Die Konvention zwischen Ärzten und Zahnärzten einerseits und der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) andererseits, die von der AMMD am 30. Oktober 2025 gekündigt wurde, läuft Ende Oktober 2026 aus. Im Rahmen der Schlichtung ist es nicht gelungen, eine Annäherung der Standpunkte zu erreichen. Eine großherzogliche Verordnung dürfte die Kontinuität der Tarife und Erstattungen gewährleisten; ein Rechtsvakuum ließe sich damit wahrscheinlich vermeiden. Diese administrative Kontinuität darf jedoch nicht mit einer politischen Lösung verwechselt werden: Sie hält die Regeln vorläufig aufrecht, ohne das Vertrauen wiederherzustellen, das ihnen ihre Legitimität verleiht. Zunächst muss man jedoch verstehen, was ein Vertrag ist. Es handelt sich dabei …
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