeuten registriert. Und ist die dreijährige Übergangszeit Mitte 2018 vorbei, soll nur noch der Collège médical die Anträge auf den Psychotherapeutentitel begutachten, ehe das Gesundheitsministerium über sie entscheidet. Der Beirat, hochoffziell heißt er Conseil scientifique de psychothérapie, „partizipiert“ dann nur noch an der Titelvergabe. Weshalb das Gesundheitsministerium vielleicht doch nicht seine eigenen Regeln verletzte, sondern sie nur ein wenig bog und mal eben so tat, als sei die Übergangszeit schon zu Ende: Die 27 Therapeutentitel, die bis gestern an Psychiater vergeben werden sollten, wurden allesamt vom Collège médical begutachtet. Sollte der Psychotherapiebeirat tatsächlich „Vetternwirtschaft“ betrieben haben?

Das weist das Gesundheitsministerium zurück: Man gehe „davon aus, dass der Beirat seine Rolle objektiv und ohne Diskriminierungen erfüllt“. Doch unter den 62 Psychotherapeuten, die der Collège médical bis Mitte Dezember registriert hatte, war noch kein Mediziner, obwohl der Collège médical bis dahin nicht nur 27, sondern sogar 44 Ärzten attestiert hatte, den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes zu genügen. Weshalb trotzdem noch kein Arzt den Therapeu-tentitel erhalten hatte, sei ihm „nicht bekannt“, teilte der Collège médical dem Land mit.

Der Präsident des Psychotherapiebeirats, der Psychologe und Psychotherapeut Gilles Michaux, hatte schon vergangene Woche im RTL-Radio erklärt, um die Psychiater hätten sich „besondere“ Fragen gestellt, die erst hätten „beantwortet“ werden müssen. Gegenüber dem Land sagt er, die Verspätung bei der Bearbeitung der Anträge habe auch damit zu tun, dass der Beirat, dem drei Psychologen und drei Psychiater angehören, erst im Oktober 2015 berufen wurde, drei Monate nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes. „Danach mussten wir uns ein Règlement interne geben und klären, welche Therapeutie-Richtungen in Luxemburg als ‚wissenschaftlich anerkannt‘ zu betrachten sind.“ Die Frage, welche Ausbildungsformen man anerkennt, stellte sich auch. In der Übergangsphase darf ein Antragsteller zum Beispiel auch lediglich spezifische Wochenend-Seminare zur Ausbildung besucht haben.

Das klingt kompliziert und ist es auch. Das Luxemburger Psychotherapeutengesetz ist einerseits das vielleicht strengste Europas: Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer klinischer Psychologe oder Arzt ist und eine therapeutische Zusatzausbildung absolviert hat. Die kann nur an einer Universität erworben worden sein, denn das Gesetz schreibt dafür Bologna-Studienpunkte (ECTS) vor. Das ist durchaus im Sinne der Uni Luxemburg, von der die Initiative zur Regelung des Therapeutenberufs ausgegangen war: Uni.lu hatte, um einen Anschluss an ihren Master-Studiengang in klinischer Psychologie herzustellen, ein Aufbaustudium Psychotherapie geplant. Ihr in den Gesprächen zu den Vorentwürfen zum Gesetz sehr einflussreicher Vertreter Georges Steffgen betonte stets, nur „wissenschaftlich fundierte“ Psychotherapie sei von hoher Qualität.

Andererseits stecken in dem Gesetz Zugeständnisse, damit bloß niemand in die Illegalität rutscht, der sich früher schon Psychotherapeut nannte und so praktizierte: Als „Nebenbeschäftigung“ ist Psychotherapie auch Leuten ohne Titel erlaubt. Und während der dreijährigen Übergangszeit darf bis Mitte 2018 der geschützte Titel nicht nur an Psychologen und Ärzte mit Zusatzausbildung in Psychotherapie vergeben werden, sondern auch an Therapeuten mit „anderem“ Grundberuf, die schon mindestens fünf Jahre praktizieren oder 450 Stunden Therapieausbildung nachweisen können. Das Gesundheitsministerium gab dem Psychotherapiebeirat mit auf den Weg, die Übergangsregeln großzügig anzuwenden.

Man könnte sagen, bei so widersprüchlichen Nah- und Fernzielen sei der Wahnsinn programmiert und sein Ausbruch ganz normal. Oder man kann sich fragen, ob das Gesetz wohl dem Ziel gerecht werde, „wenig oder nicht qualifizierte Personen“ vom Therapiemarkt zu verdrängen, die „ihre Klienten großen Gefahren aussetzen“, wie der damalige Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) es 2012 im Motivenbericht zum Gesetzentwurf schrieb.

Doch selbst wenn die volle Strenge des Gesetzes schon gelten würde, hätte der Antrag eines Psychiaters wie Jean-Marc Cloos beim Beirat nicht so lange liegen bleiben müssen: Cloos hat neben seiner Ausbildung zum Psychiater auch eine zum Psychotherapeut absolviert, und das an einer Universität. „Ich will mich nicht Psychotherapeut nennen, nur weil ich Psy-chiater bin“, sagt Cloos.

Es ist wohl nicht falsch, das Problem in dem Beirat zu suchen. Präsident Michaux sagt, „da wir paritätisch aus Psychologen und Psychiatern zusammengesetzt sind und ich als Präsident kein extra Stimmengewicht habe, können wir nur im Konsens Beschlüsse fassen“. Seien Psychologen und Psychiater sich uneins, müsse ein Konsens gefunden werden. Michaux räumt aber ein, die Titelvergabe an Psychiater sei „eine Sache für sich“. Und dass es „für drei von uns ein Problem“ sei, dass Psychiater über die Übergangsregeln an den Titel zu gelangen versuchen. Problematisch können das nur die Psychologen finden, unter ihnen Uni-Vertreter Steffgen als Beirats-Vizepräsident. Konsens, sagt Michaux, sei mittlerweile, „dass nichts dagegen spricht, den Titel auch einem Psychiater zuzuerkennen, der die Bedingungen erfüllt“. Es gebe aber „noch Fragen“. Etwa die, ob ein Psychiater, der als Psychotherapeut zwei Titel führen würde, zwei Verträge mit der CNS einginge. Oder die, was ein Psychiater-Psychotherapeut abrechnet. Und ob er mehr verschreiben könnte als ein Psychotherapeut, der Psychologe ist. Zumal der CNS-Präsident Anfang des Jahres ankündigte, Psychotherapie von der Kasse sei „nur auf ärztliche Verschreibung denkbar“.

Das sind tatsächlich wichtige Fragen. Doch es sind politische, keine wissenschaftlichen für einen Conseil scientifique. Der aber scheint sich viel mit Politik abzugeben. Da ist es durchaus von Belang, dass Michaux „manchen“ Psychiatern im Beirat vorhält, „Berufsinteressen“ zu verteidigen. Und sagt, „die Antragsteller auf den Therapeutentitel sind sehr gut ausgebildet“, und anfügt, „das gilt für die Psychologen“. Man könnte folgern, die Psychiater sähen durch die kompetente Konkurrenz der Psychologen ihre psychotherapeutischen Fälle abwandern und eröffneten alte Fronten zwischen beiden Berufen. Doch genauso könnte man annehmen, der ganz normale Wahnsinn gehe auf die Psychologen zurück, die ein Psychotherapiemonopol wünschen.

Aber vielleicht gibt es gar keinen Machtkampf zwischen beiden Berufsgruppen. Der Beiratspräsident hat sich unlängst gegenüber dem Psychologenverband SLP, dessen Vorsitzender er 15 Jahre lang war und dessen Ehrenpräsident er heute ist, weit aus dem Fenster gelehnt: In einer E-Mail an alle Mitglieder schrieb er, eine außerordentliche Vollversammlung solle darüber entscheiden, ob eine „Föderation“ verschiedener Psychotherapie-Verbände gegründet werden soll, die anschließend Verhandlungen mit der CNS über die Kassenpsychotherapie aufnähme. Dem Land sagt Michaux, als eigentlich auf seine „Unabhängigkeit“ bedachter Vorsitzender des so wichtigen Conseil scientifique habe er sich „so stark gemacht“, weil die Psychotherapie-Vereine in die Föderation auch Mitglieder bringen könnten, die „keine Psychotherapeuten sind und das vielleicht nie werden können“. Er halte es für besser, einen einzigen, ganz neuen Psychotherapeutenverband zu gründen. Die andere Option wäre womöglich gar gesetzwidrig. „Als Beiratspräsident muss ich darauf achten, dass die Gesetze eingehalten werden.“

Allerdings hatte die SLP schon auf ihrer Vollversammlung im März mit Mehrheit beschlossen, die Gründung einer solchen Föderation voranzutreiben, wie Präsident Fränz D’Onghia am Montag mit kaum verhohlenem Ärger an seine Mitglieder schrieb. Was den starken Eindruck aufkommen lässt, dem Vorsitzenden des Psychotherapiebeirats gehe es ganz persönlich um das Therapiemonopol für die Psychologen und um Macht. Dazu passt, dass er dem Land erzählt, wie schade es sei, dass der Verband der Psychoanalytiker schon mitgeteilt habe, er mache in der Föderation nicht mit: Damit sei eine „Pionierrichtung der Psychotherapie“ nicht dabei. Vor zwei Jahren hatte Michaux dem Analytikerverband erklärt, das Psychotherapeutengesetz werde dafür sorgen, „dass ihr die Letzten eurer Art seid und keine mehr nachkommen“.

Gegendarstellung In der Ausgabe der Zeitung d’Lëtzebuerger Land vom 23. Dezember 2016 (Nummer 52) schreibt der Journalist Peter Feist in dem Artikel "Der ganz normale Wahnsinn" (S. 6): "Vor zwei Jahren hatte Michaux dem Analytikerverband erklärt, das Psychotherapeutengesetz werde dafür sorgen, 'dass ihr die letzten eurer Art seid und keine mehr nachkommen'." Das mir vom Journalisten zugeschriebene Zitat entspricht in keiner Weise einer von mir gemachten Aussage und wurde auch dem Journalisten gegenüber nie von mir in einem Interview geäußert. Durch diese Form der Darstellung werde ich in Zusammenhang mit Äußerungen und Ansichten gebracht, die weder von mir stammen, noch meiner Ausdrucksart entsprechen, sondern unbegründete Behauptungen und Unterstellungen darstellen. Fakt ist und dementsprechend auch meine Aussage, dass eine Konsequenz des Gesetzes ist, dass Psychoanalytiker nur dann noch psychoanalytische Therapie bei krankheits-wertigen Störungen durchführen dürfen, wenn sie als Psychotherapeut anerkannt sind. Folglich besteht aufgrund des Gesetzes für einige Psychoanalytiker letztmalig die Möglichkeit der Ausübung von Psychoanalyse bei krankheitsbedingten Störungen ohne psychologische oder medizinische Grundausbildung in Luxemburg. Dies stellt meines Erachtens eine sachliche Einschätzung der gesetzlichen Situation dar, die auch weiterhin objektive Gültigkeit hat. Auch meine geäusserten Bedenken, dass die psychoanalytische Fachrichtung in einer von der Psychologenvereinigung geplanten Föderation nicht vertreten wäre, sind damit in Einklang und haben weiterhin Bestand. Die Anerkennung psychodynamischer Verfahren inklusive der psychoanalytischen Psychotherapie habe ich aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht stets befürwortet. Ich hoffe hiermit eindringlich meine durchgängig vertretene Sichtweise in dieser Angelegenheit durch diese Gegendarstellung nun definitiv und unmissverständlich dargestellt zu haben. Alle anderweitigen, hiervon abweichenden Auslegungen durch andere Personen, insbesondere auch in den sozialen Medien, liegen demgemäß in deren alleiniger Verantwortlichkeit. Gilles Michaux, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats für Psychotherapie
Peter Feist
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