1 Im Auftrag der GD Wirtschaft und Finanzen der EU-Kommission erstellt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der 27 Mitgliedstaaten alle zwei bis drei Jahre einen Bericht über die voraussichtlichen langfristigen Auswirkungen des demografischen Wandels. Der im Mai erschienene 2012 Ageing Report listet auf S. 153 in einem Anhang III jene Änderungen an den Rentenanpassungen auf, die in den Mitgliedstaaten geplant, aber noch „different from the legal rule“ sind. In Luxemburg würden demnach sämtliche Rententypen, ob Mindest-, Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- oder Frührente, ab 2019 nur noch zu 50 Prozent an die Reallohnentwicklung angepasst. Die Indexanpassung der Renten bliebe bestehen.
Wir wollten das nicht
„Es ist nicht so, dass wir keine Konvention mit der CNS wollen“, betont AMMD-Präsident Chris Roller gegenüber dem Land. „Das würden unsere Mitglieder…