Am Heiligabend 1977 verabschiedete das Parlament die Mutter aller Tripartite-Gesetze. Es machte den Weg frei für jahrzehntelange Indexmanipulationen. Die Regierungen gewannen Fingerfertigkeit in dieser Kunst.
Bis zum 15. November 2024 sollte das Parlament die Richtlinie „über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ zum Gesetz machen. Der Richtlinie zufolge ist der heimische Mindestlohn zu niedrig, gemessen am allgemeinen Lohnniveau. Deshalb wurde die Richtlinie bis heute nicht umgesetzt. Die Regierung sucht noch immer die passende Mindestlohnmanipulation.
Ziel des Mindestlohns ist es, „de fixer les salaires considérés comme indispensables [...] au maintien d’un niveau de vie suffisant“ (Arrêté grand-ducal, 22. Januar 1945). Die Höhe dieses Existenzminimums ist je nach Epoche, Land unterschiedlich.
Der Markt von Angebot und Nachfrage kann kein Existenzminimum sichern: Die Konkurrenz drängt den einzelnen Unternehmer zu niedrigeren Löhnen. Im Handel, Gaststättengewerbe haben die Gewerkschaften nicht genug Mitglieder, um höhere Löhne durchzusetzen.
Deshalb muss das Gesetz einen Mindestlohn festlegen. Im Interesse der Beschäftigten, die ein Existenzminimum benötigen. Im Interesse der Unternehmer, die den Erhalt der Arbeitskraft benötigen.
Gestritten wird um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Unerbittlich, weil es um die Aufteilung des Werts des Arbeitsprodukts geht zwischen Beschäftigten und Unternehmern. Nicht um Umverteilung durch den Staat, sondern um Primärverteilung im Betrieb – wie beim Index.
Laut Absatz 28 der Richtlinie kann der Mindestlohn „60 % des Bruttomedianlohns“ oder „50 % des Bruttodurchschnittslohns“ oder „50 % oder 60 % des Nettodurchschnittslohns“ ausmachen. Der Durchschnittslohn lag 2022 bei 6 327 Euro, der Medianlohn bei 4 844 Euro. Der Durchschnittslohn ist 30 Prozent höher als der Medianlohn (Statec, Salaires au Luxembourg, 07/2024). Der Unterschied drückt das Ausmaß der Lohnunterschiede im Land aus.
Seit dem 1. Mai 2025 beträgt der Mindestlohn 2 704 Euro. Gemessen am Medianlohn von 2022 müsste er auf 2 906 Euro erhöht werden. Gemessen am Durchschnittslohn auf 3 163 Euro. Was die jährliche Lohnmasse in der Privatwirtschaft um 359 Millionen beziehungsweise 635 Millionen Euro erhöhen würde. So Ex-Arbeitsminister Georges Mischo am 8. Januar 2025 im parlamentarischen Beschäftigungsausschuss. Er sprach von einer „explosion des coûts difficilement envisageable“. Bei einer Gesamtlohnmasse von 40,7 Milliarden Euro macht die Erhöhung 0,9 Prozent beziehungsweise 1,6 Prozent aus.
Die Regierung will hunderte Millionen Verzichtskosten auf Verkäuferinnen, Kellner, Putzfrauen abwälzen. Sie ist nur zu einer geringen Erhöhung bereit. Der Mindestlohn liegt zwei Prozent unter der Armutsgrenze. Viele arbeiten Teilzeit. Haben weniger als 2 704 Euro zum Leben.
Der erste Manipulationsversuch war etwas grob. Am 30. August 2024 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf ein, ohne einen Betrag festzulegen. Der Staatsrat hatte Bedenken.
Zweiter Versuch. Am 7. Mai 2025 folgte ein Änderungsantrag. Um das Lohnniveau ohne den öffentlichen Dienst zu berechnen. Dann würde der Mindestlohn 2 470 Euro oder 2 608 Euro ausmachen: 234 Euro, beziehungsweise 96 Euro weniger als heute. Das widersprach der Richtlinie.
Dritter Versuch. Danach sollten Sozialhilfen, Steuergutschriften abgezogen werden. Vierter Versuch. Georges Mischo fragte, „ob wir kostenlose Leistungen wie öffentliche Verkehrsmittel, Schulbücher und Maison relais miteinrechnen“ (Luxemburger Wort, 14.11.25).
Fünfter Versuch. Manche Unternehmer wollen eine einfachere Lösung: die Verstaatlichung ihrer Lohnkosten. Wie 2019, 2022, 2023, als der Staat den Unternehmern Kosten einer Mindestlohnerhöhung, von Indexanpassungen abnahm.
Sechster Versuch. Arbeitsminister Marc Spautz kündigte an, dass „fir d’Fuesvakanz, vläicht nach net mat engem Montant, mee dass dann awer mol d’Rechnung um Dësch läit“ (RTL, 16.1.25.).