„Ärger kommt immer in Scharen.“ Die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, würdigt diese Woche die Treffsicherheit der Worte, die einst Jacques Chirac, ehemaliger Präsident Frankreichs – dem Land, in dem die Dänin ihren Urlaub verbringt (genauer gesagt auf der Insel Oléron) – geäußert hat. Am vergangenen Freitag musste Margrethe Vestager mit ansehen, wie die spanische Wirtschaftsministerin Nadia Calvino ihr den Vorsitz der Europäischen Investitionsbank (EIB) wegnahm. An diesem Donnerstag, auf der anderen Seite des Konrad-Adenauer-Boulevards in Kirchberg, hat der Gerichtshof der Europäischen Union einen weiteren Nagel in den (rechtlichen) Sarg der Offensive der Wettbewerbskommissarin gegen die Steueroptimierung multinationaler Unternehmen geschlagen. Die europäischen Richter bestätigten, dass die Europäische Kommission nicht nachgewiesen habe, dass das von Luxemburg im Jahr 2003 an Amazon erteilte Steuerruling eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle. Im Jahr 2017 hatten die Dienststellen von Margrethe Vestager den E-Commerce-Riesen aufgefordert, 250 Millionen Euro an Beihilfen, die nach Ansicht der Kommission zu Unrecht gewährt worden waren, an Luxemburg zurückzuzahlen. Amazon und Luxemburg hatten vor dem Gericht der Europäischen Union Einspruch erhoben und Recht bekommen.
Der Gerichtshof hat diese Woche in der Berufungsinstanz aus einem anderen Grund als die Richter der ersten Instanz bestätigt: weil der (hier herangezogene) Grundsatz des freien Wettbewerbs im Unionsrecht keine eigenständige Existenz hat und von der Kommission nur im Rahmen des Steuerrechts des betreffenden Staates geltend gemacht werden kann. Dies hat die Europäische Kommission jedoch nicht getan. Dieses Urteil stützt sich auf dieselbe Argumentation wie das im Jahr 2022 im Fall „Fiat Finance & Trade gegen Luxemburg“ ergangene Urteil (aufgrund dieser Entscheidung muss der italienische Automobilhersteller dem Großherzogtum keine 23 Millionen zurückzahlen). Letzte Woche haben die europäischen Richter auch die Vorgehensweise der Kommission im Fall Engie beanstandet. Auch hier handelte es sich um eine Steuervergünstigung, die dem Energiekonzern von der ACD gewährt worden war (mit einem Steuerausfall von 120 Millionen Euro). Der EuGH hat bei dieser Gelegenheit insbesondere „die Zuständigkeit und die steuerliche Autonomie der Mitgliedstaaten“ in Bereichen hervorgehoben, die auf europäischer Ebene nicht harmonisiert sind, wie beispielsweise das Steuerrecht. Der juristische Kreuzzug hat einen Rückschlag erlitten. Politisch hat Margrethe Vestager dennoch Punkte gesammelt, da die Steuerregeln seitdem angepasst wurden, um die Steueroptimierung einzuschränken.